Hochverrat
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Beim Hochverrat handelt es sich um ein Unternehmensdelikt, bei dem an die verfassungsmäßige Ordnung eines Staates zerstört werden soll.
[bearbeiten] Gesetzestexte
§ 81 StGB - Hochverrat gegen den Bund:
- (1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt
- 1. den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder
- 2. die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,
- wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
- (2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
§ 83 StGB - Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens:
- (1) Wer ein bestimmtes hochverräterisches Unternehmen gegen den Bund vorbereitet, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.
- (2) Wer ein bestimmtes hochverräterisches Unternehmen gegen ein Land vorbereitet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
[bearbeiten] Inhalt
Es handelt sich um ein Staatsschutzdelikt, das in § § 81 ff. Strafgesetzbuch geregelt ist. Es ist auch die Vorbereitung und nicht nur der Versuch unter Strafe gestellt. Als Rechtsgut wird der Bestand der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Länder geschützt. Man unterscheidet zwischen
- Bestandshochverrat
- Verfassungshochverrat
Das Delikt kann nicht nur von Deutschen begangen werden, sondern auch durch Ausländer.
[bearbeiten] Weblinks
- Blogartikel mit Bezugnahme auf die (geplante) Strafanzeige vom April 2008