Sebastian Matthieu
im Parteibuch Lexikon, dem parteiischen Wiki mit wertenden Informationen in deutlicher Sprache
Das Wort zum Sonntag: Auch Staatsanwälte müssen eine genehmigte Nebentätigkeit haben und ihre Steuern zahlen Herr Matthieu. Das ist ein guter Ratschlag vom Ex - Oberstaatsanwalt Hartmut Schindler.(siehe zur Nebentätigkeit des Matthieu auch www.justizversagen.de - Neues aus der (Anstalt) Exekutive: Der "Reporter" StA S. Matthieu und /oder Diskussion Sebastian Matthieu
An die Leser aus dem Görlitzer Polizei- und Justizpalast: Wer schweigt und Ungerechtigkeiten des Matthieu und der Görlitzer Justiz hinnimmt, macht sich zum Mitläufer, wie die damaligen Generationen auch! (Beachten Sie auch Sachsensumpf )siehe auch Stefan Bachmann
[bearbeiten] Nichts ist erregender als die Wahrheit!
Wer ebenfalls mit den Lug und Betrug in der sächsischen Justiz Probleme hat, kann sich ja melden. Diese Bande muss zerschlagen werden. Ich rufe die Rechtsanwälte in Sachsen auf diesem Spuk in der sächsischen Justiz ein Ende zu machen. Infos an : Mail an: journalistenbureau@googlemail.com
Das Wort zum Montag an die Staatsanwaltschaft Görlitz: ich müsste auch mal meinen Garten umgegraben bekommen. Wann kommen Sie mit Ihren Baggern?
Anmeldung per Mail:
Mail an: journalistenbureau@googlemail.com
Vertuschen war gestern - heute gilt demokratische Transparenz. Auch in der Justiz. Ein runder Tisch über die Görlitzer Justiz ist in Vorbereitung. Infos an:
Mail an: journalistenbureau@googlemail.com
Die Gerechtigkeit gewinnt immer, auch wenn die angeblich berufsgerechten Wahrheitsfinder in den Amtsstuben sie verhindern wollen.
siehe auch: Der "Reporter" StA S. Matthieu
[bearbeiten] Einleitung
Vita des Matthieu:
Autokennzeichen: GR - SM 762 ( SM = Name - 7 vermutlich Monats- 62 - Geburtsjahr sicher. ). 1969 eingeschult POS, 1981 Abitur EOS, bis 1884 NVA, SED- delegiert zum Jura Studium nach Jena, 1988 DDR-Kreisstaatsanwalt, ab 15.02.1998 in den bundesdeutschen Justizdienst eingeschlichen. DDR-SED-Altlast. Mitgliedschaften FDJ-SED-offensichtlicher IM - Fragebogen nicht sauber ausgefüllt. Läst sich feiern als Retter der Görlitzer - Stasi-Akten. Da lachen alle Menschen darüber, selbst seine ehemaligen Genossen. Wird geschützt von seinen Stasigenossen und einer konservativen bis rechten Juristenclique aus Görlitz.
Liebe Redaktion! Weiß nicht, ob 7 das Geburtsmonat ist. Da gibt es mit 7 doch noch was, siehe Stefan Bachmann und das Hexeneinmaleins. Sollten da etwa "Klein-Stefan" und der Totengräber von Johnsdorf "Klein-Matthias" was gemeinsam haben...???????? Gruß, Eugen
Teil 2
Sebastian Matthieu ist Oberstaatsanwalt in Görlitz. Matthieu leidet an Selbstüberschätzung . Er glaubt immer noch er allein sei der "Rechtstaat" schlechthin, so viele Betroffene. Dieses Verhaltensmuster ist bei Sebastian Matthieu eine tiefgefrorene Herrschaftsneurose als Symbol des SED - Obrigkeitsstaats, sagen selbst seine Freunde. Seinen Namen liest er gerne in der Presse und lässt keine Gelegenheit aus, sich öffentlich zu profilieren und ins Gespräch zu bringen. Er ist in Görlitz seit Jahren mit Großverfahren aufgefallen, die er allesamt versiebt hat. In der Staatsanwaltschaft Görlitz scheint es sowieso eine Ansammlung gesellschaftlich höchst problematischer Juristen/in zu geben, so Kenner dieser „Staatseinrichtung“. Es ist sehr merkwürdig - sagen Insider des Görlitzer Justiz(Un)wesen - dass der Ex-DDR - Kreisstaatsanwalt in den bundesdeutschen Justizdienst übernommen worden ist. Er gilt heute noch als politisch sehr SED-lastig (obwohl Kenner sagen er sei