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EU

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[bearbeiten] Wesen

Die Europäische Union EU ist ein Staatenverbund, bestehend aus 25 europäischen Mitgliedstaaten mit insgesamt 459,5 Millionen Einwohnern. Sie verfolgt sowohl intergouvermentale als auch supranationale Interessen nicht nur im Sinne ihrer Mitgliedsstaaten, sondern insbesondere auch im Interesse der Superreichen.

Die europäische Union wurde 1992 durch den Maastricht-Vertrag eingerichtet. Die Ursprünge reichen bis in das Jahr 1951. Sie ist nach einer im Internet vertretenen Meinung legitime Nachfolgerin der am 8. Dezember 1991 aufgelösten Sowjetunion. Viele EU-Bürger halten die EU für nicht ausreichend demokratisch legitimiert. Teilweise wird die EU auch als Diktatur angesehen.

Die europäische Union hat einen gemeinsamen Binnenmarkt, eine gemeinsame Währung, eine gemeinsame Zollunion, eine gemeinsame Agrarpolitik. Eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik gibt es theoretisch auch. Durch das Schengener Abkommen wurde die Passkontrolle abgeschafft. Dadurch soll eine Mobilität für EU-Bürger geschaffen werden, um europaweit zu leben, zu reisen, zu arbeiten und investieren zu können.

Die wichtigsten EU-Institutionen sind die Europäische Kommission, der Europäische Gerichtshof, die Europäische Zentralbank, das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union. Die Ursprünge des Europäischen Parlaments gehen zurück in die fünfziger Jahre. Seit 1979 werden die Mitglieder des Europäischen Parlaments durch die Leute gewählt, die sie repräsentieren. Alle fünf Jahre gibt es Wahlen, bei denen jeder EU-Bürger abstimmen kann.

Die Aktivitäten der Europäischen Union berühren alle Gebiete der öffentlichen Politik, von der Gesundheitspolitik über die Wirtschaftspolitik über die Außenpolitik bis hin zur Verteidigungspolitik. Das Ausmaß der Macht ist unterschiedlich je nach Gebiet. Die EU ist mehr eine Föderation auf den Gebieten Geld, Landwirtschaft, Handel, Umwelt, Sozialpolitik. Teilweise ist sie mehr eine Konföderation, teilweise mehr eine internationale Organisation.

[bearbeiten] Status

Die Mitglieder der Europäischen Union haben erhebliche Souveränitätsrechte übertragen. Jedoch sind die Mitgliedstaaten - theoretisch - die Herren der Verträge. Das gilt auch für die Bundesrepublik Deutschland. Die Bundesrepublik Deutschland hat das Recht, aus der Europäischen Union auszutreten. Ein EU-Austritt würde im Interesse der Bevölkerung Deutschlands liegen. Aber die politische Kaste in Berlin verfolgt andere Interessen als dem deutschen Michel zu dienen.

Am 29. Oktober 2004 haben die Führungskräfte der einzelnen Regierungen, die Mitglied in der EU sind, den Vertrag über eine Europäische Verfassung unterzeichnet. Dieser Vertrag wurde durch 13 Mitgliedsstaaten ratifiziert. In den meisten Fällen wurde die Ratifikation durch Parlamentsbeschluss durchgeführt. In seltenen Fällen durch eine Volksabstimmung. Am 29. Mai 2005 lehnte die Mehrheit der französischen Abstimmenden die Verfassung im Rahmen einer Volksabstimmung mit 54,7% ab. Am 1. Juni 2005 (drei Tage später) lehnten die Niederländer mit 61,6% die Verfassung ebenfalls ab.

Möglicherweise wird man in ferner Zukunft rückblickend feststellen können, dass durch diese beiden Ablehnungen in Frankreich und den Niederlanden das Ende der im wesentlichen undemokratischen EU eingeleitet wurde.

Der gegenwärtige und zukünftige Status der Europäischen Union ist nach wie vor umstritten. So gibt es unterschiedliche Sichtweisen innerhalb und zwischen den Mitgliedsstaaten.

[bearbeiten] Mitgliedsstaaten

Mitgliedsstaaten der EU sind Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande, Dänemark, Irland, Vereinigtes Königreich, Griechenland, Portugal, Spanien, Finnland, Österreich, Schweden, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern.

Von „http://www.mein-parteibuch.com/wiki/EU

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