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Wahlbeteiligung

im Parteibuch Lexikon, dem parteiischen Wiki mit wertenden Informationen in deutlicher Sprache

Die Wahlbeteiligung in Deutschland ist teilweise sehr niedrig. Häufig werden neuerdings häufig Werte von deutlich unter 50% der Wahlberechtigten, die überhaupt an einer Wahl ihre Stimme abgeben, verzeichnet. Letztlich ist es für die Parteien und die Kandidaten vollkommen egal, ob eine Wahlbeteiligung von 90% oder von 5% der Wahlberechtigten vorliegt. Im Parlament werden die Sitze immer vollständig verteilt. Also die Parteien müssen sich keine Mühe geben, um eine hohe Wahlbeteiligung zu erreichen.

Wer nicht wählen geht, der sagt möglicherweise zu den Parteien, die auf dem Stimmzettel stehen, nein. Etwas anders wäre es, wenn man aus dem Stimmzettel ein Punkt »Enthaltung« vorsehen würde. Oder natürlich ist es auch möglich, dass ein absolutes Desinteresse vorhanden ist. Die einzige Möglichkeit, die man zur Zeit hat, ist »ungültig«[1] zu wählen. In diesem Zusammenhang ist die Frage zu stellen, ob die allgemeine Handlungsfreiheit verletzt wird, denn jemand, der sich bei einer Wahl enthalten möchte, kann lediglich ungültig wählen.

Wenn weniger als 50% der Wahlberechtigten zur Wahl gehen, dann wird durch die Regierungsbildung möglicherweise das Mehrheitsprinzip verletzt.

[bearbeiten] Anmerkung

  1. § 39 Bundeswahlgesetz

Von „http://www.mein-parteibuch.com/wiki/Wahlbeteiligung

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