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Gabriela Gast
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Verfasst am: 12.06.2008 16:14:08 Titel: |
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Hallo Katrin, dies "Problem" mit Intelicom stellt sich nicht nur im "Osten" - ich hab auch Ärger mit denen (Hannover!) und jetzt (nach 1 1/2 Jahren, in denen Ruhe war) ein Schtreiben der Anwälte "Schwarz Rechtsanwälte" mit der gleichen Adresse in Chemnitz wie die debeo (von denen das erste Schreiben aus dieser Richtung kam) bekommen - auch die "letzte Gelegenheit der aussergerichtlichen Einigung"!! Ich werde die oben aufgeführten Faxvorlagen teilweise nutzen (danke dafür!!!), dies aber als Einwurfeinschreiben abschicken. Bei mir hat auch angeblich die Telekom nicht gezahlt - ich hatte deren Rechnung bei meiner Kündigung um einige falsch aufgelistete Summen der Telekom gekürzt, nicht aber die Summe der Fremdanbieter gekürzt - daher muss, wenn überhaupt jemand, die Telekom die Forderung (in meinem Fall immerhin wilde 4,21 €!!) begleichen...
Ich werde dies Forum weiter im Auge behalten, vielleicht verschwinden diese Abzocker doch mal vom Markt ... |
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Uli Gast
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Verfasst am: 13.06.2008 15:48:43 Titel: intelicom Forderung |
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Hallo,
ich komme aus dem Kreis Soltau-Fallingbostel und habe gestern ebenfalls ein Schreiben von Schwarz u. Anwälte aus Chemnitz bekommen mit einer angeblich ausstehenden Forderung von intelicom Networks GmbH in Höhe von 5,93 vom 21.07.2006! Ob ich damals Leistungen in Anspruch genommen habe, kann ich heute nicht mehr genau sagen und Belege habe ich jetzt auch nicht mehr. Fakt ist aber, dass keinerlei Mahnung bei mir eingegangen sind. Nun beläuft sich die Forderung auf 50,76!! Ich vermute betrügerische Absichten und bin auch schon bei der Polizei gewesen. Bevor ich jedoch Anzeige erstatte, versuche ich zunächst an Belege heranzukommen. Dazu habe ich mich schriftlich an den Kundenservice der Telekom gewandt (ich bin gespannt, ob von dort etwas zu erwarten ist) um mir die genannte Rechnung zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig ein Schreiben an die Anwaltskanzlei rausgeschickt mit der Aufforderung, diese Forderung zu belegen und mir die Rechnung und angeblichen Mahnungen zu übersenden. Ich finde es schon erstaunlich, dass kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist ein solches Schreiben kommt. Zudem ist auf der Homepage der Anwaltskanzlei eine pauschale Rechtfertigung mit diversen Einzelurteilen aufgeführt....will man hier jemanden bange machen?? Ich empfinde das als Abzocke!
Der Link zur Information der Anwaltskanzlei zu den Mahnungen der intelicom: www.mahnung.schwarz-anwaelte.de. Wäre interessant zu erfahren, wer noch so ein Schreiben bekommen.
Gruß
Ulrike |
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Ax3l Gast
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Verfasst am: 23.06.2008 22:22:10 Titel: |
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Hallo Freunde,
nun auch ich! Schwarz Rechtsanwälte aus Chemnitz Ringstr. 45.
Dank für die Tips. Bei mir sind es angeblich 8,58€ mit Mahnkosten 53,97€ seit28.03.2006
Da wir eine kleine Firma haben, ist davon auszugehen, das die Telekomrechnungen immer pünktlich bezahlt wurden.
Mal sehen was daraus wird. |
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Peter Gast
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Verfasst am: 01.07.2008 13:57:08 Titel: Schwarz Anwälte |
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Hallo miteinander.
Auch ich habe solch ein Schreiben erhalten, ebenfalls um die 50,- Euro Gesamtforderung. Hierzu habe ich Widerspruch eingelegt mit der Aufforderung einer Stellungnahme, und bei der DTAG habe ich per Fax eine Rechnungskopie angefordert, da das Datum der Hauptforderung vom Dezember 2006 ist. Mal ehrlich, hebt jemand von Euch seine bezahlten Telekomrechnungen fast zwei Jahre auf...?!
Mal sehen, was da noch kommt.
Ob nun rechtens oder nicht, auf alle finde ich es äußerst grenzwertig, daß sich gebildete Menschen (wie es Anwälte sein sollten) zu solcherlei Methoden herablassen...
