Arbeitgeberverband
im Parteibuch Lexikon, dem parteiischen Wiki mit wertenden Informationen in deutlicher Sprache
Bei einem Arbeitgeberverband schließen sich mehrere Arbeitgeber zusammen, um ihre Interessen gemeinsam zu vertreten. Mehrere Arbeitgeberverbände können sich zu einem Dachverband zusammenschließen.
Arbeitgeberverbände führen Tarifverhandlungen durch. Wenn ein Arbeitgeber aus dem Arbeitgeberverband austritt, gilt der Flächentarifvertrag innerhalb der Nachwirkungszeit fort.