Wendelhals CDUler ) nach dem Motto erstmal alles nach Bautzen oder in die justizunkritische sächsische Psychiatrie zum Spezialfreund des Matthieu "Dr." Volker Hocke. Das bringt ihn zwar nicht in Konflikt mit der pflichtschlagenden rechten Ulmia - Juristenschar aus Baden-Württemberg, denn um Menschen "fertig" zu machen, sind fast alle Görlitzer Amts- Advokaten gleich. Die gesamte Justiz in Görlitz gilt bundesweit als einzigartiger "Sauhaufen". Das stöhnen ortsansässige Rechtsanwälte von den Dächern. Freitags und Montags sind die Büros der Staatsanwälte fast alle nicht besetzt. Alles ist in den "Heimaturlaub" nach Baden-Württemberg unterwegs. So konnte der ortsansässige Sebastian Matthieu auch innerhalb der StA - Görlitz zum OStA aufsteigen. Andere Staatsanwälte waren ja nie da, wenn was passierte. Allerdings ist Matthieu kein Kind von Traurigkeit und lässt allgemeine Regelungen für sich nicht gelten, sagen Kollegen von Matthieu. Seit 2005 versucht Matthieu den TV-Journalisten Heinz Faßbender mit kriminellen und mit verleumderischen Mitteln zu kriminalisieren. Und die ganze Justiz in Görlitz schaut stillschweigend zu. Sachsentypisch, ja strafrechtsverroht sind die rechten und linken Juristenchaoten, so berichten kritische Kollegen die nicht benannt werden können, aber auch von den Görlitzer vordemokratischen Beamten- Juristen - Marschkolonnen in der verbeamteten Justiz und der beamtenrechtlich beschäftigten Görlitzer Richterschaft. Man sollte froh sein, nicht in Görlitz in "Wohn" - "Haft" zu sein.
Muss man in Sachsen erst in einer schlagenden Verbindung - ULMIA - sein - - oder bei "Skilex" Mitglied, damit der miese Görlitzer Amtsjuristenküngel aufhört?
Mail an: journalistenbureau@googlemail.com
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[bearbeiten] Der Justizskandal gegen die Journalisten Heinz Faßbender und Peter Hornstadt:
Wenn die Staatsanwälte sich in Görlitz gegenseitig schützen, sind Beschwerden wichtig. Deshalb folgendes Schreiben:
An den Präsidenten des Oberlandesgerichtes Postfach 120732 01008 Dresden
Mit beiliegendem Schreiben von der StA – Görlitz und zwar dem baden - württembergischen Martin Uebele führe ich Beschwerde wegen der Behandlung meiner Beschwerde vom 1.10.2009 gegen den Ex – DDR -Kreisstaatsanwalt / Ex – SED – Mitglied/ Diener des DDR- Regime und jetzigen OStA Sebastian Matthieu bei der StA – Görlitz.
Nach meiner bisherigen Erfahrung war es noch nie so, dass ein sogenannter „Behördenleiter“ sich in diesem Fall rechtsstaatlich und zivilisiert verhalten hat, und seine Freunde und Kollegen aus dem „Amt“ wegen ihrer offensichtlichen Verfehlungen kritisiert hat. Insoweit wissen wir, dass Beschwerden prinzipiell zwecklos, sinnlos und fruchtlos verlaufen.
Wir wissen auch, dass es zwecklos ist, darauf hinzuweisen, dass eine „Behörde“ sich zwar selbst kontrollieren muss, dies aber schlechterdings - wie jeder Mensch eigentlich auch - nicht kann. Eine Beschwerde an den Rädelsführer einer kriminellen Vereinigung wird sicher auch nicht zur Verurteilung seiner Mitglieder führen.
Dennoch und in der Hoffnung auf einen rechtsstaatlichen Kern führe ich Beschwerde gegen die Nichtvernichtung meiner persönlichen DNA, die ich im Ausschlussverfahren in einer „Totschlagsermittlungssache“ freiwillig zur Verfügung gestellt habe, hier insbesondere gegen
Martin Uebele, Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Görlitz
wegen der durch ihn veranlassten Nichtverfolgung meiner Dienstaufsichtsbeschwerde gegen
Sebastian Matthieu Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Görlitz.
