Index Librorum Prohibitorum
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[bearbeiten] Wesen
Der Index Librorum Prohibitorum war ein Verzeichnis der für jeden Katholiken bei Strafe der Exkommunikation verbindlich verbotenen Bücher. Zuletzt nannte das Verzeichnis, welches in seiner verbindlichen Form 1966[1] abgeschafft wurde, 6000 Bücher.
[bearbeiten] Die drei Klassen des Index
- Die erste Klasse bezeichnet die Namen häretischer, d.h. ketzerischer Schriftsteller.
- Die zweite Klasse bezeichnet die häretischen, d. h. ketzerischen Werke.
- Die dritte Klasse bezeichnet verbotene Schriften, die ohne den Namen des Verfassers erschienen sind.
Neben diesem Index gibt es noch den index librorum purgandorum, d.h. ein Verzeichnis der (im Verständnis des katholischen Klerus) von anstößigen Stellen zu säubernden Schriften.
[bearbeiten] Geschichte
[bearbeiten] Die Anfänge kirchlicher Bücherverbote
Das erste rein kirchliche Bücherverbot geht zurück auf das Jahr 400. Unter dem Vorsitz des Theophilus von Alexandria wurde verordnet, niemand dürfe die Schriften des Origenes „lesen oder besitzen“. Im Jahr 446 ließ Papst Leo der Große alle Schriften der Manichäer verbrennen. Die erste Synode, die die Verbrennung der von ihr als „verdammt“ angesehenen Texte befahl, war 681 das dritte Konzil von Konstantinopel.
Das Decretum Gelasianum, das 496 auf dem römischen Konzil erschien, ist der älteste Index verbotener Bücher.
[bearbeiten] Bücherverbote im Mittelalter
Im Rahmen theologischer Auseinandersetzungen sowie im Kampf gegen Ketzer und Andersgläubige verboten die Päpste im Mittelalter immer wieder Schriften. Durchgesetzt wurden diese Verbote von der Kirche in Zusammenarbeit mit den weltlichen Herrschern. Für die kontinuierliche Überprüfung und gegebenenfalls das Verbot von Büchern waren aber in erster Linie nicht der Papst und die Kurie, sondern die Universitäten zuständig. Darüber hinaus gab es immer wieder auch eigenständige Zensurverfahren und Verbote von Büchern durch weltliche Herrscher oder einzelne Bischöfe.
Einige Beispiele:
- Die Abendmahlslehre des Berengar von Tours wurde 1050 auf der Synode von Vercelli verdammt.
- Nachdem Abaelard 1120 auf der Synode von Soissons gezwungen worden war, seine Theologische Einführung zu verbrennen, befahl Innozenz II. 20 Jahre später, ihn in ein Kloster einzusperren und seine Schriften zu verbrennen.
- In einer Bulle von Papst Johannes XXII. wurde unter anderem Marsilius von Padua zum Häretiker erklärt. Ein Jahr später verhängte er den Bann über Wilhelm von Ockham.
- Im 13. Jahrhundert wurde in Frankreich von verschiedenen Synoden den Laien das Lesen der Bibel, mit Ausnahme der Psalmen, verboten.
- Von Gregor IX. und den ihm folgenden Päpsten wurde wiederholt die Verbrennung des jüdischen Talmud angeordnet.
- Am 15. Juni 1520 wurden in der Bulle Exsurge Domine die Schriften Martin Luthers verboten. Luthers Erwiderung war die öffentliche Verbrennung der päpstlichen Bulle. Am 12. Juni 1521 fand die feierliche Verbrennung der Schriften Martin Luthers in Rom statt, zugleich wurde Luther selbst in effigie, also in Abwesenheit, symbolisch mitverbrannt.
- Mit der Bulle Romanus Pontifex wurde den Portugiesen das Handelsmonopol für den asiatischen Raum gewährt. Als der niederländische Völkerrechtler Hugo Grotius dies 1609 in seinem Werk Mare Liberum (Das freie Meer) kritisiert, wird sein Buch umgehend indiziert.
