Bundesgerichtshof
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[bearbeiten] Wesen
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Gericht in Deutschland auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren. Ferner ist er für verwandte Spezialrechtsgebiete zuständig wie etwa dem Berufsrecht in der Rechtspflege.
[bearbeiten] Organisation
[bearbeiten] Management
Seit dem 01.02.2008 ist Klaus Tolksdorf Präsident des BGH. Vizepräsidentin ist Gerda Müller.
[bearbeiten] Geschäftsverteilung
Der Geschäftsverteilungsplan des Bundesgerichtshofs regelt die Zuständigkeit der Senate dabei in Zivilsachen nach den betroffenen Rechtsmaterien, in Strafsachen in der Regel danach, welches Gericht die angegriffene Entscheidung erlassen hat. Der vollständige Geschäftsverteilungsplan steht auf den Seiten des Bundesgerichtshofs zum Download zur Verfügung.
[bearbeiten] Spruchkörper
Gegenwärtig bestehen folgende Spruchkörper:
[bearbeiten] I. Zivilsenat
- Zuständigkeit: Urheberrecht, Markenrecht, unlauterer Wettbewerb
- Richter: Joachim Bornkamm (Vors.), Alfred Bergmann (stv Vors.), ua
[bearbeiten] II. Zivilsenat
- Zuständigkeit: Gesellschaftsrecht
- Richter: Wulf Goette (Vors.), Jens-Peter Kurzwelly (stv. Vors.)
[bearbeiten] III. Zivilsenat
- Zuständigkeit: Staatshaftungsrecht
- Richter: Wolfgang Schlick (Vors.), Wurm (stv. Vors.)
[bearbeiten] IV. Zivilsenat
- Zuständigkeit: Erbrecht
- Richter: Wilfried Terno (Vors.), Karl-Heinz Seiffert (stv. Vors.)
[bearbeiten] V. Zivilsenat
- Zuständigkeit: Sachenrecht
- Richter: Wolfgang Krüger (Vors.), Klein (stv. Vors.)
[bearbeiten] VI. Zivilsenat
- Zuständigkeit: Recht der unerlaubten Handlungen
- Richter: Gerda Müller (Vors.), Hans-Peter Greiner (stv. Vors.)
[bearbeiten] VII. Zivilsenat
- Zuständigkeit: Baurecht
- Richter: Wolf-Dieter Dressler (Vors.), Johann Kuffer (stv. Vors.)
[bearbeiten] VIII. Zivilsenat
- Zuständigkeit: Kaufrecht und Mietrecht
- Richter: Wolfgang Ball (Vors.), Wiechers (stv. Vors.)
[bearbeiten] IX. Zivilsenat
- Zuständigkeit: Haftung der Rechtsanwälte und Steuerberater, Insolvenzrecht
- Richter: Gero Fischer (Vors.), Hans Gerhard Ganter (stv. Vors.)
[bearbeiten] X. Zivilsenat
- Zuständigkeit: Patent-, Gebrauchsmuster-, Sortenschutzrecht, allgemeines Werkvertragsrecht, Reisevertragsrecht, Vergaberecht, Schenkung
- Richter: Klaus-Jürgen Melullis (Vors.), Uwe Scharen (stv. Vors.)
[bearbeiten] XI. Zivilsenat
- Zuständigkeit: Bankrecht
- Richter: Gerd Nobbe (Vors.), Joeres (stv. Vors.)
[bearbeiten] XII. Zivilsenat
- Zuständigkeit: Familienrecht und Mietrecht
- Richter: Meo-Micaela Hahne (Vors.), Claus Sprick (stv. Vors.)