Begründung:
Auf „Bitte“ eines „Ermittlers“ des LKA – Sachsen habe ich ausschließlich für das „Verfahren“ wegen Totschlagsversuch gegen Unbekannt des Journalisten Peter Hornstadt meine DNA zur Verfügung gestellt, um die Aufklärung durch Ausschluss vorhandener bekannter Genspuren, die nicht zum Täter gehören, zu beschleunigen und zu vereinfachen - und - um mich nach kriminalistischer Erfahrung als visionsmäßig angedachter Täter ausschließen zu können.
Dieses Ermittlungsverfahren, für das ausschließend mein Genmaterial zur Verfügung gestellt war, ist inzwischen von dem in meiner Dienstaufsichtsbeschwerde an Martin Uebele, Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Görlitz genannten Beschuldigten
Sebastian Matthieu Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Görlitz.
eingestellt worden.
Dem Selbstbestimmungsrecht über eigene Daten, damit natürlich insbesondere solch höchstpersönlicher Daten wie Genmaterial und dem Beschleunigungsgebot folgend waren diese Daten einschließlich der Proben auf mein Verlangen hin unverzüglich zu vernichten.
Die Vernichtung des Genmaterials habe ich mit mehren Schreiben und in der Dienstausichtsbeschwerde vom 01. Oktober 2009 verlangt. Die Voraussetzungen für eine Vernichtung liegen vor:
1.) Das Verfahren wegen „Totschlag“ gegen Unbekannt, für das das Genmaterial zur Verfügung gestellt war, ist eingestellt.
2.) Meine DNA wurde nur für dieses Verfahren freiwillig bereitgestellt.
3.) Ein Gerichtsbeschluss über die weitere Verwendung des hierfür nicht zweckbestimmten Genmaterials liegt nicht vor, die Staatsanwaltschaft ist insofern unrechtmäßig in dessen Besitz
4.) Für andere Verfahren der StA – Görlitz oder des Beschuldigten Matthieu steht meine DNA daher nicht zur Disposition.
5.) Im von der StA - Görlitz „eingeleiteten“ Vorwurfsverfahren der angeblichen „Beihilfe zu einem Betrug“ ist meine DNA für irgendwelche „Beweiserhebungen“ nach Versionsbildungen durch LKA – „Ermittler“ bedeutungslos.
6.)Versuchter Betrug lässt auch, selbst wenn man die Richtigkeit der Tatversion unterstellen würde, was ausdrücklich bestritten wird, die Beschlagnahme von Genmaterial nicht zu, da Genmaterial bei Betrug, einem körperlosen Verbrechen, keinerlei Aufklärung bieten kann
7.)Meine persönliche DNA ist deshalb, einschließlich aller papiermäßigen und papierlosen oder sonst wie elektronischen Aufzeichnungen sofort zu vernichten.
Unter anderem hierauf richtete sich meine Dienstaufsichtsbeschwerde, die ich als Anlage beifüge.
Es ist im Übrigen auch nicht hinnehmbar, dass meine persönliche DNA in der Verfügungsgewalt des Matthieu verbleibt, wenn man bedenkt, was der SED – Unrechtsstaat und seine Funktionsträger – wie Matthieu es nun mal war – an Machenschaft gegen die Menschen und das Volk - vorsichtig ausgedrückt - durchgeführt haben. Deshalb ist nicht auszuschließen, dass meine DNA an Orte verstreut wird, an denen kriminelle Handlungen ausgeführt wurden, nur um Rache gegen mich zu üben. Das entspricht ja auch dem Belastungseifer den dieser Matthieu allen Beteiligten offenbart hat.
Der Beschuldigte Uebele teilt aber mit, dass erst nach Abschluss des „Neu“ eröffneten Verfahrens wegen angeblicher „Beihilfe zum Betrug“ über meine DNA „entschieden“ wird.
Ich erhebe daher Dienstaufsichtsbeschwerde gegen
Martin Uebele
wegen seiner pflichtwidrigen Behandlung meiner Dienstaufsichtsbeschwerde, der er rechtswidrig nicht abgeholfen hat.
1.) Mein persönliches Genmaterial ist sofort zu vernichten. 2.) Ein rechtfähiger Bescheid ist zu erlassen.
Im Übrigen ergibt sich aus meiner Dienstaufsichtsbeschwerde weiteres, dem dem Legalitätsprinzip folgend abzuhelfen ist:
Begründung
Der Beschuldigte Matthieu hat den Aktenversand zur Aufklärung einer Rechtsbeschwerde über sein Verhalten unverzüglich dem Gericht über die G- StA zur Verfügung zu stellen.
Er verteidigt sich damit, die Akte hätte er nicht gehabt und sei wegen Haftsachen zu sehr beansprucht gewesen. Auch dies duldete der Beschuldigte Martin Uebele.
