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Geschenk

im Parteibuch Lexikon, dem parteiischen Wiki mit wertenden Informationen in deutlicher Sprache

Geschenk bedeutet, dass man das Eigentum an einen anderen übergibt, wobei man keine Gegenleistung verlangt. Durch das Schenken kann man seine altruistische Gesinnung ausdrücken. Es ist aber auch möglich, dass ein gewisser moralischer Druck auf den Beschenkten ausgeübt wird, der dann seinerseits ein Geschenk leisten soll.

Es gilt der Grundsatz, dass ein geleistetes Geschenk nicht zurückverlangt werden kann. Eine Ausnahme ist der grobe Undank. Wenn die Schenkung sofort vollzogen ist (Handschenkung nach § 560 BGB), dann kann der Schenker grundsätzlich das Geschenkte nicht mehr zurückverlangen. Daneben ist noch das Schenkungsversprechen zu nennen.

Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Motive

[bearbeiten] Anlässe

[bearbeiten] Beispiele

[bearbeiten] Sonstiges

Von „http://www.mein-parteibuch.com/wiki/Geschenk

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