Gewaltenteilung
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Gewaltenteilung bedeutet die Verteilung der Staatsgewalt auf mehrere voneinander unabhängige Gewaltenträger.
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[bearbeiten] Idee
Da sich die Staatsgewalt hervorragend als Tatwerkzeug für Vergehen aller Art eignet, ist die Bevölkerung den Gewaltinhabern gegenüber zu schützen. Deshalb wird die Staatsgewalt "zerteilt": Die Ausführenden (=Inhaber der Staatsgewalt) dürfen diese nur im Rahmen der Gesetze anwenden und müssen sich dabei von unabhängigen Richtern kontrollieren lassen.
[bearbeiten] Horizontale Ebene
Regelmäßig bezeichnet man mit der Gewaltentrennung die Legislative, Exekutive und Judikative. In Deutschland wird häufig kritisiert, dass die Trennung von Amt und Mandat nur in unvollständig angewendet wird. Ein weiteres Problem ist der Fraktionszwang, der gelegentlich mit dem Ausdruck Fraktionsdisziplin heuchlerisch verharmlost wird. Ein vollständig anderer Themenkomplex ist die Weisungsgebundenheit von Staatsanwälten. Auch hier gibt es ein Problem mit der horizontalen Gewaltenteilung.
[bearbeiten] Vertikale Ebene
Daneben gibt es in der Bundesrepublik Deutschland die Gewaltenteilung in vertikaler Ebene, die Gliederung in Bund und Länder. Die Auswirkungen der EU auf die innerstaatliche Gewaltenteilung - das ist ein Thema, das einer gesonderten Untersuchung bedarf.
[bearbeiten] Mangelhafte Gewaltenteilung in Deutschland
- In Deutschland wird häufig kritisiert, dass die Trennung von Amt und Mandat nur in unvollständig angewendet wird.
- Ein weiteres Problem ist der Fraktionszwang, der gelegentlich mit dem Ausdruck Fraktionsdisziplin heuchlerisch verharmlost wird.
- Ein vollständig anderer Themenkomplex ist die Weisungsgebundenheit von Staatsanwälten. Auch hier gibt es ein Problem mit der horizontalen Gewaltenteilung.
- Ein weiteres Problem stellen die Fach- und höheren Gerichte dar (Pressekammer, Patentgerichte, BGH, Verfassungsgerichte,...), da in diesen sehr wenige Personen ohne demokratische Kontrolle die Sphäre der Gesetzgebung wesentlich mitgestalten.
- Bei vielen Vergehen, wie z.B. illegalen Hausdurchsuchungen oder der mutwilligen Behinderung des Demonstrationsrechts, fehlen Rechtsmittel, wie Geschädigte ihre Rechte geltend machen können.