Es geht natürlich nicht an, dass die Sachakte nach Gutdünken des Beschuldigten Matthieu einfach zwecks Bearbeitungsverzögerung einer erheblichen Rechtsbeschwerde an irgendwelche „Dritte“ versendet wird. Liegen sie schon anderswo, ist die Akte natürlich unverzüglich zurückzufordern und dem Gericht zur Verfügung zu stellen. Hierzu hat der Beschuldigte Matthieu jedoch nicht einmal angesetzt.
Auch eine angeblich nicht nur marginale Überarbeitung des Beschuldigten zieht hier als Begründung nicht:
Dies vor allem aus 4 Gründen:
1) Der Beschuldigte Matthieu hätte die Beschaffung und Zurverfügungstellung der Akte verfügen und/oder delegieren können. Dies wäre ein Diktat von 5 Minuten gewesen, die er notfalls als Überminuten hätte leisten müssen.
2) Es ist sogar in justizfernen Kreisen bekannt, dass sich der Beschuldigte Matthieu trotz eiliger Haftsachen bei biertischtreffenden Vereinen, Organisationen und Bruderschaften aktiviert oder sich von Brauhäusern zu kostenlosen Ferienfahrten einladen lässt.
Ist das nicht Ausnutzung einer Dienststellung oder Vorteilsnahme im Amt?
3.)Auch nimmt er jede Möglichkeit wahr, in der Presse zu erscheinen, um sich zu profilieren. Bei diesen zeitaufwendigen Terminen scheinen den Beschuldigten in Haft sitzende Personen plötzlich nicht mehr zu interessieren.
Auch zur Erstellung eines PR- Artikel muss die Ausnutzung einer Dienststellung oder Vorteilsnahme im Amt hinterfragt werden.
4.) Es ist den justizfernen Kreisen auch bekannt, dass der Beschuldigte Matthieu maßlos nach alter DDR – kreisstaatsanwaltschaftlicher Lehrmeinung des DDR – Unrechtsstaates mit Beschuldigungen selbst in kleinsten „Ermittlungsverfahren“ übertreibt und somit ungerechtfertige und überzogene Haftaufenthalte gerade vom Beschuldigten produziert werden, die ihn dann natürlich mit Haftsachen belasten. Wer aber überbordend Haftsachen produziert, kann sich auf die hohe Zahl der Haftsachen nicht berufen.
All dies akzeptiert der Beschuldigte
Martin Uebele
und hilft einer entsprechenden sachlich untermauerten Dienstaufsichtsbeschwerde nicht ab.
Die Behandlung meiner Beschwerde ist weder sachdienlich und entspricht dem üblichen subtanzlosen und floskelhaften Behördenjargon.
Die Beschwerde ist daher begründet.
Mit allerhöchst und extrem vorzüglicher Hochachtung
Heinz Faßbender
Mail an: journalistenbureau@googlemail.com ______________________________________________________________________________
02.02.2010 Aktuelle Reaktion der G-StA
Mit der üblichen Schlodderschnautzearroganz der sächsischen Justiz teilt die G-StA Sachsen mit,:
Ergänzend sei angemerkt, dass inzwischen die Vernichtung der DNA-Probe und die Löschung der damit zusammenhängenden Daten erfolgt ist. Ihre Dienstaufsichtsbeschwerde vom 13.11.2009 weise ich daher zurück.
Bemerkung:
Warum nicht gleich so. Warum dieser Aufwand für ganz normale Rechte des Bürgers. Das Ganze hätte man sich bei sofortiger Einsicht sparen können. Was für schreckliche Juristen!
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[bearbeiten] Der Herr OStA - Matthieu ist jetzt beleidigt und bemüht seine Kollegen aus der STA - Görlitz für eine Anklage:
Die 1. Verteidigungsschrift:
Amtsgericht
Abt. 10 Ds
Postplatz 18
02809 Görlitz
Ihre Nummer: 10 Ds 400 Js 19999/07
Werter Herr RiA. Christian Anders,
ich habe Mitteilung erhalten, dass die StA Görlitz gegen mich Anklage wegen Beleidigung plant bzw. erhoben hat und eine „Klageschrift“, die noch nicht zugestellt ist, zur Annahme durch das Gericht vorliegt.
Höchst vorsorglich und nur der guten Ordnung stelle ich schon jetzt, noch ohne bereits dazu aufgefordert zu sein, zum Akt folgendes fest:
1.) Die Anklage ist unzulässig, da der Tatbestand nicht vorliegt.
