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Kategorie: Unternehmen Impressum
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Firma FKH in Heuchelheim

(Weitergeleitet von FKH GbR)

Dieser Artikel wurde nach einem Fax der UGV Inkasso GmbH am 29.09.2006 vom Seiteninhaber überarbeitet und zur weiteren Bearbeitung gesperrt. Weitere Hinweise nehme ich jedoch gern entgegen unter E-Mail: m.bartels@mein-parteibuch.de. Im Parteibuch Blog findet sich auch die Antwort an die UGV Inkasso GmbH. Nach einem urheberechtlich geschützten Fax aus Karlsruhe wurden am 30.05.2007 aus Angst vor juristischer Verfolgung Teile dieses Artikels ausge-x-t.

Inhaltsverzeichnis

Wesen

Das Unternehmen FKH GbR, das auch als "Firma FKH in Heuchelheim" bezeichnet wird, ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die nach Ihren Angaben hauptsächlich rechtlich bestehende und unbestrittene Forderungen von Unternehmen aufkauft.

Wer sich über Verkäufer von Forderungen, die die FkH GbR aufgekauft hat, informieren will, findet auf der Seite jur-abc das Stichwort Flammkuchenkonektion.

Daten der Gesellschaft

Aus dem Impressum:

FKH GbR

geschäftsführender Gesellschafter: Werner Jentzer (Verantwortlich im Sinne von TDG, MDStV)

Sitz der Gesellschaft

Großniedesheimer Straße 21

67259 Heuchelheim

Tel. 0 62 38 / 92 00 53 Fax 0 62 38 / 92 00 55

Informationen zu Heuchelheim [1]

Heuchelheim gehört zu der Verbandsgemeinde Heßheim

Homepage der Verbandsgemeinde Heßheim [2]

Homepage der FkH-GbR

Gesellschafter Heinz Volandt und Werner Jentzer. In der Rubrik Urteile werden nur die erfolgreichen Urteile erwähnt Selbstdarstellung der FKH

Derzeit lässt sich kein Impressum auf dieser HP finden.

Unternehmensgegenstand

Die Firma FKH in Heuchelheim kauft nach eigenen Angaben diese Forderungen auf. Sie betreibt nach eigenen Angaben ein sog. Factoring. In einem Verband ist die FkH GbR jedoch nicht angeschlossen. Die Briefkastenfirmen z.B. Lindas Centralversand, Eurox etc. waren Xxxxxxxxxxxxx der inzwischen insolventen ODD GmbH. Diese aufgekauften Forderungen der Briefkastenfirmen übergibt dann die FKH GbR zum Inkasso an die UGV Inkasso GmbH.

ODD GmbH

Die Verantwortlichen der ODD wurden ausschließlich wegen eines Verstoßes gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften verurteilt. Vom Vorwurf des Betruges im Zusammenhang mit nicht erfüllten Gewinnzusagen wurden sie freigesprochen.

Verweise zur ODD GmbH

Nachfolgend einige Verweise in das Internet. Die Richtigkeit und Qulität dieser Webseiten kann vom Editor des Parteibuches nicht beurteilt werden. Leser mögen diese Verweise bitte mit Vorsicht genießen und sich selbst ein Urteil bilden:

Jur-abc zum Komplex der Gewinnversprechen Ompex - ODD www.jur-abc.de/cms/index.php?id=788

ODD-Prozess Teil 1 www.baden-online.de/art_0_67_5559_ortenau

ODD-Prozess Teil 2 www.baden-online.de/news/images/news_lokales/artikel_serien/pdf/10.pdf#search=%22ODD%20Gindorf%22

ODD-Prozess Teil 3 www.iortenau.de/dynasite.cfm?dssid=4294&dsmid=574&dspaid=7861

ODD-Prozess Teil 4 Landgericht Mannheim www.lgmannheim.de/servlet/PB/menu/1200293/index.html?ROOT=1160629

ODD-Prozess Teil 5 Bericht Die Welt www.welt.de/data/2006/06/16/918096.html

Berichtserstattung Fakt im ARD 193.22.36.128/fakt/aktuell/1701078.html

Umgang mit Kritik

Die FKH GbR geht mit Kritik wie die UGV Inkasso GmbH um.

Außergerichtliche und gerichtliche Verfahren

Außergerichtliches Inkasso

Die Firma FkH GbR übergibt die aufgekauften Forderungen aus Warenbestellungen nach Gewinnzusage sofort zum Inkasso an die UGV Inkasso GmbH in Harthausen. Diese Inkassofirma betreibt zunächst das Inkasso im Auftrag der FkH GbR und treibt die außergerichtlichen Inkassokosten in die Höhe. Diese Kosten werden jedoch nicht von ausnahmslos allen Amtsgerichten anerkannt. Aus der zunächst zweistelligen Hauptforderung im unteren Bereich wird dann sehr schnell eine dreistellige Forderung.

