Urheberrechtswahrnehmungsgesetz
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[bearbeiten] Wesen
Das deutsche Urheberrechtswahrnehmungsgesetz ist ein deutsches Gesetz und regelt die Wahrnehmung von Nutzungsrechten, Einwilligungsrechten oder Vergütungsansprüchen, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben, für Rechnung mehrerer Urheber durch Verwertungsgesellschaften. Die bekannteste derartige Verwertungsgesellschaft ist die GEMA, deren Umsatz von inzwischen beinahe einer Milliarde Euro jährlich sich auf das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz stützt.
[bearbeiten] GEMA-Vermutung
Die GEMA leitet aus dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz ihre Monopolstellung ab. Durch die im Urheberrechtswahrnehmungsgesetz verankerte GEMA-Vermutung kann die GEMA für die Aufführung von Musik auch dann Geld verlangen, wenn sie keinerlei Rechte daran hat und auch nichts davon an die Künstler weitergeleitet wird.
[bearbeiten] Weblinks
Mein Parteibuch 26.10.2006: Creative Commons drives you crazy
Mein Parteibuch 22.03.2006: Fanpost von Jazz up zum Urheberrechtswahrnehmungsgesetz
Bundesjustizministerium: Gesetzestext des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes