Entwurf einer Petition gegen das Abmahnunwesen
im Parteibuch Lexikon, dem parteiischen Wiki mit wertenden Informationen in deutlicher Sprache
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[bearbeiten] Grundgedanke
Zu einer Petition gegen das Abmahnunwesen schweben mir folgende Grundgedanken vor:
- soweit konsensfähig, dass viele Unterstützer mit ins Boot geholt werden können und mindestens 50.000 Unterschriften zusammenkommen
- so geschickt formuliert, dass die Regierung sich blamiert, wenn sie nichts unternimmt
- Umsetzung würde den Rechtsmissbrauch mit Abmahnungen und EVs tatsächlich stoppen
- Umsetzung würde gleichzeitig sicherstellen, dass Rechtsverletzungen nicht häufiger werden und in der Regel schneller beseitigt werden
- Umsetzung soll den Verbraucherschutz stärken, nicht schwächen
[bearbeiten] Ideen
Mal ein paar verschiedene Ideen ...
[bearbeiten] Erstellung eines Abmahngesetzes
Die rechtliche Lage ist uneinheitlich und verworren. Es ist deshalb ein Abmahngesetz zu schaffen, die das Abmahnrecht verdeutlicht, vereinheitlicht und für jedermann nachvollziehbar macht. Hier ist die sich in der Entwicklung befindliche Petition zur Schaffung eines Abmahngesetzes.
[bearbeiten] Petitionsentwurf
Petitionstext: Der Petent fordert die Schaffung eines Gesetzes, dass das Rechtsinstitut der Abmahnung regelt.
Begründung: Die Rchtsfortbildung durch die Rechtsprechung hat zu einer uneinheitlichen und unsinnigen rechtlichen Lage geführt, die rechtsstaatlichen Prinzipien in vielen Teilen zuwiderläuft.
In der Rechtsfortentwicklung hat sich zwischenzeitlich das Rechtsinstitut der Abmahnung zu einem Mittel entwickelt, dass Starke benutzen können, um Schwache zu schikanieren, aber in ihren Rechten Verletzten nur unzureichende Möglichkeiten an die Hand gibt, Störugen beseitigen zu lassen.
Nur die Schaffung eines Abmahngesetzes ermögicht es, das wichtige Recht zum Thema Störungsbeseitigung einer parlamentarischen und demokratischen Kontrolle zugänglich zu machen.
[bearbeiten] Alternativen
[bearbeiten] Umfassende Reformen
- 1. Verbot der Geltendmachung von Rechtsanwaltsgebühren für eine förmliche Abmahnung, wenn es vorher keine formlose Abmahnung mit Bennenung von URL und Begründung des Zensurbegehrens gegeben hat
- 2. Abschaffung des fliegenden Gerichtsstandes bei Internetstreitigkeiten
- 3. Pflicht in der Abmahnung zur Benennung des Gerichtes, wo gestritten werden soll, so dass dort dann auch die Schutzschrift hinterlegt werden kann
- 4. Verbot von einstweiligen Verfügungen ohne Anhörung, wenn es vorher keine korrekte Abmahnung oder einen mangels Zustellbarkeit gescheiterten Abmahnversuch gegeben hat
- 5. Abschaffung des Anwaltzwangs vor den Landgerichten
- 6. Ausrichtung der Streitwerte an der Reichweite der Webseite, also für kleine Seiten, drastisch runter mit den Streitwerten
- 7. Zahlungspflicht des Abmahners für eine Verteidigungskostenpauschale, sollte eine Abmahnung zu Unrecht ausgesprochen worden sein
- 8. Benachrichtigung zu EV-Anträgen
- 9. Einsatz von Fernkommunikationsmitteln
[bearbeiten] Idee der kostenlosen Beanstandung
Bevor eine kostenpflichtige anwaltliche Abmahnung kommen kann, muss es bei Internetseiten eine kostenlose Beanstandung mittels elektronischen Kommunikationsmitteln geben.
Problem Zustellbestätigung: eine Emailzustellung ist für den Beanstandenden nicht nachweisbar. Lösungsansätze:
- Einschreiben (Adresse ist wegen Impressumspflicht bekannt)
- Fax
- Email an zuverlässige Stelle, die den E-Mail-Eingang bestätigt
Kein Problem: Falsche Beanstandungen unter falscher Identität
Nur der Beanstandende kann eine kostenpflichtige Abmahnung veranlassen.
Problem: Benennung des Beschwerdegegenstandes
- Pflicht zur Angabe des genauen Ortes/Mediums, bei digitalen Veröffentlichungen mindestens eines URI, an dem die Rechtsverletzung stattfindet
- Pflicht, den beanstandeten Text (oder Bild, Musik, Podcast, Video) so genau zu benennen, dass keine Verwechselungsgefahr besteht, und der Abzumahnende keinen unvertretbar hohen Aufwand bei der Suche nach der beanstandeten Stelle hat.
Systematisch gehört die kostenlose Beanstandung zur Schadensminderungspflicht des Geschäftsführers ohne Auftrag und ist eine Konkretisierung, durch die der Gesetzgeber ein Abweichen von der bisherigen Rechtsprechung erzwingen kann.
[bearbeiten] Exkulpation
Rechteverletzer, die sich an gewisse - noch zu definierende - Sorgfaltsregeln halten, sind von einer Kostenerstattungspflicht bei Abmahnungen befreit.
[bearbeiten] Klärungsbedarf
- Entwurf Telemediengesetz lesen
[bearbeiten] Mögliche Multiplikatoren
- campact ?
- greenpeace ? - bayer problematik
- vbzv ? - urheberrechtsproblematik - irights.info - ugv inkasso problematik
- onlineshops ? - media markt problematik
- immobetrug ? zensur von schrottimobilien-berichten
- blogger ? welche
- forenbetreiber ? welche
[bearbeiten] Links
Mein Parteibuch am 06.11.2006: Springerpresse springt Media Markt zur Seite (Die Idee)
Sebastian Heiser am 22.09.2005 in der Zeit: Abgemahnt und abgesahnt