2.) Das Ermittlungsergebnis der STA Görlitz ist wider besseres Wissen unvollständig und entspricht daher nicht dem Legalitätsprinzip.
Begründung:
Ohne schon in eine Verhandlung eintreten zu wollen, in der natürlich die spannenden Frage, wieso die STA Görlitz die Bezeichnung „Gott“ für eine Beleidigung hält, die geeignet ist, jemanden verächtlich zu machen, ist zu berücksichtigen:
Der Ex – DDR -Kreisstaatsanwalt und jetzigen OStA Sebastian Matthieu bei der StA – Görlitz hat seit Okt. 2005 folgende sämtlich haltlose Beschuldigungen gegen mich telefonisch und schriftsätzlich geäußert:
Ich sei ein Kinderficker, ein Autodieb, ein Simulant, hätte kinderpornografisches Material aus dem Internet geladen und verbreitet, wäre ein Totschläger, ein Schleuser, müsste mich von einem Arzt untersuchen lassen, sollte sofort mal zu einen Psychologen gehen, sei bekloppt, ein Trittbrettfahrer , kein Journalist, ein Lügner, er will mich zeitlebens jagen weil ich ein Psychopath sei , hätte Filme von einem Überfall versteckt, Beihilfe zum Betrug organisiert, sei ein Mafiamitglied und Versicherungsbetrüger.
Beschuldigung gehen aus der „Akte“ 100 Js 5488/07 und Vorgängerakten hervor. Der von mir Beschuldigte Matthieu hat Gesprächsinhalten mit mir in Aktenvermerken gefälscht und wahrheitswidrig wiedergegeben.
Diese o. a. Feststellungen sind sämtlich ehrenrührig und geeignet mich verächtlich zu machen, sie sind darüber hinaus gegenüber unbeteiligten Dritten gemacht worden. In keinem einzigen Fall hat dies zu einer Verurteilung oder auch nur einer Anklage gegen mich geführt, die Anwürfe waren sämtlich so haltlos wie beleidigend und nicht erweislich wahr. Eine Strafanzeige von mir wegen Verleumdung und Beleidigung wurde nach zwei Tagen von OStA Jöst, Staatsanwaltschaft Görlitz, wieder eingestellt.
Gegen Herrn StA Matthieu wurde bislang nach meines Wissen noch zu keinem Zeitpunkt ein Verfahren wegen Beleidigung oder Verfolgung Unschuldiger meiner Person je auch eingeleitet.
Der Beschuldigte Matthieu hat bei der Staatsanwaltschaft Köln zum dortigen Aktenzeichen 122 Js 902/07 den falschen Vorwurf wegen angeblicher Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften gegen mich erhoben und mit der Folge der Verbreitung dieser Desinformation seine Hilfsbeamten aus dem LKA – Jürgen Pietsch, Timo Kamenz und Thomas Kopf in meinem gesamten Lebensumfeld agieren lassen.
Gegen Thomas Kopf läuft ein Disziplinarverfahren R/ P – 0316.40/09/07/ Kopf, Th. wegen Dienstgeheimnisverrat und Verleumdung. Der KOK == Thomas Kopf == wurde wegen erheblicher Ermittlungsmanipulationen gegen Zeugen und sämtliche in diesem Verfahren genannten Beschuldigten zunächst vom Ermittlungsfall suspendiert und später aus dem LKA entfernt. Gegen den Beschuldigten Jürgen Großrieder hat er mit seiner neuen Lebenspartnerin – das ist die Ex-Ehefrau von Großrieder - 5 Strafanzeigen erstattet und verfolgt. Eine Strafanzeige wegen Versicherungsbetrug endete mit Freispruch in allen Punkten. Die anderen Anzeigen wurden nach aufwendigen Ermittlungen eingestellt. Eine Strafanzeige des Jürgen Großrieders gegen Thomas Kopf wegen Verfolgung Unschuldiger wurde bereits nach zwei Wochen durch die StA – Görlitz wieder eingestellt.
== Timo Kamenz == hat gegen mich bei den IG – Medien NRW indoktriniert und behauptet, ich hätte mit meinem Presseausweis kriminelle Aktivitäten entfaltet. Seitdem ist das jahrelang gute Verhältnis mit den IG – Medien erheblich gestört. Er hat beim hiesigen Straßenverkehrsamt eine Untersuchung meiner Fahreignung mit falschen Angaben herbeigeführt. Das gleiche hat er beim Beschuldigten Günther Bernhardt versucht. Bernhardt und ich wurden offensichtlich durch Jürgen Pietsch und Kamenz zwangsabgemeldet, um dann im gleichen Atemzug eine Wohnortanfrage bei der zuständigen Polizei zu initiieren. Mehrfach haben die beiden Beamten mich als Lügner und Kinderficker beschimpft und immer wieder gesagt, ich sei eine schwule dreckige Sau. Mehrfach habe ich Strafanträge gestellt. Was daraus geworden ist, liegt in den Ermittlungs- und Beiakten verborgen.
