Rechtsanwalt
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Rechtsanwalt ist eine Berufsbezeichnung für Volljuristen, die einen Mandanten rechtlich vertreten.
Ein Rechtsanwalt hat die Aufgabe, die rechtlichen Angelegenheiten von Bürgern zu regeln, den Rechtsstaat zu sichern und Rechtsverletzungen nach Möglichkeit gar nicht erst entstehen zu lassen, beziehungsweise auf kürzestem Wege aus der Welt zu schaffen. Grundsätzlich kann jeder anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Rechtsanwälte müssen durch die Rechtsanwaltskammer zugelassen werden. Sie sind bei Gericht in die Rechtsanwaltsliste einzutragen. Rechtsanwälte müssen einen den Diensteid ablegen, in dem sie sich verpflichten, die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren.
Es ist die Aufgabe des Rechtsanwaltes, den Rechtsuchenden über die Rechtsvorschriften, die für sein Rechtsproblem einschlägig sind, aufzuklären. Er muss darauf hinwirken, dass Beweise gesichert werden.
Ein Rechtsanwalt kann beispielsweise im Strafprozess als Verteidiger für seinen Mandaten auftreten. Rechtsanwälte haben ein sehr umfassendes gesetzliches Monopol für die Rechtsberatung, dessen Ursprung im Jahr 1935 liegt. Das Rechtsberatungsgesetz ist hierfür maßgeblich. In seiner ursprünglichen Fassung sollte es jüdischen Anwälten die Berufstätigkeit erschweren. Es soll durch ein vollkommen unzureichend überarbeitetes Rechtsdienstleistungsgesetz unter anderem Namen inhaltlich fortgesetzt werden.
Man kann die Frage stellen, ob in der gegenwärtigen trostlosen Situation der Rechtsunsicherheit der deutsche Anwalt, von denen es mehr als 130.000 gibt, besser sein soll als das sehr wichtige ideelle Rechtsgut Vertrauen. Es ist zu befürchten, dass es nicht genügend Aufträge für die zunehmende Zahl von Rechtsanwälten geben könnte.