[bearbeiten] Die Römische Inquisition
Auf Betreiben des Kardinals Carafa, des späteren Papstes Paul IV. ernannte Paul III. 1542 mit der Bulle Licet ab initio sechs Kardinäle zu General-Inquisitoren für die ganze Kirche und schuf damit die römische Inquisition, genauer die Congregatio Romanae et universalis Inquisitionis. Grund für diese Zentralisierung war die Tatsache, dass es immer wieder zu unterschiedlichen Auffassungen an den verschiedenen Universitäten gekommen war, welche Bücher verboten werden müssten und welche erlaubt seien. Auch konnte der Vatikan nicht mehr ausschließen, dass sich an den Universitäten reformatorisches Gedankengut ausbreitete. Und nicht zuletzt hatte sich das Buchaufkommen durch den Buchdruck erheblich ausgeweitet. Die Aufgabe der Inquisition war in erster Linie der Kampf gegen den Protestantismus sowie die Ketzerverfolgung allgemein. Da Bücher und Druckwerke als wirksame Werkzeuge der Reformation erkannt worden waren, baute die Inquisition ein strukturiertes kirchliches Zensurwesen auf. Wichtigstes Mittel dieser Zensur wurde der Index Librorum Prohibitorum mit seiner fortwährenden Aktualisierung.
Das Indizierungsverfahren begann mit der Anzeige eines Buches, die entweder aus der Kurie selbst oder von außerhalb kommen konnte. Oft genügte bereits der "protestantische" Druckort für einen Anfangsverdacht. In einer ersten Stufe prüfte der Sekretär der Kongregation mit zwei Gutachtern, ob überhaupt ein Zensurverfahren gegen das Buch eingeleitet werden sollte. Das Hauptverfahren bestand aus einem, bei katholischen Autoren aus zwei schriftlichen Gutachten, die von einem Fachgremium, den Konsultoren, ausgewertet und in einer Versammlung beraten wurden. Am Ende der Versammlung stand ein Beschlussvorschlag, der dem Kardinalsgremium der Inquisition vorgelegt wurde. Die Kardinäle wiederum beschlossen, ob das Buch als gefährlich oder nicht einzustufen sei, worauf der Papst die endgültige Entscheidung zur Aufnahme in den Index traf. Am Ende des Verfahrens standen drei mögliche Urteile: Indizierung mit anschließender Veröffentlichung des Beschlusses, Nicht-Indizierung ohne Veröffentlichung, dass es ein Indizierungsverfahren gegeben hatte, oder Einholen eines weiteren Gutachtens. Oft standen mangelnde Sprachkenntnisse der Gutachter einer sorgfältigen Prüfung entgegen. So wurde Über den Umgang mit Menschen in einer freien italienischen Übersetzung von 1816 geprüft. Auch der kontroversen Diskussion über Onkel Toms Hütte lag nicht die Originalausgabe zugrunde. Beide Werke wurden nicht indiziert.
[bearbeiten] Abschaffung
Erstmals erschien der Index Librorum Prohibitorum 1559, die letzte amtliche Ausgabe erschien 1948 mit Nachträgen bis 1962. Der Index wurde 1966[1] unter Papst Paul VI. in seiner bindenden Form offiziell abgeschafft, weil sich seine ständige Aktualisierung angesichts der nicht mehr überschaubaren Flut von Büchern und Schriften als nicht mehr praktikabel erwies. De facto war die Abschaffung schon 1965 erfolgt, als Paul VI. in seinem Reformprogramm des Heiligen Offiziums zum Ende des Zweiten Vatikanischen Konzils den Index schlicht nicht mehr erwähnte. Entsprechend wurde die Abschaffung in der Öffentlichkeit zunächst nicht wahrgenommen.
