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Factoring

im Parteibuch Lexikon, dem parteiischen Wiki mit wertenden Informationen in deutlicher Sprache

Dieser Artikel wurde nach einem urheberechtlich geschützten Fax aus Karlsruhe am 30.05.2007 überarbeitet und aufgrund der in Deutschland allenfalls rudimentär vorhandenen Pressefreiheit aus Angst vor juristischer Verfolgung zur weiteren Bearbeitung gesperrt.

Inhaltsverzeichnis

Begriff

Der Begriff Factoring bezeichnet den Kauf von Geldforderungen aus Waren- und Dienstleistungsgeschäften. Diese Definition stellt eindeutig klar, dass Factoring ein Kauf- und kein Kreditgeschäft ist.

Im Vertrag mit einem Factoring-Unternehmen vereinbart ein Unternehmen seine Forderungen diesem zum Verkauf anzubieten und in Erfüllung dieses Kaufvertrages auf der Grundlage einer Globalzession abzutreten. Der Factor verpflichtet sich als Gegenleistung, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen. Üblicherweise erfolgt zunächst innerhalb der für einzelne Abnehmer festgesetzten Kreditlimite eine Zahlung bis 80% der Forderung. Der restliche Betrag erfolgt (abzüglich Kosten) einige Monate später. Zu den wesentlichen weiteren Funktionen gehören neben dieser Finanzierungsfunktion die Übernahme der Debitorenbearbeitung und die Absicherung des Insolvenzrisikos.

Beim Factoring sind viele unterschiedliche Vertragskonzeptionen möglich, wie z.B. neben dem "echten" auch das "unechte" Factoring. Bei letzterem behält der Anschlußkunde weiterhin das Ausfallrisiko bei der Insolvenz eines Abnehmers. Auch wird unterschieden zwischen Inlands- und Exportfactoring.

Darstellung der FkH GbR

Auf Ihrer Homepage stellt die FkH GbR folgendes zum Factoring dar:

Forderungen, die von FKH GbR gekauft werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

sie müssen wirksam entstanden sein, kaufmännisch ausgemahnt (fällig), unbestritten und sie dürfen nicht durch Verzicht, Gutschrift o.ä. untergegangen sein.

Das Vorliegen dieser Kriterien sichert der Factoring-Kunde zu.

Keine Briefkastenfirma

Nach Darstellung der Anwälte der UGV Inkasso GmbH in einem urheberrechtlich geschützten Fax vom 22.05.2007 ist die ODD GmbH keine Briefkastenfirma, sondern hatte immerhin einige Hundert Angestellte. Die Firma FkH GbR hat demzufolge Forderungen von Firmen, die ihren Versandhandel über die ODD GmbH abgewickelt haben, gekauft.

Die Verantwortlichen der ODD GmbH wurden wegen irreführender Werbung von der 22. Strafkammer des LG Mannheim rechtskräftig verurteilt.

Laut der Homepage der UGV Inkasso GmbH ist Geschäftsgegenstand neben dem Inkasso auch das Factoring.

Web - Links zum Thema Factoring

Jedoch wurde bei dem 32 Verhandlungstag vor der großen Wirtschaftsstrafkammer sich intensiv mit dem Firmengeflecht der ODD GmbH beschäftigt. vgl. den Pressebericht in www.baden-online.de [1]

Die Verantwortlichen der ODD GmbH wurden wegen irreführender Werbung von der 22. Großen Wirtschaftsstrafkammer des LG Mannheim verurteilt. (vgl. Baden-Online [2]

Katgeorie:Inkasso

Von „http://www.mein-parteibuch.com/wiki/Factoring

Diese Seite wurde bisher 632-mal abgerufen. Diese Seite wurde zuletzt am 30. Mai 2007 um 10:46 Uhr geändert.


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