Wenn und soweit man, was hiermit ausdrücklich nicht anerkannt wird, als Tatvariante einmal die Annahme erwägt, meine Feststellungen könnten Beleidigungen sein, so wären es angesichts des Vorgehens der Gegenseite doch zumindest wechselweise Beleidigungen, die nicht zu verfolgen sind.
Da die Klage, soweit sie mir bekannt geworden ist, damit keinen strafbaren Inhalt hat, kann sie auch nicht zugelassen werden. Dies wird hier ausdrücklich beantragt.
Es wird zudem angemerkt, dass die Görlitzer Staatsanwaltschaft und das LKA gegen Bernhardt und mich im Jahre 2006 schon mehrere „Beleidigungsanzeigen“ organisiert gestellt haben. Nach Vernehmungen durch die örtliche Polizei haben wir nie mehr etwas davon gehört.
Darüber hinaus hege ich den Verdacht, dass die jetzige Anklage mit einer erheblichen Rechtsbeschwerde gegen Matthieu vor dem OLG – Dresden – 2 Ws 225/09 - G-StA – Dresden - 23 G Ws 276/09 zu tun hat oder dadurch motiviert ist, dass es umfängliche Presseanfragen zu diesem Ermittlungsskandal bei der StA – Görlitz gibt.
Diese Feststellung ergeht ausschließlich höchst vorsorglich zum Akt in der Absicht, dass das Gericht nicht durch den fremd hervorgerufenen Irrtum das vorgetragene Ermittlungsergebnis sei vollständig, was in Wahrheit nicht der Fall ist, zu einer falschen Entscheidung und damit zu einer Selbstschädigung des Ansehens der Justiz kommt.
Es sei noch erwähnt, dass der hier zuständige Richter Christian Anders in dieser Ermittlungsskandalsache gegen Peter Hornstadt, Günther Bernhardt, Heinz Faßbender und zeitweise gegen Jürgen Großrieder durch Zeugenvernehmung der Zofia Nawrocka – 11 Gs 629/06 AG – Görlitz im Vorgängerverfahren - 101 UJs 6657/05 - selbst befasst war. In der Folge dieser Vernehmung wurde gegen die zweifelhafte „Zeugin“ ein Haftbefehl aufgehoben und sie wurde monatelang mit sozialen Transferleistungen unterstützt. Diese „Zeugin“ ist heute spurlos verschwunden.
Ich rege zu überdenken an, dass Herr Strafrichter Christian Anders eine mögliche Befangenheit in diesem Verfahren – wegen Beteiligung an den Skandalermittlungen – überprüft und kündige höchst vorsorglich und nur für den Fall, dass er diese unbegründete Anklage dennoch zulassen sollte, einen Befangenheitsantrag an.
Freundlichen Gruß
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[bearbeiten] An den Justizminister von Sachsen:
als politisch Verantwortlicher mit Kontroll- und Weisungsbefugnis, aber auch -pflicht, über den Präsidenten des Oberlandesgerichts und die ihm untergeordneten Staatsanwaltschaften in Sachsen, ersuche ich Sie, die beiliegende Anklageschrift der StA –Görlitz und meine erste Erwiderung zur Kenntnis zu nehmen und es nicht zuzulassen, dass es im Freistaat Sachsen wieder zu politischen Prozessen gegen missliebige und anders denkende Journalisten kommt.
In manchen Behörden erkenne ich leider noch den Geist der alten DDR. So auch bei der Staatsanwaltschaft in Görlitz. Mit Beleidigungen und Verleumdungen gegen mich ist die Staatsanwaltschaft Görlitz selbst ihr eigener Verursacher meiner Reaktion darauf, die dann aber, nach 2 Jahren des Schlummerns, zu einer Anklageschrift geführt hat, die je nach Belieben dann herausgezogen wird.
