Cyberstalking
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[bearbeiten] Was ist Cyberstalking
Cyberstalking ist als eine extreme Form des unfairen Negative Campaigning eine Art des Informationskrieges im Informationszeitalter und besteht aus Mobbing, Belästigungen und Nachstellungen durch wiederholte Äußerungen im Internet.
[bearbeiten] Verfolgungsprobleme
Da Äußerungen im Internet nur schwer natürlichen Personen zuzurechnen sind, insbesondere wenn die sich äußernden Personen es darauf anlegen, ihre wahre Identität durch die Nutzung von Internetcafés, offenen WLANs, Proxies oder ähnlichem zu verschleiern, ist ein straf- oder zivilrechtliches Vorgehen gegen Äußerungen im Internet praktisch nur möglich, wenn der sich äußernde nicht versteckt.
[bearbeiten] Ausprägungen
Cyberstalking kann aus legalen Äußerungen und aus illegalen Äußerungen bestehen, kann anonym, oder unter einem echten oder falschen richtigen Namen betrieben werden und kann von einer Einzelperson oder von Personengruppen durchgeführt werden. Das Ziel von Cyberstalking ist es, das Ansehen von Personen zu schädigen.
[bearbeiten] Legales Cyberstalking
Legales Cyberstalking könnte beispielsweise im virtuellen Verfolgen eines Internetteilnehmers bestehen.
[bearbeiten] Beispiel für legales Cyberstalking
Sobald der Name eines Internetteilnehmers in einem Forum oder einer anderen interaktiven Webseite auftaucht, könnte beispielsweise jemand eine wahre, aber für das Cyberstalking-Opfer peinliche, Tatsachenbehauptung über das Opfer von Cyberstalking dazusetzen. Die ständige Verfolgung mit der wahren, aber peinlichen Tatsache schädigt dann das Ansehen der belästigten Person.
[bearbeiten] Illegales Cyberstalking
Cyberstalking mit illegalen Methoden kann zum Beispiel aus einer Kombination von zivilrechtlichen Gesetzesbrüchen wie falschen Tatsachenbehauptungen, Namensanmaßungen oder Identitätsdiebstahl und Straftaten wie Urkundenfälschung, übler Nachrede, Beleidigung, falscher Verdächtigung oder Verbreitung von Pornografie bestehen.
[bearbeiten] Beispiele für illegales Cyberstalking
Die verlassene Ehefrau stellt unter dem Namen ihres Ehemannes ein pornografisches oder gar kinderpornografisches Foto in ein Forum ein, schreibt über eine frei erfundene eidesstattliche Versicherung, eine Mitgliedschaft in einer extremistischen Partei und macht danach in verschiedenen Foren mit Hinweis auf diese Beiträge unter dem Namen eines Arbeitskollegen ihren Ehemann schlecht. Einen Hinweis auf die Foreneinträge schickt sie dann anonym an den Chef ihres Mannes.
Andersherum geht es auch: so ist gerade ein Mann dafür verurteilt worden, dass er heimlich von seiner Ehefrau aufgenommene Nacktfotos mit ihrem vollständigen Namen und ihrer Adresse im Internet verteilt hat, um so ihr Ansehen zu schädigen.
[bearbeiten] Google Stalking
Eine Sonderform des Cyberstalkings ist Google Stalking. Dabei wird versucht, Webseiten mit unschönen Inhalten in die oberen Ränge des Suchergebnisses (SERP) zu einem Personennamen zu bringen. Dabei sind die Übergänge fließend zwischen Cyberstalking und Information. Das deutsche Rechtswesen geht derzeit davon aus, dass es bei der Beurteilung der Frage, ob das legal ist, darauf ankomme, wie die SERP erreicht wurde. Verboten sind dabei Namensanmaßungen und Irreführungen, wie sie zum Beispiel durch Metatags sowie Adsense-Keywords, die den Namen enthalten, entstehen. Andere SEO Methoden scheinen hingegen legal zu sein.
[bearbeiten] Auswirkungen
Neben der allgemeinen Rufschädigung kann Cyberstalking für das Opfer zum Beispiel bei der Jobsuche negative Folgen haben, wenn der Personalchef über Google von der Mitgliedschaft in einer unliebsamen Partei oder einer Gewerkschaft erfährt oder eine Krankheit bekannt wird. Nicht zu unterschätzen sind psychische Krankheiten oder Traumata, die durch Cyberstalking ausgelöst werden können.
[bearbeiten] Eigene Erfahrungen
Der Betreiber des Parteibuch Weblogs ist aufgrund der Artikel des Parteibuch Weblogs bereits Opfer von Cyberstalking geworden.
[bearbeiten] Abgrenzungen
Es ist schwer abzugrenzen, was noch erlaubte und berechtigte Kritik ist und wo Cyberstalking anfängt. Unser Rechtswesen kennt zwar ein detailliertes Presse- und Medienrecht sowie einen neuen Straftatbestand zum Stalking, steht dem Cyberstalking recht hilflos gegenüber. In den USA wurden am 10.01.2006 unter dem Deckmantel der Bekämpfung des Cyberstalking sämtliche anonyme Meinungsäußerungen unter Strafe gestellt, über die sich jemand ärgert und damit die Meinungsfreiheit für anonyme Äußerungen praktisch außer Kraft gesetzt.
[bearbeiten] Links
Ralf Hansen in Telepolis 20.08.2004: Stalking in den Medien des Internets – eine rechtliche Betrachtung
Mein Parteibuch: Mein Parteibuch soll mundtot gemacht werden: Soeben wurde eine Rufmordkampagne gestartet
Mein Parteibuch: Kategorie Cyberstalking im Parteibuch
Florian Rötzer in Telepolis 10.01.2006: Ärgern verboten im Internet
Heise Ticker 10.01.2006: Bei anonymer Online-Beleidigung drohen in den USA künftig Haftstrafen
Brigitte Zypries in ihrem Weblog am 10.8.2005: Besserer Schutz für Stalking-Opfer