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Meinungsfreiheit

im Parteibuch Lexikon, dem parteiischen Wiki mit wertenden Informationen in deutlicher Sprache

Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Wesen

Mit Meinungsfreiheit wird die Illusion[1] bezeichnet, dass jeder Mensch das Recht hat, seine Meinung frei zu äußern.

[bearbeiten] Realität

[bearbeiten] Buskeismus

Die Realität der in Deutschland nicht vornandenen Meinungsfreiheit wird in Anlehnung an den Hamburger Zensurrichter Andreas Buske als Buskeismus bezeichnet[2].

[bearbeiten] Aushebelung durch die postfaschistische Justiz der BRD

Wie die grundgesetzlich garantierte Meinungsfreiheit in Deutschland durch die postfaschistische Justiz der Bundesrepublik Deutschland systematisch ausgehebelt wurde, beschrieb Heinrich Hannover im Jahre 2009[3].

[bearbeiten] Juristische Desinformation

Juristen streuen die Desinformation, dass es in Deutschland Meinungsfreiheit gebe, mit nachfolgenden Formeln, die sich in der Praxis als leere Hülse zur Verschleierung der Willkür erwiesen haben.

[bearbeiten] Grundgesetz

Die Meinungsfreiheit wird in Deutschland durch Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 Grundgesetz gewährleistet. Danach hat jeder das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Durch das Lüth-Urteil vom 15. Januar 1958 wurde festgestellt, dass die Meinungsfreiheit für die freiheitlich-demokratische Staatsordnung schlechthin konstituierend ist.

[bearbeiten] Schutzbereich

[bearbeiten] Schranken

Gemäß Art. 5 Abs. 2 Grundgesetz wird die Meinungsfreiheit eingeschränkt:

»Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.«

Regelmäßig findet die Schranke der »allgemeinen Gesetze« Anwendung. Die anderen Schranken haben rechtsdogmatisch keine herausragende Bedeutung.

Es muss sich um ein »allgemeines« Gesetz handeln. Ein »allgemeines« Gesetz liegt vor, wenn es nicht eine bestimmte Meinung als solches im Auge hat, sondern dem Schutz überragender Rechtsgüter dient.

Exkurs: Wie ist es eigentlich mit dem Verbot der Meinungsäußerung zur Kopierschutz-Umgehungssoftware? Man darf bezweifeln, ob das Gesetz »allgemein« ist.

Es darf nicht gezielt und individuell eine bestimmte Meinung verboten werden. Die Abgrenzung ist im Einzelfall schwierig, ob es sich bei einem Gesetz wirklich um ein »allgemeines« Gesetz handelt, oder ob bereits schon ein »spezielles« Gesetz vorliegt.

Die Beleidigung ist nicht von der Meinungsfreiheit geschützt. Schutzgut ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht beziehungsweise die Ehre des Adressaten. Beide Begriffe sind gesetzlich unbestimmt und werden allein durch richterliche Willkür definiert.

[bearbeiten] Schranken-Schranken

Es ist ferner die »Wechselwirkungslehre« zu berücksichtigen. Es gibt verschiedene Schranken-Schranken. Eine davon ist das Zensurverbot.

[bearbeiten] Quellen

  1. Mein Parteibuch am 03.05.2007: Die Illusion der Pressefreiheit in Deutschland
  2. Buskeismus
  3. Heinrich Hannover am 01.05.2009 via Gegenmeinung: Politische Justiz in der BRD

[bearbeiten] Weblinks

DiePresse.com am 18.11.2007: Jeder Dritte spürt Druck auf die freie Meinung

angels.magazine am 05.08.2007: Das ist keine Demokratie, das ist eine DemoKRASSie

Mein Parteibuch am 03.05.2007: Die Illusion der Pressefreiheit in Deutschland

Wikipedia: Meinungsfreiheit

Von „http://www.mein-parteibuch.com/wiki/Meinungsfreiheit

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