Eine politische Willkür der StA – Görlitz ist aus meiner Sicht des mündigen Bürgers im Rechtsstaat nicht von der Hand zu weisen. In dem, was hier geschieht sehe ich die Ausnutzung einer Dienststellung zur Befriedung privater Racheinteressen des Herrn Oberstaatsanwalt Sebastian Matthieu und des Behördenleiter Martin Uebele. Bitte berücksichtigen Sie mein Schreiben an das zuständige Gericht, Sie werden erkennen, dass die „beleidigten“ Staatsdiener in hohem Maße meine Persönlichkeitsrechte verletzt haben und trotz Strafanzeigen hiergegen sich in Görlitz kein Staatsanwalt findet, der bereit ist meine Strafanzeigen objektiv zu bearbeiten, geschweige denn ein Vorgesetzter oder leitender Staatsanwalt, der dem auf dem Dienstweg Einhalt gebieten würde.
Deshalb noch mal die Bitte – lassen Sie keine politischen Prozesse nach alter DDR- Rachemanier in Ihrem Freistaat Sachsen zu. Freundlichen Gruß
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[bearbeiten] Zur Persönlichkeit des Matthieu ein Antwortschreiben an ein Mitglied der Sächsischen Landesregierung:
Zu Ihrem Schlusssatz möchte ich bemerken, dass bei den Beleidigungen die aus dem Hause der StA – Görlitz kommen, von mir nicht erwartet werden kann, dass ich hier feinsinnige juristische Contenance entgegensetze. Der Rechtsstaat und ich brauchen sich wegen offensichtlich alkoholbedingter Beleidigungsexzesse, die, so Kenner der Interna aus dem Niederlausitzer Justizgebäude, die auch in der schwer aggressiven Persönlichkeitsstruktur des Ex – DDR – Kreisstaatsanwalts Sebastian Matthieu begründet liegen könnten, insoweit keine Vorhaltungen zu machen.
Sie kennen den Satz; Wie es in den Wald hineinruft….. Bedenklich ist nur, dass dieses Verhalten des DDR-Meisters Matthieu seit Jahren geduldet und auch von jungen Azubi- Kollegen abgekupfert wird. Wer aber wegschaut und nichts sagt, fördert stillschweigend das Provinzfürsten- und Duckmäusertum und insoweit die alten SED – Exzesse eines Einzelnen und schadet so dem gesamten Aufbau - Ost. Die Bevölkerung hat dieses Verhalten dann leider ständig zu schlucken und schlimmstenfalls zu ertragen. Das sollten alle Demokraten unterbinden.
Ich, Heinz Faßbender – werter Herr xyz. – gehöre zu den Demokraten mit Zivilcourage. Meine noch vorhandenen Mittel sind insoweit legitim und ich berufe mich hier auf mein grundgesetzlich garantiertes Widerstandsrecht und den permanenten Aufruf der Politik, nicht wegzuschauen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Freundlichen Gruß
[bearbeiten] In einem weiteren Schreiben an den Justizminister heißt es:
Leider habe ich schon erleben müssen, dass vertrauliche und persönliche Anschreiben nicht Ihren Adressaten erreicht haben und von Hardliner im sächsischen Ministerium und anderen Behörden unterschlagen worden sind.
Die in diesem Schreiben angegebenen Anlagen werde ich nach Bedarf jederzeit nachreichen, sollten diese im Ministerium, wie man in diesen Kreisen so sagt, in Verstoß geraten sein.
Leider habe ich auch das schon erleben müssen.
Ich darf Ihnen auch mitteilen, dass eine große Betroffenengruppe aus Ost und West darüber nachdenkt, einen ständigen „Runden Tisch“ über die sächsische und insbesondere die Görlitzer Justiz einzurichten.
Freundlichen Gruß
[bearbeiten] Sachsentypischer "K"- Vereinigungsküngel zu Lasten des Volkes ?
Das "OLG" hält eine Hausdurchsuchung des Matthieu für rechtens. Die Antwort:
OLG – Dresden Ihre Nummer: 3 Ws 108/09 Schlossplatz 1 01067 Dresden
23 G Ws 661/09 G – StA 100 Js 5844/07 StA - Görlitz 2 Qs 26/09 LG - Görlitz
Gegen den Beschluss des Rainer Lips, Klaus Vetter, Peter Frey vom 01.12.2009 hier Eingegangen am 5.12.2009 lege ich Beschwerde ein.
Begründung:
Laut Geschäftsverteilungsplan des OLG sind die genannten Herren nicht zuständig, sondern, wie in den Vorverfahren auch, der 2. Strafsenat.
Im Übrigen hätte sich der Rainer Lips und der Peter Frey selbst für befangen erklären müssen.
