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Urheberrechtswahrnehmungsgesetz

im Parteibuch Lexikon, dem parteiischen Wiki mit wertenden Informationen in deutlicher Sprache

[bearbeiten] Wesen

Das deutsche Urheberrechtswahrnehmungsgesetz ist ein deutsches Gesetz und regelt die Wahrnehmung von Nutzungsrechten, Einwilligungsrechten oder Vergütungsansprüchen, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben, für Rechnung mehrerer Urheber durch Verwertungsgesellschaften. Die bekannteste derartige Verwertungsgesellschaft ist die GEMA, deren Umsatz von inzwischen beinahe einer Milliarde Euro jährlich sich auf das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz stützt.

[bearbeiten] GEMA-Vermutung

Die GEMA leitet aus dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz ihre Monopolstellung ab. Durch die im Urheberrechtswahrnehmungsgesetz verankerte GEMA-Vermutung kann die GEMA für die Aufführung von Musik auch dann Geld verlangen, wenn sie keinerlei Rechte daran hat und auch nichts davon an die Künstler weitergeleitet wird.

[bearbeiten] Weblinks

Mein Parteibuch 26.10.2006: Creative Commons drives you crazy

Mein Parteibuch 22.03.2006: Fanpost von Jazz up zum Urheberrechtswahrnehmungsgesetz

Bundesjustizministerium: Gesetzestext des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes

Wikipedia: Urheberrechtswahrnehmungsgesetz

Von „http://www.mein-parteibuch.com/wiki/Urheberrechtswahrnehmungsgesetz

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