Volker Bouffier
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[bearbeiten] Person
Volker Bouffier, geboren am 18.12.1951 in Gießen, ist ein deutscher Rechtsanwalt und Politiker der Partei CDU. Er ist seit 1999 Hessischer Minister des Innern und für Sport. Volker Bouffier ist verheiratet und hat drei Kinder.
[bearbeiten] Seilschaften
Volker Bouffier gilt als bester Freund von Roland Koch und ist Mitglied des Andenpaktes und der Tankstellen-Connection. Volker Bouffier betreibt in Gießen gemeinsam mit dem Ex-[1]Innenminister von Thüringen, Rechtsanwalt Dr. Karl Heinz Gasser und vier anderen Gießener Juristen eine Rechtsanwaltskanzlei.
[bearbeiten] Leistungen
Das Wirken von Volker Bouffier ist von zahlreichen, auch strafrechtlich relevanten Skandalen geprägt, die seinen Weg pflastern.
[bearbeiten] Verdacht auf Parteiverrat
1999 ermittelte die Gießener Staatsanwaltschaft gegen Bouffier wegen des Verdachts auf Parteiverrat. Zwischen 1997 und 1999 hatte Bouffier in einem Ehescheidungs-Verfahren sowohl den Ehemann als auch später dessen Ehefrau juristisch beraten. Im August 1999 wurde das Ermittlungsverfahren gegen Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 8000,-- DM eingestellt. Da es kurz zuvor ein Treffen zwischen dem Oberstaatsanwalt, dessen Mitarbeitern und dem Staatssekretär im Hessischen Justizministerium gegeben hatte, veranlasste die Opposition im Landtag die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, der die Umstände der Verfahrenseinstellung klären sollte.
[bearbeiten] Auszeichnungen
Für seine Tätigkeit als Innenminister erhielt Volker Bouffier bereits zwei mal den Big Brother Award in der Kategorie Politik. Sein Freund Roland Koch ehrte ihn außerdem im Jahr 2005 mit dem Hessischen Verdienstorden.
[bearbeiten] Big Brother Award 2002
Den Big Brother Award 2002 erhielt er für die auf den Terroranschlägen vom 11. September 2001 folgenden Änderungen des hessischen Polizeigesetzes, und den damit verbundenen erneuten Einsatz der Rasterfahndung. Ursprünglich war diese Art der Fahndung nur im Ausnahmezustand zugelassen. Ein sudanesischer Student aus Gießen reichte beim Landgericht Wiesbaden Klage gegen die Neuregelung ein und bekam Anfang Februar 2002 recht. Das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigte diese Entscheidung zwei Wochen später und stoppte damit die Rasterfahndung in Hessen. Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe im April 2006, nach der eine präventive polizeiliche Rasterfahndung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, muss Hessens Sicherheits- und Ordnungsgesetz jedoch neu geprüft werden.
[bearbeiten] Big Brother Award 2005
Den am 14. Dezember 2004 durch den Landtag beschlossenen neuen Regelungen des hessischen Polizeirechts verdankt Volker Bouffier den zweiten Big Brother Award im Jahr 2005. Hintergründe dieser Negativauszeichnung sind unter anderem gesetzliche Änderungen der Telekommunikationsüberwachung kurz TKÜ, die den Einsatz von IMSI-Catchern zum Feststellen des Standortes eines Mobiltelefons erlauben. Die damit verbundene präventive Überwachung eventueller Straftäter steht im Kontrast zu Datenschutz und Privatsphäre einer Person. Das Bundesverfassungsgericht hatte wenige Monate zuvor eine ähnliche Regelung in dem Bundesland Niedersachsen für ungültig erklärt. Weiterhin wird die DNA-Analyse von Personen unter 14 Jahren angemahnt, welche in Hessen laut Gesetz bei Kindern, die eine Straftat von erheblicher Bedeutung begangen haben und dies in Zukunft wieder tun könnten, angewendet werden darf. Die beschlossene erweiterte Videoüberwachung ist der dritte Grund der Preisverleihung. Dabei wird die hessische Polizei ermächtigt die Daten kontrollierter Personen zu speichern, für Daten Dritter ist nur die Datenerhebung erlaubt. Da aber eine Videokamera diesen Unterschied nicht kennt, befand die Jury diese Regelung für „legislativen Unfug“, die trotz eines zuvor durchgeführten Rechtsgutachtens umgesetzt wurde.
[bearbeiten] Hessischer Verdienstorden von Freund Roland Koch
Im Jahr 2005 erhielt Volker Bouffier zusammen mit den Ministern Karlheinz Weimar und Christean Wagner von Ministerpräsident Roland Koch den Hessischen Verdienstorden. Vorschlagsberechtigt für die Ordensverleihung sind die Minister selbst. Die Opposition nahm die Verleihung als Anlass zur Kritik: "Dass amtierende Minister sich gegenseitig Orden umhängen, kannten wir bisher nur aus der DDR," kommentierte Tarek al-Wazir von den Grünen.
[bearbeiten] Quellen
[bearbeiten] Weblinks
HU-Marburg am 29.03.2007: Kochs Mann fürs Grobe - Hessens Innenminister Volker Bouffier und seine erschütternde "Erfolgsbilanz"