Rundfunkgebührenstaatsvertrag
im Parteibuch Lexikon, dem parteiischen Wiki mit wertenden Informationen in deutlicher Sprache
[bearbeiten] Wesen
Der Rundfunkgebührenstaatsvertrag steht einem Gesetz gleich und bietet der GEZ die rechtliche Grundlage für das Eintreiben von Rundfunkgebühren.
[bearbeiten] Vertragspartner
Vertragspartner des Vertrages zu Lasten der deutschen Haushalte sind die deutschen Bundesländer. Um die GEZ von ihrer Aufgabe des Einkassierens von Rundfunkgebühren zu entbinden, ist es also notwendig, die politischen Führungen der Bundesländer dazu zu bewegen, den Rundfunkgebührenstaatsvertrag diesbezüglich zu ändern.