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Eidesstattliche Vermögensversicherung

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Dieser Artikel wurde nach einem urheberechtlich geschützten Fax aus Karlsruhe am 30.05.2007 überarbeitet und aufgrund der in Deutschland allenfalls rudimentär vorhandenen Pressefreiheit aus Angst vor juristischer Verfolgung zur weiteren Bearbeitung gesperrt. Der Auffasung der Anwaltskanzlei aus Karlsruhe, dass in diesem Artikel ein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz vorliegt, kann jedoch nicht gefolgt werden.

Inhaltsverzeichnis

Zweck der eidesstattlichen Versicherung

§ 807 Abs. 1 ZPO regelt die eidesstattliche Versicherung. Sie dient dem Gläubiger dazu, bei erfolgloser Pfändung weiteres Vermögen herauszufinden.

Folgen der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung

Hat ein Schuldner schon eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, so kommt der Schuldner in ein sogenanntes Schuldnerverzeichnis. Damit verbunden ist ein negativer Schufa-Eintrag des Schuldners. Der Schuldner bekommt in der Regel keinen Kredit mehr, auch wenn manche Kreditvermittler das Gegenteil behaupten.

Vollstreckung des Gläubigers trotz bekannter eidesstattlicher Versicherung

Ein Gläubiger, der dennoch vollstreckt, obwohl ihm bekannt ist, dass der Schuldner zahlungsunfähig ist, kann diese Kosten in der Regel nicht erstattet bekommen. Er verstößt gegen die Schadensminderungspflicht, die sich aus § 254 Abs. 1 BGB ergibt. Unter Umständen kann er sich gem. § 826 BGB gegenüber dem Schuldner schadensersatzpflichtig machen.

Es sind Fälle der Firma FKH in Heuchelheim bekannt, in denen sich die UGV Inkasso GmbH bzw. Rechtsanwaltskanzlei Wehnert & Kollegen die Schuldner ein "Anerkenntnis und Ratenzahlungsvergleich" unterschreiben lasssen. Die Schuldner unterschreiben in diesen Fällen ein abstraktes Schuldanererkenntnis, d.h. dieses Anerkenntnis ist losgelöst von der ursprünglichen Schuld z.B. Bestellung aus einer sittenwidrigen Gewinnzusage. Somit wird bei Gericht nicht mehr die ursprüngliche Forderung geprüft. In diesen Fällen hat die FkH GbR sehr gute Chancen bei Gericht, eine Klage zu gewinnen. Denn das Gericht prüft in diesem Fall nicht die ursprüngliche Hauptforderung. Beispiele für die so gewonnen Prozesse finden sich auf der Homepage der FkH GbR unter der Rubrik Urteile [1]Dort sind u.a. folgende Urteile veröffentlicht:

AG Neustadt an der Weinstraße Urteil vom 11.07.2006 [2](diese Klage der FkH GbR hat nichts mit einem Schuldanerkenntnis zu tun)

z.B. AG Hamburg-Wandsbek vom 16.05.2006 - AZ:716 C 165/06

Beispiele verlorene bzw. teilweise verlorener Prozesse der FkH GbR

AG Schwelm Urteil vom 27.03.2006 [3]

AG Fürstenfeldbruck Urteil vom 18.10.2005 [4]

AG Bonn Beschluss vom 10.04.2007 Az. 13 C 591/06 Ursprüngliche Forderung von 498,10 Euro aus einem angeblichen Schuldanerkenntnis lt. Vollstreckungsbescheid des AG Mayen. Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand und Vergleich über 150 Euro. Restbetrag von der FkH GbR nicht weiter verfolgt.

Erstattungsfähige Inkassokosten

Nur notwendige Kosten der Vollstreckung sind erstattungsfähig. vgl. § 788 ZPO

Link zu den erstattungsfähigen Inkassokosten[5]

Sofern dem Gläubiger bzw. deren Beauftragten bekannt ist, dass der Schuldner trotz Mahnungen nicht zahlen kann bzw. kein pfändbares Einkommen hat, so sind diese Inkassokosten nach der Rechtsprechung nicht vom Schuldner zu erstatten bzw. keine notwendigen Kosten. Der Gläubiger verstößt in diesem Fall gegen seine Schadensminderungspflicht aus § 254 BGB. Der Gläubiger kann sich - wenn er eine umstrittene Forderung versucht mit Zwang beizutreiben - u.U. gem. § 240 StGB strafbar machen.

Maßnahmen des Schuldners gegen unzulässige Vollstreckungen bzw. Kosten

Der Schuldner kann sich gegen eine unzulässige Zwangsvollstreckungsmaßnahme oder unbillige Vollstreckung wehren. Er kann beim Vollstreckungsgericht eine Erinnerung einlegen.

Ferner kann er sich mit einer Vollstreckungsabwehrklage wehren, wenn der Schuldner alles erfüllt hat oder der Titel rechtswidrig ist.

Es ist ratsam, die Drohungen der UGV Inkasso GmbH nicht auszusitzen, sondern frühzeitig einen Anwalt oder eine Verbraucherzentrale einzuschalten.

Es ist ratsam, unbedingt gegen einen Mahnbescheid der Firma FKH in Heuchelheim Widerspruch einzulegen. Der Schuldner kann gleichzeitig auch die Abgabe in das streitige Verfahrens selbst mit dem Widerspruch beantragen, sofern der Anspruch offensichtlich nicht besteht oder keine Ware bestellt worden ist. Nach der Erfahrung der Schuldnerhilfe Essen e.V. wird der Anspruch von dem Auftraggeber der UGV Inkasso GmbH nicht weiter verfolgt. Der Auftraggeber der UGV Inkasso GmbH z.B. die Firma FKH in Heuchelheim muss dann bei Klagerücknahme die Kosten des Rechtsstreites bezahlen. Unter Umständen kommt auch ein Schadensersatzanspruch für die außergerichtlichen Anwaltskosten gem. § 826 BGB in Betracht.

Es sollte auf jeden Fall ein Anwalt aufgesucht werden.

Von „http://www.mein-parteibuch.com/wiki/Eidesstattliche_Verm%C3%B6gensversicherung

Diese Seite wurde bisher 2.578-mal abgerufen. Diese Seite wurde zuletzt am 30. Mai 2007 um 10:25 Uhr geändert.


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