Die Kongregation für die Glaubenslehre als zuständiges Gremium äußert sich heute nur noch selten zu einzelnen theologischen Lehrwerken (etwa 1975 zu "Unfehlbar?" von Hans Küng). Der Index enthielt zuletzt zwar über 6000 Titel, doch wäre eine Fortführung im Zeitalter neuer Medien völlig undurchführbar gewesen. Das II. Vatikanische Konzil wandte sich hingegen mit einem eigenen Text der Frage der Sozialen Kommunikationsmittel zu; in der Kurie wurde infolge dessen ein Gremium für die Medienarbeit eingerichtet (Päpstlicher Rat für die Sozialen Kommunikationsmittel).
Auf dem Index von 1949 finden sich die Schriften, die sich mit der Glaubens- oder Sittenlehre der Kirche nicht vereinbaren lassen, zum Beispiel die Liebesgeschichten von Honoré de Balzac, die Chansons von Pierre-Jean de Béranger, sieben Werke von René Descartes, zwei Werke von Denis Diderot (darunter seine Encyclopédie), die Liebesgeschichten von Alexandre Dumas dem Älteren und von Alexandre Dumas dem Jüngeren, vier Werke von Heinrich Heine, die Kritik der reinen Vernunft von Immanuel Kant, das Gesamtwerk von Maurice Maeterlinck und nahezu alle Werke von Voltaire, aber auch weniger bekannte Bücher wie Die Unvereinbarkeit der neuen päpstlichen mit der bayerischen Staatsverfassung von Joseph Berchtold, 1871, Die klösterlichen Genossenschaften in Bayern und die Aufgabe der Reichsgesetzgebung von Heinrich Dürrschmidt, 1875, Vergangenheit und Gegenwart der katholisch-theologischen Fakultäten von Sebastian Merkle, 1913, Politik aus dem Glauben von Ernst Michel, 1926 und Herrgottswissen von Wegrain und Straße. Geschichten von Webern, Zimmerleuten und Dorfjungen von Joseph Wittig, 1922. Als einer der letzten gelangte Jean-Paul Sartre auf den Index.
[bearbeiten] Situation heute
Heute gibt es keine Sammlung der katholischen Kirche missfallender Schriften mehr und es werden auch keine Verbote einzelner Bücher ausgesprochen. Einzelne Kirchenvertreter kommentieren mitunter weiterhin populäre und nach ihrer Auffassung verwerfliche Bücher mit öffentlicher Kritik (vgl. die Debatte um den Roman Sakrileg). Solche Aussagen werden innerhalb der Kirche auch kritisch gesehen, da dadurch den Veröffentlichungen umso größere mediale Aufmerksamkeit zukommt und deren Inhalte scheinbar bestätigt werden.
Die einflussreiche Gruppierung Opus Dei führt einen inoffiziellen Index, der in der Tradition des Index Librorum Prohibitorum steht. Diese Liste umfasst nach Angaben des Publizisten Peter Hertel etwa 1000 Werke (vgl.: Weblinks, DLF 14. Juni 2006). Auf diesem Opus-Dei-Index stehen beispielsweise Werke von Immanuel Kant, Gotthold Ephraim Lessing, Jean-Jacques Rousseau, Karl Marx und Adolf Hitler. Daneben finden sich glaubens- und kirchenkritische Bücher zeitgenössischer Schriftsteller wie zum Beispiel Der Name der Rose von Umberto Eco, einem führenden Linguisten, Schriftsteller und Enzyklopädisten, der bekannte Roman Sakrileg des amerikanischen Schriftstellers Dan Brown, oder der zölibat-kritische Roman der deutschen Schriftstellerin Margit Hähner Auch nur ein Mann (1998). Sie sind für Mitglieder des Opus Dei verboten und dürfen nur nach Erteilung einer besonderen Erlaubnis gelesen werden.
