Inhaltsverzeichnis: 1. Prozessbericht von der gestrigen mündlichen Verhandlung 2. Weitere Berichte zu Verfahren 3. Danksagungen 4. Rückgabe der Spenden 5. Neuer Newsletter 6. Austragen aus diesem Newsletter #################################################### 1. Subjektiver Prozessbericht von der gestrigen mündlichen Verhandlung Gegenstand: Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung mit einem Verbot der Veröffentlichung eines an den Betreiber von forenabmahnungen.de gerichtetes anonymisierten Abmahnschreibens von Rechtsanwalt und Dipl-Ing (FH) Freiherr von Gravenreuth wegen Ausschlusses aus eben diesem Forum Anwesend bei der gestrigen mündlichen Verhandlung waren: - Das Gericht unter Vorsitz von Richter Mauck - Mein Rechtsanwalt Sebastian Wolff-Marting von Sewoma - Meine Wenigkeit - Ein vom Verfügungskläger beauftragter Rechtsanwalt - Rolf (www.buskeismus.de) - Ein Fernsehteam von Deutsche Welle TV - Princo (princo.wordpress.com) Verlauf: Vorab erklärte das Gericht, dass die Zahl von Abmahnungen und Verfahren wegen Internetgeschichten, die zu sehr hohen Kosten in teilweise vierstelliger Höhe bei den Abgemahnten führten, in letzter Zeit erheblich zugenommen haben und dass das Gericht dies als Problem erkannt habe. Die Zustellung wurde vom Gericht als erfolgreich betrachtet, da lediglich eine Seite aus der Antragsschrift nicht zugestellt war, der Tenor der Verfügung jedoch zugestellt wurde. Das Gericht erläuterte sodann, dass die Veröffentlichung eines für einen Mandanten verfassten gegnerischen Anwaltsschreibens grundsätzlich in Verbindung mit dem Recht auf freie Berufsausübung einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Anwaltes darstellen. Dass könne jedoch anders sein, wenn der Anwalt sich selbst vertritt, wenn der Anwalt sich selbst in die Öffentlichkeit begibt oder wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der Veröffentlichung bestehe. Der Richter erklärte, die Veröffentlichung von persönlichen Daten wie zum Beispiel Briefkopf und Kontonummer, die wegen einer Veröffentlichung leicht missbraucht werden könneb, sei nicht hinzunehmen. Dies konnte durch einen Blick in das veröffentlichte Dokument jedoch leicht ausgeräumt werden, weil dort gerade solche Daten eben geschwärzt waren. Dann müsse man abwägen zwischen dem Schutze des Persönlichkeitsrechtes und dem öffentlichen Interesse. Ein öffentliches Interesse sei hier in diesem Fall tatsächlich nicht unwahrscheinlich, weil der Verfügungskläger schon einmal als Verfasser von vorsichtig ausgedrückt umstrittenen Abmahnungen öffentlich in Erscheinung getreten sei, sich in einem Forum, dass sich gegen den Missbrauch von Abmahnungen engagiere, registriert habe, und nach dem Ausschluss aus eben diesem Forum eine Abmahnung geschickt habe, die zu bewerten heute allerdings nicht Aufgabe des Gerichts gewesen sei. Sodann fragte mich der vorsitzende Richter, ob ich denn bereit sei, auf die Veröffentlichung der Abmahnung als Dokument zu verzichten oder ob ich für das Recht, die Abmahnung so zu veröffentlichen, notfalls bis zum BGH gehen wolle. Ich könne ja stattdessen über die Abmahnung berichten Ich erklärte daraufhin, dass ich mich in meiner Antwort auf die Abmahnung bereits dazu bereit erklärt hatte, auf die Veröffentlichung des Dokuments zu verzichten. Ich erklärte, dass die Veröffentlichung der Abmahnung im Interesse der Genauigkeit als Dokument erfolgt sei. Eine Zusammenfassung berge ausserdem die Gefahr, dass mir dabei eine unwahre Tatsachenbehauptung unterlaufen könnte, die dann abgemahnt werden könnte. Der Richter unterbreitete sodann den Vorschlag, eine Unterlassungserklärung meinerseits zu Protokoll zu nehmen und die Kosten gegeneinander aufzuheben. Ich habe dem zugestimmt, und der Klägervertreter hat dem nach einem Telefonat mit seiner Mandantschaft auch zugestimmt. Die Unterlassungserklärung ist sodann ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht, aber rechtsverbindlich, mit einem Vertragstrafeversprechen nach Hamburger Brauch zu Protokoll gegeben worden. Mit der Zustimmung meines Anwaltes und des Anwaltes des Klägervertreters zu dem zu Protokoll genommenen Vergleich war der Termin dann zu Ende. Bewertung: Deutlich gemacht hat der Richter, dass die Frage der Zulässigkeit der Veröffentlichung von Anwaltsschreiben einer Abwägung bedarf, damit eine Einzelfallentscheidung ist und je nach Fall unterschiedlich ausfallen kann. Ich hatte das Gefühl, der Richter hat mir den Vergleich vorgeschlagen, um mich vor den möglichen immensen Kosten in Berufung und Hauptsacheverfahren zu schützen, die mir gedroht hätten, wenn ich im heutigen Termin gewonnen hätte, aber dann in einer höheren Instanz letztlich doch verloren hätte. Die Kostenaufhebung bedeutet für mich, dass ich die Hälfte der Gerichtskosten, also etwa 150 Euro, zu zahlen habe, und jeder seine Anwaltskosten selbst trägt. Damit ist die Geschichte nun wohl endgültig erledigt. Insgesamt kann ich damit