Peter Frey war vor seiner Tätigkeit beim OLG – Dresden bei der G-StA – Dresden aktiv und hat fast alle Beschwerden gegen die StA Görlitz als zuständiger OStA für Görlitz nicht verfolgt bez. zurückgewiesen, so z. B. Az.: 300 Js 18998/04, 300 Js 18998/04, 300 Js 17333/06. Unangenehm aufgefallen sind Lips, Vetter mit ihrem Beschluss Az 3 Ws 37/08.
Rainer Lips ist persönlich mit dem OStA - Sebastian Matthieu verbandelt und über sogenannte sächsische „Berufs- oder Bewährungshilfevereine“ im ständigen außerdienstlichen Kontakt. Offensichtlich sind alle in diesem Verfahren beteiligten Juristen auch über die „Skilex“ verbunden und privat befreundet. Auch besteht der Verdacht, dass Lips, Frey und Vetter in der pflichtschlagenden Burschenschaft Ulmia mit dem Behördenleiter der StA – Görlitz Martin Uebele kameradschaftlich verbunden sind, die ihrerseits zum Umfeld des sattsam bekannten Studienzentrums Weickersheim gehört und durch die im internen Kreis der Ulmia gemachte Äußerung von "Ministerpräsident" Filbinger „das Blöde ist, es kommt kein Krieg mehr“, bekannt geworden ist.
Bei dieser Freundschaft ist eine objektive und unabhängige Kontrolle der Exekutive durch die Judikative, die grundsätzlich garantierte Forderung der Gewaltenteilung ist, nicht gegeben, zumindest dann nicht, wenn man sich in solchem Kreis gegenseitig kontrollieren soll.
Vor diesem Hintergrund rüge ich die Unzuständigkeit des "Senats" und eine aufgrund Befangenheit unzulässige Besetzung.
Inhaltlich wird beim BGH vorgetragen, soweit nicht schon aus formellen Gründen abgeholfen wird. Für dieses Beschwerdeverfahren werde ich Prozesskostenhilfe beantragen, um mir einen Rechtsanwalt der am BGH zugelassen ist, leisten zu können.
Gez. Faßbender - Nach Diktat vereist
Mail an: journalistenbureau@googlemail.com
Bemerkung: Dieses sachsentypische Juristen- Schmierenstück wird auf jeden Fall vor dem Europäischen Gerichtshof enden. Auf jeden Fall...meine Herren. Diskussion Sebastian Matthieu
Beachten Sie auch : "http://www.justizversagen.de"
Mail an: journalistenbureau@googlemail.com
Sachsentypische Stasimethoden : Wichtige erste Veröffentlichung: "http://pressedienst-argus.at/PRA/?p=236"
21.07.2010 Ein aufschlussreicher Leserbrief zu Matthieu
Ich kann die Beiträge sehr gut nachempfinden. Auch ich wurde von dem ehemaligen IM und Kreisstaatsanwalt, der sich von dem ehemaligen Straftäter (Generalstaatsanwalt der DDR) auch die rechte Hand des Henkers genannt, vereidigt wurde, verfolgt. Als Psychologe muss ich feststellen, dass Sebastian Mathieu ein psychisch sehr instabiler Mensch ist und sich Krankheitssymptome wiederfinden, die sehr Besorgniserregend sind. Seine verifizierte und zum Teil schwer gestörte Persönlichkeitsstruktur ist ein ernstzunehmendes Krankheitsbild. Auch als anerkannter Schriftpsychologe habe ich das Glück gehabt, einen Teil seiner Handschrift zu analysieren und es ist jeglicher Irrtum ausgeschlossen, dass er narzistische und Größenwahnsinniges Gedankengut hat, wie man sie in der Handschrift von Himmler und Göring, aber auch in Honnecker wieder findet. Ich hoffe sehr bald, dass ein unabhängiges Psychologen und Psychiaterteam ein Gutachten über ihn anfertigen wird und das Mathieu sehr bald dorthin verbracht wird, wo er hingehört mit seinen Freunden aus Gericht und Polizei, entweder nach Chile zu Margot, oder in eine geschlossene psychiatrische Strafanstalt.
siehe auch: Diskussion zu Stefan Bachmann und die Justiz in Görlitz, Stefan Bachmann, Axel Vahl, Norbert Röger, Martin Uebele, Sebastian Matthieu, Heinz Faßbender, Sachsensumpf, Theo Dahm, Allianz-Versicherung, Norbert Steinbeck, Hermann Jöst, Hartmut Schindler, Ulrich Hagenloch, Karin Christen, Diskussion:Karin_Christen;