Rainer Beutler
im Parteibuch Lexikon, dem parteiischen Wiki mit wertenden Informationen in deutlicher Sprache
[bearbeiten] Person
Rainer Beutler war Arbeitnehmer bei VW und ist da unter anderem wegen des Vorwurfes von ungerechtfertigten Beschwerden rausgeflogen.
Copperfield ein vermutlich hoher VW`ler hat ihm und anderen bereits vor Jahren Material über Veruntreuung zur Verfügung gestellt. Davon wurde auch die Staatsanwaltschaft Braunschweig in Kenntnis gesetzt. Nun ja...
[bearbeiten] Dokumentation
Rainer Beutler hat seinen Fall und die Hintergründe bei VW akribisch dokumentiert und stellt diese Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung. (Dossier Rainer Beutler 1 (pdf), Dossier Rainer Beutler 2 (pdf), Dossier Rainer Beutler 3(pdf), Dossier Rainer Beutler 4 (pdf), Dossier Rainer Beutler 5(pdf))
Und wer davon noch nicht genug hat kann hier gerne weiterlesen ->http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing/Firmen/VolkswagenAG/
MoinMoin, da ich heute mit meinen Dingen nicht so erfolgreich war, habe ich mal einiges von Rainer auf "mobbing-gegner" eingestellt. Ich stelle (nicht zu meiner Verwunderung -- das lassen wir lieber den Staatsanwälten -- ) fest das die Hiflesuche an Politik und Gewerkschaft im Sande verlaufen. Unabhängig von anderen Dinge ist doch sehr verwunderlich das in der Autostadt und bei VW in Kassel scheinbar nichts gegnen Mobbing unternommen wird.
Wir lesen auf den Seiten von Klaus Volkert, der IGM und dem Bundeskanzler. Alles Leute die durch eine Partei verbunden sind. Haben Sie auch gemeinsam Urlaub gemacht?
http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing/Firmen/VolkswagenAG/RainerBeutler/DerBetriebsrat
[bearbeiten] VW - Der Fall Beutler - 122 000 Euro Abfindung
Der Kammertermin vom 18.10.2006 endete im Vergleich. Das Arbeitsverhältnis wird durch ordentliche krankheitsbedingte Kündigung zum 30.04.2004 beendet. Herr Beutler erhält eine Abfindung in Höhe von ca. 122.600 Euro. Ferner wurde eine Wohlverhaltensklausel vereinbart, die wechselseitige benachteiligende Behauptungen zukünftig verhindern soll. Alle weiteren bekannten/unbekannten Ansprüche aus dem AV sind ebenfalls abgegolten, Ausnahme: die betriebliche Altersversorgung. Die anderen anhängigen Rechtsstreitigkeiten wurden damit ebenfalls erledigt.