Verunglimpfung des Bundespräsidenten
im Parteibuch Lexikon, dem parteiischen Wiki mit wertenden Informationen in deutlicher Sprache
Die Verunglimpfung des Bundespräsidenten ist ein problematischer Tatbestand. Grundsätzlich gilt, dass eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis 5 Jahren verhängt werden kann.[1]
[bearbeiten] Kritik
Man sollte mal darüber diskutieren, ob man diesen Straftatbestand nicht abschafft. Denn zur politische Auseinandersetzung gehört es dazu, dass man auch mit Bundespräsident kritisieren kann. Deutschland hat derzeit einen neoliberalen Bundespräsidenten - Kritik an ihm wird man im Zweifel lieber unterlassen, denn allzu schnell wäre das eine Verunglimpfung. Aber glücklicherweise ist keine Verunglimpfung, wenn man den Rücktritt des derzeitigen Bundespräsidenten fordert.
Wann wird die Grenze von der erlaubten Kritik zur Verunglimpfung überschritten? Weil die Grenzziehung so schwierig ist, sollte dieser Paragraph abgeschafft werden. Die Majestätsbeleidigung gibt es glücklicherweise nicht mehr als Straftatbestand. Der Straftatbestand Verunglimpfung des Bundespräsidenten gehört auf den Müllhaufen der Geschichte. Eine Regelung wie in der Schweiz wäre vorzuziehen, wo lediglich die Beleidigung von ausländischen Staatsoberhäuptern oder Diplomaten strafbar ist[2]. Eine solche Regelung wäre durchaus interessengerecht. Verfassungsorgane benötigen keinen besonderen strafrechtlichen Schutz. Letztlich genügt doch sowieso der rechtspolitisch äußerst vage formulierte Straftatbestand der Beleidigung.
Vielleicht lohnt sich auch der Blick in die Schweiz oder nach Österreich. Die scheinen möglicherweise den richtigen Weg zu gehen.