Waldemar Maselewski
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[bearbeiten] Person
Waldemar Maselewski, geboren ca 1940, ist ein Rechtsanwalt und Richter am Hamburgischen Verfassungsgericht.
[bearbeiten] Ausbildung
Waldemar Maselewski studierte Rechtswissenschaften in Berlin, Kiel und Hamburg. Durch eine Teilnahme an einem Studiensemester der Rechtsvergleichenden Fakultät in Straßburg im Jahre 1961 erwarb er das Diplome du Premier Cycle de Droit Comparé. 1971 schloss er eine Promotion zum englischen Kaufrecht ab.
[bearbeiten] Beruf
Seit 1972 ist Waldemar Maselewski als Rechtsanwalt in Hamburg tätig. 1994 wurde er Partner der vom ehemaligen PRO-Politiker und jetztigem CDU-Mitglied Peter Rehaag mitgegründeten Kanzlei Dommel, Schlosser & Partner. Auf der Homepage der Kanzlei ist vermerkt, dass Waldemar Maselewski Syndikus eines großen Baustoff-Konzerns sei. Seit Frühjahr 2007 fehlt sein Name bei den Ansprechpartnern von Dommel, Schlosser & Partner.
[bearbeiten] Tätigkeit als Verfassungsrichter in Hamburg
[bearbeiten] Ignorieren des Volksentscheides für rechtens erklärt
Waldemar Maselewski war einer der Verfassungsrichter, die am 15.12.2004 einstimmig entschieden haben, dass der Verkauf des Landesbetriebes Krankenhäuser (LBK), wo sein Kanzleikollege Peter Rehaag bis März 2004 Vorsitzender des Aufsichtsrates war, in der vom Senat favorisierten Form für Rechtens sei und ein Volksentscheid, der sich mit 75%-iger Mehrheit dagegen ausgesprochen hatte, für die Bürgerschaft nicht bindend sei. Dabei wurde auch entschieden, dass in Volksentscheiden getroffene Regelungen und Gesetze von der Bürgerschaft jederzeit nach Belieben geändert werden können.
[bearbeiten] Ablehnung von Wahlrecht-Verfassungsklagen
Die Verfassungsklagen gegen die von der CDU beschlossenen Änderungen des per Volksentscheid mit Zweidrittelmehrheit beschlossenen Wahlrechts wurden im Frühjahr 2007 auch mit Hilfe der Stimme von Waldemar Maselewski abgewiesen.
[bearbeiten] Sonstiges
[bearbeiten] Widerspruch gegen 15 Euro Verwarnungsgeld
Weithin öffentlich bekannt wurde Waldemar Maselewski im Jahr 2007 mit einem Gerichtsverfahren um ein Verwarngeld von 15 Euro wegen zu schnellen Fahrens.
[bearbeiten] Weblinks
Ralf Nehmzow am 27.03.2007 im Hamburger Abendblatt: Prozess - Richter fuhr 6 Kilometer pro Stunde zu schnell
Matthias Schmoock am 16.12.2004 im Hamburger Abendblatt: Die Verfassungsrichter haben gesprochen . . .
Matthias Schmoock am 16.12.2004 im Hamburger Abendblatt: LBK-Verkauf: Kritik am Senat
Dommel, Schlosser & Partner: Maselewski (Seite geht nur ohne Javascript)