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Pressefreiheit

im Parteibuch Lexikon, dem parteiischen Wiki mit wertenden Informationen in deutlicher Sprache

Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Zitate

„Pressefreiheit ist die Freiheit von zweihundert reichen Leuten, ihre Meinung zu verbreiten.“ (Paul Sethe, 1965)

[bearbeiten] Wesen

Pressefreiheit gewährleistet die Freiheit der Berichterstattung, die durch Rundfunk, Film oder durch die neuen elektronischen Medien stattfinden kann. Eine Zensur - gemeint ist die Vorzensur - findet in Deutschland nicht statt. Mit Presse sind nicht nur die Tageszeitungen gemeint, sondern alle Druckerzeugnisse, also auch Zeitschriften. Durch die Pressefreiheit wird nicht nur gewährleistet, dass über Tatsachen berichtet werden kann, sondern es können auch Stellungnahmen, Meinungen, Wertungen durch die Presse verbreitet werden. Eine freiheitliche Demokratie ist ohne Pressefreiheit undenkbar.

Neuerdings wird von den Grünen die als scheinheilig zu bewertende Forderung vertreten, die Pressefreiheit zu stärken. Die hatten genügend Zeit, als sie noch in der Regierung waren. Das ist möglicherweise als Heuchelei zu bewerten.

[bearbeiten] Innere Pressefreiheit

Es ist umstritten, ob durch das Grundrecht auf Pressefreiheit auch die innere Pressefreiheit geschützt wird. Darunter versteht man die Unabhängigkeit des Redakteurs von dem Pressekonzern, bei dem er beschäftigt ist. In der Realität ist die innere Pressefreiheit regelmäßig nur sehr gering ausgeprägt. Aus diesem Grund nehmen insbesondere den Blogs, die regelmäßig von Privatpersonen betrieben werden, mittlerweile eine sehr wichtige Funktion ein, denn dort muss nicht Rücksicht auf einen Pressekonzern genommen werden.

[bearbeiten] Schranken

Die Pressefreiheit wird durch die Schranken des Artikel 5 Absatz 2 Grundgesetz beschränkt. Die Schranken müssen durch die Güterabwägungslehre ihrerseits beschränkt werden.

[bearbeiten] Sonstiges

Von „http://www.mein-parteibuch.com/wiki/Pressefreiheit

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