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Matthias Prinz

im Parteibuch Lexikon, dem parteiischen Wiki mit wertenden Informationen in deutlicher Sprache

Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Person

Matthias Prinz, geboren 1956 in Berlin, ist ein deutscher Rechtsanwalt und seit 1997 Honorarprofessor am Institut für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft der Freien Universität Berlin. Matthias Prinz ist verheiratet mit Alexandra Freifrau von Rehlingen und hat zwei Söhne und zwei Töchter.


[bearbeiten] Biographie

Der Sohn des ehemaligen Chefredakteurs der Bild-Zeitung und späteren Vorstandes des Axel Springer Verlages Günter Prinz studierte an der Universität Hamburg Rechtswissenschaften. Nachdem er dort 1980 sein erstes juristisches Staatsexamen gemacht hatte, war er zunächst am Institut für internationales Privat- und Prozessrecht der Universität Hamburg als Assistent des Professors Hein Kötz tätig. Bei Kötz befasste Prinz sich ausführlich mit der Ökonomischen Analyse des Rechts. Nach seiner Assistenzzeit ging Prinz in die USA und studierte an der Harvard Law School. Dort erwarb er 1983 den Titel eines Master of Laws (LL.M.).

[bearbeiten] Rechtsanwaltstätigkeit

1984 wurde Prinz in New York State als Rechtsanwalt zugelassen. Er kehrte nach Hamburg zurück und promovierte 1985 bei Prof. Hein Kötz. Nachdem er darauffolgend in Hamburg als Rechtsanwalt zugelassen wurde, eröffnete er dort gemeinsam mit Sabine Neidhardt eine Kanzlei. Der Schwerpunkt der Kanzleitätigkeit liegt in den Bereichen Medienrecht, Familien- und Erbrecht sowie Arbeitsrecht. Zur Kanzlei Prinz - Neidhardt - Engelschall zählen heute acht Anwältinnen und Anwälte mit Sitz in Hamburg und Berlin. Etwas später wurde er Verteidiger von Professor Julius Hackethal, der in Traunstein wegen "Tötung auf Verlangen" angeklagt war. In diesem Verfahren, so erzählte er 1999 gegenüber der Wochenzeitung Freitag, musste er sich "mit medienrechtlichen Fragen beschäftigen, mit Fragen des Persönlichkeitsrechts, und daraus ist dann mehr und mehr Neigung geworden". In der Folge wurde Prinz zu einem der bekanntesten Medienanwälte Deutschlands, den Die Welt einmal als "Rächer der Genervten" bezeichnete. Prinz, der von sich in einem Interview gesagt hat, er sei "gar nicht so streitbar" sondern versuche nur, für seine Mandanten "vernünftige Lösungen" zu finden, gelang es mit einigen Verfahren, die er bis vor den Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht führte, deutsche Rechtsgeschichte zu schreiben.

2003 vertrat Prinz das schwedische Königshaus gegenüber etlichen Zeitschriften und ihm gelang, dass sieben Zeitschriften, darunter Neue Frau und Frau mit Herz, Gegendarstellungen, Widerrufe und sogar Entschuldigungen auf ihren Titelseiten brachten.

Prinz, zu dessen Mandantschaft oft bekannte Namen wie Christoph Daum, Karl Lagerfeld oder Claudia Schiffer gehören, gelang 2004 für Prinzessin Caroline von Monaco ein spektakulärer Erfolg (siehe auch Caroline-Urteil) vor dem Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der weitreichende Folgen für die gesamte europäische Boulevardpresse haben sollte.

Außer Personen betreut Prinz auch Unternehmen, sowie ihre Mitarbeiter, Organe und Eigentümer bei "Konflikten mit der einschlägig interessierten Presse".

[bearbeiten] Publikationen

[bearbeiten] von Matthias Prinz

[bearbeiten] über Matthias Prinz

[bearbeiten] Web-Links

Mein Parteibuch am 19.09.2007: Piëch gegen Selenz morgen im LG Berlin

Buskeismus: Kanzlei Prinz Neidhard Engelschall

Wikipedia: Matthias Prinz

Von „http://www.mein-parteibuch.com/wiki/Matthias_Prinz

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