Gerichtliches Mahnverfahren durch Anwälte

Sofern der "Schuldner" sich nicht durch einen Anwalt wehrt oder eine Verbraucherzentrale einschaltet, übergibt die FkH GbR diese Forderungen der Rechtsanwaltskanzlei Wehnert & Kollegen zur weiteren Bearbeitung. Diese Anwälte haben Ihren Kanzleisitz im selben Haus wie die UGV Inkasso GmbH.

Zunächst gibt es ein anwaltliches Mahnschreiben mit weiteren Kosten. Es wird versucht, eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Schuldner abzuschließen.

Sofern der Schuldner auf die Ratenzahlungsvereinbarung nicht zahlt oder - gegebenenfalls mit Hilfe eines Anwaltes oder einer Verbraucherzentrale die Anwälte der FKH GbR von der Unrichtigkeit der Forderung überzeugt, wird der Mahnbescheid beim Zentralen Mahngericht beim Amtsgericht Mayen beantragt.

Verbraucherzentralen empfehlen, Widerspruch gegen unberechtigte Mahnbescheide und Vollstreckungsbescheide einzulegen und behaupten, die FkH GbR betriebe einige Forderungen dann nicht weiter. Die FKH GbR sieht das jedoch anders und meint, von wenigen Ausnahmefällen abgesehen wird das strittige Verfahren aufgenommen. Wenn jedoch eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Schuldner getroffen worden ist, wird aus dieser Vereinbarung die geringe Hauptforderung und die hohen Inkassokosten eingeklagt.

Erfolgreiche Urteile der FkH GbR Die erfolgreichen Urteile veröffenlicht die FkH GbR auf Ihrer Homepage [3] unter der Rubrik Urteile.

Verlorene Prozesse der FkH GbR Leider werden auf der Homepage der Fkh GbR die nicht erfolgreich verlaufenen Gerichtsprozesse nicht dargestellt. Auf Internetseiten der Schuldnerberatungsstellen oder in Verbraucherforen sind aber folgende Urteile, die für die Schuldner erfolgreich verlaufen sind, veröffentlicht:

Urteile

Nachfolgend einige Verweise zu im Internet veröffentlichten Urteilen. Leser mögen diese Verweise bitte mit Vorsicht genießen und sich selbst ein Urteil bilden:

Amtsgericht Frankenthal Urteil vom 13.03.2006 Az: 3 b C 456/05: www.f-sb.de/akgeschaefte/ugv/ugvurteilungerechtfertigtebereicherung.pdf

Amtsgericht Schwelm Urteil vom 14.02.2006 Az: 20 C 399/05: www.f-sb.de/akgeschaefte/ugv/agschwelm20c399_05.pdf

Amtsgericht Schwelm Urteil vom 29.03.2006 Az: 20 C 401/05: www.f-sb.de/akgeschaefte/ugv/agschwelm20c401_05.pdf

Amtsgericht Speyer Urteil vom 22.02.2005 Az: 31 C 456/04: www.jur-abc.de/cms/index.php?id=785

Amtsgericht Fürstenfeldbruck Urteil vom 18.10.2005 Az: 3 C 913/05: www.f-sb.de/akgeschaefte/ugv/agffb2005.pdf

Weiteres Urteil über Infodienst Schuldnerberatung www.infodienst-schuldnerberatung.de/archiv_suchen/ausgaben2006/infodienst_01_06.pdf#search=%22Werner%20Jentzer%22

Forumsbeiträge

Die Richtigkeit und Qulität dieser Webseite(n) kann vom Editor des Parteibuches nicht beurteilt werden. Leser mögen diese(n) möglicherweise veralteten Verweis(e) bitte mit Vorsicht genießen und sich selbst ein Urteil bilden:

Forum Schuldnerberatung - AK "Geschäfte mit der Armut": www.f-sb.de/akgeschaefte/armut/v0015.htm

Beitrag in einem Praktikerforum der Schuldnerberater aus dem Jahr 2001: f23.parsimony.net/forum48247/messages/845.htm

Von „http://www.mein-parteibuch.com/wiki/Firma_FKH_in_Heuchelheim

Diese Seite wurde bisher 12.756-mal abgerufen. Diese Seite wurde zuletzt am 30. Mai 2007 um 11:11 Uhr geändert.


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