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Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer rechtswidrig !?

 
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1984
Gast





BeitragVerfasst am: 03.09.2007 5:40:56    Titel: Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer rechtswidrig !? Antworten mit Zitat

Treppenhaus

Oberstenfelder Unternehmer will Umsatzsteuergesetz kippen

Es klingt beinahe zu unglaublich, um wahr zu sein: Durch eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes im Jahr 2002 soll dieses nichtig geworden sein. Unternehmer aus ganz Deutschland gehen nun gegen das Gesetz vor und verlangen die Steuern der vergangenen fünf Jahre zurück. Einer der Vorreiter ist Peter Hirschfeld aus Oberstenfeld.

Zum Jahresbeginn 2002 war das Umsatzsteuergesetz geändert worden. Neue Regelung: Der Paragraf 27 b, die sogenannte Umsatzsteuer-Nachschau. Sie gestattet den Finanzbehörden, sich die Räume von Unternehmen und Selbstständigen unangemeldet anzusehen.
Schon im April 2002 wandte sich die damalige finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gerda Hasselfeldt (CSU), mit der Anfrage an die Bundesregierung, ob man aufgrund des fehlenden Zitiergebots (siehe Kasten) von der Verfassungswidrigkeit dieser Regelung ausgehen müsse.

Das geänderte Gesetz verletzt das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Deshalb hätte ein Hinweis auf den entsprechenden Artikel 13 des Grundgesetzes eingefügt werden müssen. Eine formal-juristische Klausel, die missachtet wurde. Gerda Hasselfeldt gab sich mit der Antwort von Finanzstaatssekretärin Dr. Barbara Hendricks zufrieden, man sei sich des Grundrechtseingriffs bewusst.

weiterlesen: http://www.ludwigsburger-kreiszeitung.de/index/LKZPortal/Suche.html?arid=3645

Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer rechtswidrig und wieder auszahlen lassen ?

Das im System einiges nicht stimmt wissen wir ja nun, doch nun wollen wir mal einen großen Fehler nach gehen.

Es ist kaum zu glauben aber wahr, der Gesetzgeber hat sich mit dem Basteln des so genannten Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz am 19.12.2001 einen Bärendienst erwiesen, denn er hat auf das zwingende Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz verzichtet, damit aber erreicht, dass nicht nur dieses Gesetz mit seinem Inkrafttreten am 01.01.2002 automatisch nichtig war, sondern auch das mit diesem Gesetz ändern zu wollende Umsatzsteuergesetz 1999.

Was ist passiert ?

Art. 19 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz schreibt zwingend dem Gesetzgeber vor, dass wenn er ein Gesetz bastelt oder ein existierendes Gesetz dahingehend ändert, dass damit, also mit diesem neuen oder geänderten Gesetz in bestimmte Grundrechte der Menschen eingegriffen werden kann, diese Grundrechtseinschränkung im Gesetz ausdrücklich schriftlich in einem eigenen dafür vorgesehenen Paragraphen zitiert werden muss.

weiterlesen: http://www.montagsdemo-dortmund.de/mwst.html



Umsatzsteuer 1999/2002

Zu den anstehenden Fragen zum UStG 1999/2002 und dessen Nichtigkeit richte ich hier ein gesondertes Fach ein, um die Informationen zu bündeln. Es muß sich zeigen, wie die Finanzämter auf die Problematik reagieren. Auf jeden Fall ist Beratung angezeigt auch von Finanzfachleuten, die hiermit selbstverständlich durch geeignete Fachleute abgeboten wird. Die derzeitige Finanzberatung läßt oft zu wünschen übrig, oft wird ein Bedarf gar nicht erkannt, oder man verläßt sich auf seine Bank, deren Beratung typischerweise einseitig ist. Machen Sie sich daher Gedanken, es lohnt sich in diesen wirren Zeiten!

weiterlesen: RA Lutz Schaefer http://www.lutzschaefer.com/index.php?id_kategorie=8&id_thema=88
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Gast






BeitragVerfasst am: 05.09.2007 7:23:27    Titel: Dieser Mann kämpft bereits lange darum Antworten mit Zitat

... jemand, der von den Steuerbehörden systematisch zerstört wird. Jemand, der durch unsere Justizstruktur vernichtet werden soll. Hier eine Seite mit dort weiteren Links: http://specialinfos.afk-pirol.org/specialinfos088/specialinfos088.html
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