gut leben und ich denke, das war auch durchaus ein Erfolg. Der Abmahner bekommt kein Geld von mir, die Öffentlichkeit ist weiter für das Thema Abmahnungen sensibilisiert worden und ich hoffe, das LG Berlin wird zukünftig etwas vorsichtiger dabei sein, Anträge auf einstweilige Verfügungen ohne mündliche Verhandlung einfach so durchzuwinken, zumal, wenn der Antrag aus München kommt. Weil die Frage der Zulässigkeit der Veröffentlichung von Anwaltsschreiben jeweils eine Einzelfallentscheidung ist, glaube ich auch, dass es letztlich für das Ziel, den Abmahnungsmissbrauch zu bekämpfen, nicht weitergeführt hätte, die Entscheidung zu einer höheren Instanz zu bringen. #################################################### 2. Weitere Berichte zu Verfahren Princo berichtet unter: http://princo.wordpress.com/2006/11/16/freiherr-von-g-bartels/ Rolf Schälike berichtet unter: http://www.buskeismus.de/berichte/bericht_061116_lg_bln.htm Sebastian Wolff-Marting hat hier etwas dazu geschrieben: http://sewoma.de/berlinblawg/2006/11/16/wolff-marting/anwaltsprophetie/ Ein Bericht im Parteibuch folgt auch sicher bald. Das Fernsehteam von Deutsche Welle TV hat zuerst mich interviewt, dann den Klägeranwalt und ist schließlich noch für ein paar Bilder mit zu mir vor dem Laptop mit geöffneter Partteibuch-Seite nach Hause gekommen. Der Bericht vom Deutsche Welle TV kommt vermutlich am Montag. Sobald ich den genauen Termin weiss, schreibe ich ihn ins Parteibuch. #################################################### 3. Danksagungen Besonders bedanken möchte ich mich bei meinem Rechtsanwalt Sebastian Wollf-Marting, der mit viel Geduld auf die umfangreichen Schreiben auf München geantwortet hat und mich so mal wieder aus einer nicht ganz einfachen Situation rausgholt hat. Außerdem möchte ich Peter von www.rettet-das-internet.de ganz herzlich danken für den Hinweis auf das Deutsche Welle TV Team. Des weiteren möchte ich natürlich Rolf von www.buskeismus.de danken, der mir in der nicht ganz einfachen Situation viel Rückendeckung gegeben hat und sogar den weiten Weg nach Berlin zur Verhandlung nicht gescheut hat sowie Lurusa Gross, die mich mit Zeichnungen von Abmahnwürmern und ähnlichem Getier wirklich bestens unterhalten hat. Und nicht zuletzt möchte ich meinen Lesern hier danken, die mir ihre Aufmerksamkeit geschenkt haben. #################################################### 4. Rückgabe der Spenden Und natürlich möchte ich mich auch bei all denijenigen bedanken, die mich mit Spenden unterstützt haben. Insgesamt sind bislang 195 Euro Spenden eingegangen: 26. Sep 2006 €10,00 EUR 27. Sep 2006 €10,00 EUR 27. Sep 2006 €100,00 EUR 14. Okt 2006 €25,00 EUR 16. Nov 2006 €30,00 EUR 16. Nov 2006 €10,00 EUR 16. Nov 2006 €10,00 EUR Weil ich mit dem Vergleich auch ohne Spenden ganz gut leben kann und ich nun auch quasi unter der Latte hindurchgetaucht bin, den Rechtsstreit vollständig bis auf eine letztinstanzliche Entscheidung auszufechten, werde ich in den nächsten Tagen alle Spender anschreiben und jedem Einzelnen die Rückgabe seiner Spende anbieten. Gelder, die die Spender nicht zurückhaben wollen, werde ich Rainer vom Blog www.rainersacht.de für die Abwehr der Forderungen von Media Markt und Steinhöfel spenden. #################################################### 5. Neuer Parteibuch-Newsletter Sofern mit dem heutigen Tage dieser Rechtsstreit auch wirklich erledigt ist und nicht noch was nachkommt, ist dieser Newsletter der letzte mit dem Betreff [(FH) ./. Parteibuch]. Da ich von der Resonanz des Newsletters überwältigt bin und ich noch einige andere Rechtstreitigkeiten (derzeit wohl Sigmar Gabriel, Herold Flashar Gehb, IV-Verlag) laufen habe, die ich persönlich eigentlich interessanter finde, möchte ich den Newsletter zu meinen Rechtsstreitigkeiten aus Abmahnistan und politischen Forderungen zur Bekämpfung des Abmahnmissbrauches fortsetzen mit der neuen Betreffzeile [Parteibuch-Newsletter]. Ich gehe davon aus, dass ich etwa zweimal im Monat Zeit finden werde, einen Newsletter zu verfassen. Weil ich niemanden belästigen möchte, bitte ich darum, mir mal kurz eine Mail zu schicken, aus der hervorgeht, ob er oder sie weiter im Verteiler drin bleiben will oder raus möchte. Wer weiterhin im Verteiler vom Parteibuch-Newsletter drin sein möchte, möge mir das also einfach mal kurz mit einer Antwort und dem Text "Weiter dabei" bestätigen. #################################################### 6. Austragen aus diesem Newsletter Falls sich jemand aus dem Verteiler austragen lassen möchte, möge er mir das bitte einfach formlos mitteilen. #################################################### Gruß + Danke Marcel http://www.mein-parteibuch.de -- Ich finde die Doris ihren Mann seine Partei so gut, dass ich da gleich Mitglied geworden bin Marcel Bartels Ilsestr. 26 12051 Berlin Telelefon (Festenetz): +49 (0)30 627 33 444 Fax 2 Mail Gateway: +49 (0)721 151 222 618 Mobiltelefon D1-Netz: +49 (0)160 9104 6498