131er
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[bearbeiten] Wesen
131er nannte man in den 1950er Jahren, die wegen ihrer Betätigung im NS-Staat nach dessen Ende zunächst aus dem Beamtendienst entfernt waren und in der Bundesrepublik Deutschland wieder in den Dienst aufgenommen wurden.
[bearbeiten] Gesetzesbeschluss
Der Bundestag beschloss die Regelung dazu am 10. April 1951 aufgrund des Artikels 131 des Grundgesetzes mit Zustimmung aller Parteien des Bundestages einschließlich KPD und DRP (Deutsche Reichspartei) ohne Gegenstimmen bei nur zwei Enthaltungen. Sie besagte, dass alle Beamten, die beim Entnazifizierungsverfahren nicht als Hauptschuldige oder Belastete eingestuft worden waren, wieder verbeamtet werden durften.
[bearbeiten] Ausführungsgesetz vom 11. Mai 1951
Durch das Ausfürungsgesetz vom 11. Mai 1951 wurde das Recht auf Widereinstellung nach Art 131 für ehemalige NS-Beamte zu einem Rechtsanspruch auf Wiedereinstellung. Bernhard Löffler schreibt dazu[1]:
"Artikel 131 des Grundgesetzes und dessen Ausführungsgesetz vom 11. Mai 1951 sicherten zudem ausdrücklich alldenjenigen Beamten, die am 8. Mai 1945 zehn Jahre (bei Angestellten und Arbeitern zwölf Jahre) und mehr im öffentlichen Dienst gestanden hatten sowie der automatischen Entnazifizierung unterworfen, "schuldlos amtsenthoben" oder aus den Ostgebieten vertrieben worden waren, ihre dienstrechtliche Rehabilitation, Wiedereinstellung und die Aufrechterhaltung der Pensionsansprüche zu."
[bearbeiten] Entnazifizierung
Der Fragebogen des Military Government of Germany für die amerikanische Zone und den amerikanischen Sektor von Berlin (vom 1. Januar 1946) hat 133 Fragen. Dieser Fragebogen wurde bei der Entnazifizierung von der amerikanischen Militärregierung ausgegeben. Auf Grundlage dieser Fragebögen wurde eine Einstufung als Hauptschuldige, Belastete, Minderbelastete, Mitläufer und Entlastete vorgenommen. Nazis konnten sich dabei gegenseitig entlasten.
[bearbeiten] Berechnungsgesetz von 1960
Da ehemalige Nazis in Politik und Justiz bei der CDU/CSU das Sagen und dank der Wirtschaftswunder genannten Repatriierung von verstecktem Nazi-Vermögen auch das Geld hatten, ist es kein Wunder, dass das Berechnungsgesetz von 1960, mit dem die Verjährung von schweren Nazi-Straftaten wie Körperverletzung mit Todesfolge verhindert worden wäre, von der Union abgelehnt wurde. Ab 1960 war es kein Problem mehr, wenn dann nicht mehr zu leugnen war, dass der eine oder andere Nazi-Beamte oder Nazi-Richter den einen oder anderen Mitmenschen während der Nazi-Zeit tot geschlagen hatte. So passierte es, dass Opfer später erneut den Richtern gegenübersaßen, die sie in der NS-Zeit gepeinigt hatten.
[bearbeiten] Wirkung
Dieses Gesetz führte in Verbindung mit einer gesetzlich festgeschriebenen Quote in Höhe von mindestens 20% je Behörde ehemaliger NSDAP-Mitglieder im Beamtenapparat dazu, dass unter Adenauer ein altes NSDAP-Parteibuch häufig Eintrittsvoraussetzung für den Staatsdienst war und so mehr Nazis im Staatsapparat saßen als je zuvor[2]. Da Nazis im Kampf gegen den Kommunismus als besonders zuverlässig galten, war das für Konrad Adenauer und die hinter ihm stehende USA kein Problem.
[bearbeiten] Wortlaut des Artikels 131 GG
- „Die Rechtsverhältnisse von Personen einschließlich der Flüchtlinge und Vertriebenen, die am 8. Mai 1945 im öffentlichen Dienste standen, aus anderen als beamten- oder tarifrechtlichen Gründen ausgeschieden sind und bisher nicht oder nicht ihrer früheren Stellung entsprechend verwendet werden, sind durch Bundesgesetz zu regeln. Entsprechendes gilt für Personen einschließlich der Flüchtlinge und Vertriebenen, die am 8. Mai 1945 versorgungsberechtigt waren und aus anderen als beamten- oder tarifrechtlichen Gründen keine oder keine entsprechende Versorgung mehr erhalten. Bis zum Inkrafttreten des Bundesgesetzes können vorbehaltlich anderweitiger landesrechtlicher Regelung Rechtsansprüche nicht geltend gemacht werden.”
[bearbeiten] Quellen
- ↑ Bernhard Löffler: Soziale Marktwirtschaft und administrative Praxis: Das Bundeswirtschaftsministerium unter Ludwig Erhard Seite 171
- ↑ Der Zeitwandel und die dt.Justiz, siehe: Und wieder eine Bewährungsprobe
[bearbeiten] Weblinks
Mein Parteibuch am 03.02.2008: Mit demselben Personal weitergemacht
Albert Norden im Staatsverlag der DDR 1965: Braunbuch - Online-Version