Seit 1992 werden Akten aus dem Archiv der Indexkongregation mit finanzieller Unterstützung der Deutschen Forschungsgemeinschaft und mit Mitteln aus dem Deutschen Leibnizpreis unter Leitung des Kirchenhistorikers Hubert Wolf veröffentlicht. Die Edition ist auf 24 Bände geplant, von denen die ersten sieben im Jahre 2006 veröffentlicht worden sind.
[bearbeiten] Literatur
- Gisela Becker: Deutsche Juristen und ihre Schriften auf den römischen Indices des 16. Jahrhunderts. Duncker & Humblot, Berlin 1970, ISBN 3-428-01783-8
- Peter Godman: Die geheime Inquisition, marixverlag, Wiesbaden 2005, ISBN 3-86539-030-7
- Peter Godman: Die geheimen Gutachten des Vatikan. Weltliteratur auf dem Index, marixverlag, Wiesbaden 2006, ISBN 3-86539-070-6
- Franz Heinrich Reusch: Der Index der verbotenen Bücher. Ein Beitrag zur Kirchen und Literaturgeschichte. In 2 Bänden (Band 2 in 2 Abteilungen), Bonn 1883-1885, Neudruck Scientia Verlag, Aalen 1967
- Hubert Wolf (Hrsg.): Inquisition, Index, Zensur. Wissenskulturen der Neuzeit im Widerstreit. 2. Aufl., Schöningh, Paderborn 2003, ISBN 3-506-77670-3
- Hubert Wolf: Index. Der Vatikan und die verbotenen Bücher. 2. Aufl., C.H. Beck, München 2006, ISBN 3-406-54371-5
[bearbeiten] Siehe auch
[bearbeiten] Anmerkungen
- ↑ 1,0 1,1 Die Glaubenskongregation setzte durch Erlasse vom 14. Juni und 15. November 1966 (AAS 58 (1966), S. 1186) mit Wirkung vom 29. März 1967 den Index außer Kraft. „Die kirchlichen Bücherverbote (c. 1399 CIC/1917) [wurden] abgeschafft und die Strafen, die auf Grund dieser Verbote eingetreten waren (vgl. c. 2318 CIC/1917), aufgehoben.“ (Heribert Heinemann: Schutz der Glaubens- und Sittenlehre. In: Joseph Listl u.a. (Hgg.): Handbuch des katholischen Kirchenrechts. Regensburg: Pustet 1983 ISBN 3-7917-0860-0, S. 567-578, hier: 568). Vgl. Georg May: Die Aufhebung der kirchlichen Bücherverbote. In: Karl Siepen [u.a.] (Hgg.): Ecclesia et ius: Festgabe für Audomar Scheuermann ... Paderborn u.a.: Schöningh 1968, S. 547-571.
[bearbeiten] Weblinks
- Vollständige Liste (Stand 1946)
- Forschungsprojekt der DFG zur Römischen Inquisition und Indexkongregation der Neuzeit
- Index librorum prohibitorum, 1557-1966 Eintrag im Modern History Sourcebook (listet einen Teil der Einträge auf)
- Faksimile des Index Librorum Prohibitorum von 1559 (US-adventistische Privathomepage von Michael Scheifler)
- Titelblatt-Faksimile des Index Librorum Prohibitorum von 1664
- Gerhard W. Appeltauer: 14.6.1966: Vatikan hob "Index" auf. kalenderblatt.de von Deutsche Welle
- Ende des Denkverbots für Katholiken. Vor 40 Jahren hob der Vatikan seine Bücherverbotsliste auf. Interview mit P. Hertel im Deutschlandfunk (14.06.2006)
- Goldgräber im Vatikan Der Kirchenhistoriker Hubert Wolf erforscht die düstere Geschichte katholischer Buchzensur (Artikel in der Zeit)
- Radiogespräch vom 29.11.2005 mit Prof. Hubert Wolf im Deutschlandfunk zur römischen Buchzensur
- Artikelquelle Wikipedia: Index Librorum Prohibitorum