Bundestrojaner
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[bearbeiten] Wesen
Polizei-Trojaner wird ein Vorhaben des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen und der Schweiz benannt, mit dem Ziel, Ausspähen von Daten mit dem Internet verbundener Computer unter anderem mit einem Man In The Middle Angriff zu ermöglichen. Der Polizei-Trojaner soll genutzt werden, um über das Internet eine Online-Durchsuchungen von Computern verschleiert durchzuführen. Die Absicht der Staatssicherheit ist es angeblich, Telefone und Bankkonten von Extremisten heimlich zu überwachen. In der Bundesrepublik Deutschland kämpfte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble im Jahr 2007 für heimliche Online-Durchsuchungen, was unter dem Stichwort Bundestrojaner traurige Berühmtheit erlangte.
[bearbeiten] Deutschland
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine ähnliches Vorhaben auf Bundesebene für illegal erklärt, weil es sich dabei um einen "schwerwiegenden Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung" handelt. Das Bundesinnenministerium hat jedoch im März 2007 zugeben müssen, dass heimliche Onlinedurchsuchungen von MAD, BND und Verfassungsschutz trotz der Rechtswidrigkeit bereits seit langem gängige Praxis sind. Offiziell soll der Polizei-Trojaner dem Phänomen der home-grown-terrorists entgegenwirken.
[bearbeiten] Regelungen Deutschland
Bisher können Ermittler sich auf den als ausreichend geltenden § 100a StPO, der die Überwachung der E-Mail-Kommunikation regelt, bei der Überwachung von Daten über das Internet berufen. Bei konkreten Tatverdacht soll die Zustimmung eines Richters eingeholt werden.
[bearbeiten] Technik Deutschland
Noch ist unbekannt, wie die Technik in Deutschland in der Praxis umgesetzt werden soll. Es könnte sich um eine ähnliche Technik wie die von der amerikanischen Bundespolizei FBI entwickelte Spionage-Software Magic Lantern oder um das von Jürgen Schmidt auf Heise Security betrachtete Field Intelligence Model (FIM) der Spionage-Software Encase von Guidance Software, welche von CIA und BKA eingesetzt wird, handeln.
[bearbeiten] Schweiz
In der Schweiz wird von Departement für Umwelt, Verkehr und Kommunikation und Schweizer Sicherheitsbehörden der Einsatz von Polizei-Trojaner zum abhören von Internettelefonie geprüft, damit überwachte Personen, die über verschlüsselte Datenleitungen telefonieren, ein abhören ermöglicht wird. Um ein Abhören von Telefonate von dritten über das Internet (VoIP) zu verhindern, werden von überwachten Personen VoIP-Software wie Skype, ausländische Server oder Direktverbindung von PC zu PC genutzt.
[bearbeiten] Technik Schweiz
Zum Einsatz soll ein Abhörprogramm der auf Netzwerksicherheit spezialisierten Firma ERA IT Solutions kommen, die weder von Antiviren-Software noch Firewalls erkannt wird. Die Technik sieht vor, dass das Programm geschnittene kleine Datenpakete an einen Server sendet. Sobald die Verbindung durch Abschalten des Computers unterbrochen wird, werden die restlichen gespeicherten Daten nach einem Neustart übertragen. Da viele Laptops mit Mikrofonen ausgestattet sind, ist das Programm in der Lage, die Mikrofone unbemerkt zum Abhören einzuschalten. Weil PC-Webcams durch Leuchtdioden Aktivität anzeigen, wird auf Einschalten von PC-Webcams verzichtet. Die Deinstallation erfolgt über einen Zeitstempel oder wird ferngesteuert erfolgen.
[bearbeiten] Übertragung
Um das Programm auf den Zielrechner zu installieren, gibt es die Möglichkeiten:
- Das Programm wird durch eine heimliche Polizeiaktion direkt auf dem Zielrechner installiert.
- Der Internetdienstanbieter versteckt das Programm zum Zielrechner, indem es in einem Datenstrom verborgen wird.
[bearbeiten] Einsatzbereich
Während SPD-Politiker der Öffentlichkeit zur Beruhigung gern erklären, der Bundestrojaner bzw die Online-Durchsuchung diene nur der Terrorbekämpfung und natürlich nicht Allerweltsdelikten der Steuerfahndung, lässt sich Bild:070612-innere-sicherheit.pdf auf der Webseite der CDU, wie Netzpolitik.org am 10.12.2007 berichtete, die Absicht einer massenhaften Anwendung lesen:
"Sicherheit gewährleisten! Das haben wir noch vor. Mit weiteren Gesetzesvorhaben soll dem Ziel der CDU entsprochen werden, den Schutz der Menschen in Deutschland weiter zu stärken: [..] Wir wollen eine Rechtsgrundlage für Online-Durchsuchungen schaffen, um Straftaten, die in der virtuellen Welt des Internet vorbereitet oder begangen werden, mit geeigneten Instrumenten zu verhindern oder aufzuklären."
[bearbeiten] Siehe auch
Anti-Terror-Datei, Großer Lauschangriff, G 10-Kommission, Hausfriedensbruch, Keylogger, Landesbehörde für Verfassungsschutz, Ingo Wolf
[bearbeiten] Weblinks
Netzpolitik.org am 10.12.2007: Mit der Online-Durchsuchung gegen den Terrorismus?
Heise am 03.08.2007: "Bundestrojaner" heißt jetzt angeblich "Remote Forensic Software"
Heise am 24.03.2007: Innenministerium: Verfassungsschutz, MAD und BND können Online-Durchsuchungen durchführen
Jürgen Schmidt am 11.03.2007 auf Heise Security: Technische Optionen für die Online-Durchsuchung