Thomas Wüppesahl
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Thomas Wüppesahl, geboren 1955 in Hamburg ist ein deutscher Polizist und Politiker, der von 1987 bis 1990 auf dem Ticket der Grünen im Bundestag gesessen hate.
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[bearbeiten] Ausbildung und Beruf
Wüppesahl ist als Kriminalbeamter Mitbegründer der Arbeitsgemeinschaft Kritische Polizisten, die sich gegen Übergriffe der Polizei einsetzt. In Hamburg ist dies besonders durch den „Hamburger Kessel“ im Jahr 1986 bekannt geworden.
Später wurde er wegen des Verdachts der Nötigung und Körperverletzung vorläufig vom Dienst suspendiert. Gegen dieses Urteil hatte Wüppesahl erfolgreich Revision eingelegt. Das Urteil des Landgerichts vom 27. Mai 2004 wurde vom Hanseatischen Oberlandesgericht in der Revision aufgehoben.
Im Oktober 2004 wurde Wüppesahl wegen des Vorwurfs der Verabredung zu einem Raubmord verhaftet. Prozesseröffnung war am 4. März 2005. Hauptbelastungszeuge der Staatsanwaltschaft für diesen Vorwurf ist ein ehemaliger Freund und Kollege Wüppesahls. Das Landgericht Hamburg verurteilte Wüppesahl am 7. Juli 2005 wegen der Planung eines Verbrechens und Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren. Gegen das Urteil legte Wüppesahl Rechtsmittel ein.
Das Urteil ist nach Ablehnung der Revision mittlerweile rechtskräftig. Im Mai 2007 wurde er in Berlin in den offenen Vollzug verlegt, und soll voraussichtlich im Oktober nach Verbüßung von 2/3 der Haftstrafe auf Bewährung entlassen werden. Im Oktober 2007 ist er nach Verbüßung von zwei Dritteln der Haftstrafe entlassen worden.
[bearbeiten] Partei
Wüppesahl engagierte sich zunächst in der Bürgerinitiative gegen das Kernkraftwerk Krümmel und wurde schon 1978 Mitglied der GAL in Hamburg. 1987 trat er wegen interner Streitigkeiten aus dem Grünen-Landesverband aus.
[bearbeiten] Abgeordneter
Von 1982 bis 1986 gehörte Thomas Wüppesahl der Ratsversammlung von Geesthacht an.
Nach der Bundestagswahl 1987 zog er über die Landesliste Schleswig-Holstein in den Deutschen Bundestag ein. Nachdem er Ende 1987 aus der Partei ausgetreten war, wurde er am 26. Januar 1988 auch aus der Bundestagsfraktion Die Grünen ausgeschlossen.
Dadurch verlor er auch seinen Sitz in den Ausschüssen. Auch wollte er als fraktionsloser Abgeordneter in der vorderen Bankreihe des Bundestages sitzen und einen Zuschuss wie die Fraktionen aus dem Haushalt bekommen. Die Anträge wurden abgelehnt. Als er zu diesen Punkten die Aussprache im Bundestag begehrte, wurde ihm Redezeit durch das Parlament verweigert. Dagegen führte Wüppesahl vor dem Bundesverfassungsgericht ein Organstreitverfahren mit dem Bundestag („Fall Wüppesahl“). Das Bundesverfassungsgericht entschied mit Urteil vom 13. Juni 1989 – 2 BvE 1/88 – (BVerfGE 80, 188), dass die Verwehrung der Mitgliedschaft in einem Ausschuss mit Rede- und Antragsrecht (aber ohne Stimmrecht) gegen das Recht des Abgeordneten aus Artikel 38 Abs. 1 S. 2 GG verstoßen würde. Alle anderen Anträge Wüppesahls wurden zurückgewiesen.
Wüppesahl war noch bis zum Ende der 11. Wahlperiode 1990 Mitglied des Deutschen Bundestages.
Er war bis 2001 Sprecher des Vereins Bundesarbeitsgemeinschaft kritischer Polizistinnen und Polizisten e.V. in Hamburg.
[bearbeiten] Weblinks
Tagesspiegel am 30.06.2007: Kurzer Weg in die Freiheit
Mein Parteibuch vom 17.06.2006: Link hinzugefügt: Kritische Polizisten
Eigene Homepage im Aufbau mit Zusatzmaterial: Thomas Wüppesahl