Rechtsberatungsgesetz
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[bearbeiten] Forderung
Das Rechtsberatungsgesetz ist ursächlich für Rechtsunsicherheit in Deutschland und sollte ersastzlos gestrichen werden.
[bearbeiten] Wesen
Das Rechtsberatungsgesetz nebest fünf Verordnungen zur Ausführung sichert in Deutschland durch die Pflicht einer behördlichen Erlaubnis das Monopol der Rechtsanwälte auf Rechtsberatung und verbietet ehrenamtliche Rechtsberatung. Ebenso verhindert das Rechtsberatungsgesetz, dass sich Beklagte selbst vertreten. Weil viele Politiker gleichzeitig auch Rechtsanwälte sind, ist es nahezu unmöglich, das Gesetz zu kippen, obwohl es offenkundig nur zum Vorteil der Rechtsanwälte und nicht zum Vorteil der Bürger ist.
[bearbeiten] Geschichte
Das am 13. Dezember 1935 beschlossene Gesetz (RGBl. I S. 1478) sollte in erster Linie verhindern, dass die aus der Anwaltschaft entfernten jüdischen Rechtsanwälte weiterhin rechtsberatend tätig sein konnten. So hieß es in § 5 der Ersten Verordnung zur Ausführung des Rechtsberatungsgesetzes (vom 13. Dezember 1935, RGBl. I S. 1481): "Juden wird die Erlaubnis nicht erteilt." Diese Ausführungsbestimmungen wurden 1945 aufgehoben. Nach dem Zweiten Weltkrieg verstand man die gesetzliche Grundintention dahin, dass das rechtssuchende Publikum davor geschützt werden sollte, unqualifizierten Rechtsrat zu erhalten.
[bearbeiten] Aktionen
Versuche von der SPD, das Rechtsberatungsgesetz zu lockern, werden seit Jahren von Union und FDP torpediert. Außerdem gibt es Bestrebungen verschiedener Seiten, das Rechtsberatungsgesetz über eine Verfassungsklage zu Fall zu bringen.
[bearbeiten] Sonstiges
Das rechtspolitisch umstrittene Rechtsberatungsgesetz muss auch bei der Online-Rechtsberatung beachtet werden.
[bearbeiten] Links
Rechtliches: Rechtsberatungsgesetz (Gesetzestext)
Forschungsprojekt Rechtsberatungsgesetz vom 05.10.2004: Zur Reformdiskussion
Forschungsprojekt Rechtsberatungsgesetz vom 06.08.2004: Entscheidung des BVerfG im Fall "Kramer"
FAZ vom 07.03.2004: Regierung lockert Monopol der Anwälte
Jurawiki: Rechtsberatungsgesetz
Schott's Lexikon: Rechtsberatungsgesetz