[bearbeiten] Strafsenate
- 1. Strafsenat: die Revisionen in Strafsachen für die Bezirke der Oberlandesgerichte Bamberg, Karlsruhe, München, Nürnberg und Stuttgart sowie Militärstrafsachen und Vergehen gegen die Landesverteidigung;
- 2. Strafsenat: die Revisionen in Strafsachen für die Bezirke der Oberlandesgerichte Frankfurt am Main, Jena, Koblenz und Köln;
- 3. Strafsenat: die Revisionen in Strafsachen für die Bezirke der Oberlandesgerichte Celle, Düsseldorf, Oldenburg und Schleswig sowie Staatsschutzdelikte;
- 4. Strafsenat: die Revisionen in Strafsachen für die Bezirke der Oberlandesgerichte Hamm, Naumburg, Rostock, Saarbrücken und Zweibrücken sowie Verkehrsstrafsachen;
- 5. Strafsenat (Sitz: Leipzig): die Revisionen in Strafsachen für den Bezirk des Berliner Kammergerichts sowie für die Bezirke der Oberlandesgerichte Brandenburg, Braunschweig, Bremen, Dresden und Hamburg sowie Steuer- und Zollstrafsachen;
- Weiterhin gibt es acht Spezialsenate
- Landwirtschaftssachen
- Anwaltssachen
- Notarsachen
- Patentanwaltssachen
- Wirtschaftsprüfersachen
- Steuerberatersachen (für Steuern ist der Bundesfinanzhof in München das oberste Gericht)
- Kartellsenat
- Dienstgericht des Bundes (mit Ausnahme der Verfahren in Wehrdienstsachen, die dem Bundesverwaltungsgericht speziell zugewiesen sind)
[bearbeiten] Große Senate
Für Systemwechsel in der Rechtsprechung in Zivilsachen ist der große Senat für Zivilsachen beim BGH, für Systemwechsel in Strafsachen der große Senat für Strafsachen beim BGH zuständig. Die großen Senate werden durch den Präsidenten und aus den Senaten übergreifend mit Richtern besetzt.
[bearbeiten] Entscheidungen über Ermittlungsanträge
Für die Entscheidungen über Ermittlungsanträge des Generalbundesanwalts in Strafverfahren (z. B. Hausdurchsuchung, Beschlagnahme, Haftbefehl) sind wie bei jedem Strafgericht besondere Ermittlungsrichter bestellt. Diese Richter sind Mitglieder der oben aufgeführten Strafsenate. Ihre Entscheidungen können in bestimmten Fällen (§ 304 Abs. 5 StPO) durch Beschwerde angefochten werden, über welche ein Strafsenat des Bundesgerichtshofs entscheidet.
[bearbeiten] 31 zugelassene Anwälte
Wer beim Bundesgerichtshof in einer Zivilsache klagen will, muss sich von mindestens einem der 31 beim BGH zugelassenen Anwälte vertreten lassen. Durch das komplizierte politische Zulassungs- und Wahlverfahren wird sichergestellt, dass der BGH sich zuverlässig davor abschotten kann, mit Klagen konfrontiert zu werden, die die Richter in eine schwierige Lage bezüglich der eigenen Glaubwürdigkeit bringen könnten.
[bearbeiten] Nebenjobs
Spiegel Online schrieb am 26.11.2007 davon, dass fast jeder BGH-Richter eine lukrative Nebentätigkeit ausübe:
"In letzter Zeit scheinen die lukrativen Feierabendjobs von Deutschlands obersten Richtern etwas aus dem Ruder zu laufen. Hatten von den rund 500 Bundesrichtern (ohne das Bundesverfassungsgericht) vor elf Jahren nur etwa 15 Prozent Nebeneinkünfte, so wird heute "fast jeder BGH-Richter eine Nebentätigkeit ausüben", schätzt Lothar Jünemann, Geschäftsführer des Deutschen Richterbundes."
[bearbeiten] Weblinks
Nils Klawitter am 26.11.2007 bei Spiegel Online: Richter-Nebenjobs - Im Fokus der Lobbyisten
Lawblog am 06.12.2006: Gruscheln hilft nicht
BGH am 06.12.2006: Zurückweisung der Anfechtungsanträge zweier Bewerber gegen die Wahl neuer Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof
Christoph Arnowski bei Plusminus am 24.02.04 über BGH-Richter Gerd Nobbe: Verdacht auf Rechtsbeugung - wie der BGH gegen den Verbraucherschutz zu Felde zieht
Anti-Euromobbing 2003: Richter (BGH) mobben Richter (AG)