Informationsfreiheit
im Parteibuch Lexikon, dem parteiischen Wiki mit wertenden Informationen in deutlicher Sprache
Mit dem Ausdruck Informationsfreiheit wird die Freiheit umschrieben, sich ohne Behinderung aus allgemein zugänglichen Quellen zu informieren. Als »allgemein zugänglich« gelten dabei diejenigen Informationsquellen, die technisch geeignet und bestimmt sind, der Allgemeinheit Informationen zu verschaffen. In dieser Bedeutung spricht man auch von Rezipientenfreiheit.
Informationsfreiheit hat noch eine weitere Bedeutung im Sinne der Informationszugangsfreiheit beziehungsweise Informationstransparenz gegenüber Behörden. So wird von vielen Bürgern gefordert, dass die Verwaltung ihre Akten der Öffentlichkeit zur Einsicht zur Verfügung stellt, ohne dabei unnötige Hürden aufzustellen.