Erinnerung
im Parteibuch Lexikon, dem parteiischen Wiki mit wertenden Informationen in deutlicher Sprache
Die Erinnerung ist ein Rechtsmittel gegen Maßnahmen des Rechtspflegers.
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Rechtsmittel in der Zwangsvollstreckung
In der Zwangsvollstreckung gibt es folgende Rechtsmittel des Schuldners:
Erinnerung gegen die außergerichtlichen Vollstreckungskosten gem. § 788 ZPO
Vollstreckungsschutzanträge z.B. bei Kontopfändungen
Vollstreckungsabwehrklage, wenn die Hauptforderung und notwendige Vollstreckungskosten schon bezahlt sind. Es gibt einige erfolgreiche Prozesse gegen die Auftraggeber der UGV Inkasso GmbH.
Zuständigkeit
Zuständig für Rechtsmittel in der Zwangsvollstreckung ist das Vollstreckungsgericht.
Bei der Vollstreckungsabwehrklage ist zuständig das Gericht der ersten Instanz (Vorprozess).
Weitere Maßnahmen
Neben den zivilrechtlichen Schritten bzw. vollstreckungsrechtlichen Schritten kann man auch bei den Aufsichtsbehörden des Inkassounternehmens bzw. den Rechtsanwälten die Vorgänge schildern und sich beschweren. Eventuell wird ein aufsichtsrechtliches Verfahren eingeleitet.
Neben diesen Maßnahmen kann bei dem Verdacht eines strafbaren Verhaltens die zuständige Staatsanwaltschaft angerufen werden. Im dem Komplex der FkH GbR, UGV Inkasso GmbH und deren verantwortlichen Personen ist aber bisher kein strafbares Verhalten erblickt worden. Die Staatsanwaltschaft hat sehr sorgfältig untersucht und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass das Handeln sich im rechtstaatlichen Bereich bewegt.
Weblinks
Report Mainz vom 8. März 2004: Kreditschwindel - Staatsanwalt setzt Großverfahren in den Sand