Petition zur Schaffung eines Abmahngesetzes
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[bearbeiten] Petitionsentwurf
[bearbeiten] Petitionstext
Der Petent fordert die Schaffung eines Gesetzes, dass das Rechtsinstitut der Abmahnung in den Anwendungsbereichen regelt, die nicht von §314 Abs.2 BGB abgedeckt sind.
[bearbeiten] Begründung
Die Rechtsfortbildung durch die Rechtsprechung zum aus der Geschäftsführung ohne Auftrag entwickelten Rechtsinstitut der Abmahnung hat zu einer uneinheitlichen und unsinnigen rechtlichen Lage geführt, die rechtsstaatlichen Prinzipien in vielen Teilen zuwiderläuft.
Tagtäglich findet Missbrauch des Rechtsinstitutes der Abmahnung statt. Das derzeitige Abmahnrecht wird unter anderem benutzt zur Bereicherung von Anwälten, zur Behinderung des Wettbewerbs oder zur Behinderung des Grundrechtes auf freie Meinungsäußerung statt.
In der Rechtsfortentwicklung hat sich zwischenzeitlich das Rechtsinstitut der Abmahnung zu einem Mittel entwickelt, das Starke benutzen können, um Schwache zu schikanieren, aber in ihren Rechten Verletzten nur unzureichende Möglichkeiten an die Hand gibt, Störungen beseitigen zu lassen.
Nur die Schaffung eindeutiger gesetzlicher Regelungen ermöglicht es, das wichtige Rechtsgebiet des aus der Geschäftsführung ohne Auftrag durch die Rechtsprechung entwickelten Rechtsinstitutes der Abmahnung einer parlamentarischen und demokratischen Kontrolle zugänglich zu machen.
[bearbeiten] Mögliche Regelungsbereiche
Regelungsbereiche für eine (kostenpflichtige anwaltliche) Abmahnung im Abmahngesetz könnten zum Beispiel sein:
- Kosten von Abmahnungen
- Schadensminderungspflicht des Abmahners (kostenlose Beanstandung vor der Beauftragung Dritter)
- Rechte bei überzogenen Kostenforderungen
- Gegenabmahnung, negative Feststellungsklage
- (Un)wirksamkeit des Kostenverlangens in der U-Erklärung
- Hinweis auf Hamburger Brauch
- was ist eine angemessene Frist, Fristverlängerung zur Abgabe einer U-Erklärung bei zwischenzeitlicher Unterlassung
- Angabe eines Gerichtsortes zur Hinterlegung einer Schutzschrift
- hinreichende Beschreibung des abgemahnten Sachverhaltes
- Pflicht zum Weglassen nicht abgemahnter Sachverhalte
- Folgen unberechtigter Drohungen (mit Strafanzeigen u.a.)
- Folgen unrichtiger rechtlicher Bewertung des abgemahnten Sachverhaltes
- besondere Regelungen zum Jugendschutz
- Privilegien für Verbraucherzentralen und ähnliche anerkannte Einrichtungen
- Pflichtbelehrungen