Viele Grüße |
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Gast
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Verfasst am: 02.07.2008 22:38:55 Titel: Re: Erfolgreiches Vorgehen gegen debeo |
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| [Hallo Die 82cent Hättest Du Dir Sparen Können, denn Laut §45h Abs.1 TKG bist du von der Zahlungsflicht an den Call by Call Anbieter Entbunden wenn du seine gebühren an die Telekomm bezahlt hast und das auch belegen kannst und du must dich auch nicht darum kümmern das die Telekomm das Geld an den Anbieter weiterzahlt, das muß der Anbieter selbst tun |
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Gast Gast
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Verfasst am: 03.07.2008 14:05:39 Titel: son mist |
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| wenn ich dasalso nicht beweisen kann, dann muss ich wohl zahlen, son mist |
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Christoph Gast
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Verfasst am: 07.07.2008 13:33:34 Titel: |
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Ich habe von dem Intelicom Networks letzte Woche eine Mahnung erhalten über 5,23 (0,23 + 5 Mahnspesen) die ich bis zum 15.7.08 zu bezahlen habe "!
Am besten finde ich aber den Satz: "Haben sie ihre Rechnung korrekt bezahlt, so wenden sie sich bitte an die Rechnungsstelle der Deutschen Telekom AG und veranlassen, dass ihre Zahlungen umgehend an uns weitergeleitet werden ! "
Habe auch sofort bei der Telekom angerufen, die sagten mir das die REchnungsdaten nur 6 Monate gespeichert werden !
Was ein Drama um 23 Cent !!! Solches Bagatellen Anmahnen sollte man verbieten !
Diue 01045 werde ich jedenfalls nie wieder wählen, und lasse das gleich erstmal von der Telekom sperren !!! |
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Rolf Gast
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Verfasst am: 08.07.2008 12:28:58 Titel: Intelicom Networks GMBH Schwarz rechtsanwälte |
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Hallo, ich habe auch gerade so ein Schreiben bekommen. Ich soll am 21.03.2006 1,52,-€, am 19.05.2006 0,93 cent, am 21.06.2006 1,29,-€ auf einer 01038 oder 01045 Nr. vertelefoniert haben. Die Rechtsanwälte Schwarz vordern jetzt, am 03.07.2008, 58,32,-Euro , die ich bis zu 17.07.08 zahlen.
Ich hatte davor schon mal so eine Sache, die ich dann beglichen habe danach habe ich nie wieder so eine nummer gewählt.
Dieses Problem entsteht wenn man nur die Mahnungen der Telekom bezahlt. Die Mahnen nähmlich nur ihren eigenen Betrag an und nicht den der Zweitanbieter. Von den habe ich nie eine Mahnung gesehen. Nur die Anwaltschreiben inkel. kosten für vorgerichtliche Mahnschreiben.
Ich habe keine Unterlagen mehr. wer weiß wie ich vorgehen kann |
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Gast
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Verfasst am: 15.07.2008 13:22:46 Titel: Re: intelicom Forderung |
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Da steht, dass man auch ohne mahnung inVerzug kommen kann. |
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Peter Gast
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Verfasst am: 19.07.2008 11:44:10 Titel: Re: Schwarz Anwälte |
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| Peter hat Folgendes geschrieben: | Hallo miteinander.
Auch ich habe solch ein Schreiben erhalten, ebenfalls um die 50,- Euro Gesamtforderung. Hierzu habe ich Widerspruch eingelegt mit der Aufforderung einer Stellungnahme, und bei der DTAG habe ich per Fax eine Rechnungskopie angefordert, da das Datum der Hauptforderung vom Dezember 2006 ist. Mal ehrlich, hebt jemand von Euch seine bezahlten Telekomrechnungen fast zwei Jahre auf...?!
Mal sehen, was da noch kommt.
Ob nun rechtens oder nicht, auf alle finde ich es äußerst grenzwertig, daß sich gebildete Menschen (wie es Anwälte sein sollten) zu solcherlei Methoden herablassen...
Viele Grüße |
Hallo.
Nun habe ich heute - als Antwort auf meine Beschwerde - ein weiteres Schreiben erhalten, diesmal nicht von den Anwälten, sondern von intellicom selbst: Jetzt sind es komischerweise nur noch 5,35, die verlangt werden, von zuvor über 50 Euro!
Schade, dass solche Machenschaften nicht verboten werden. Man sollte solchen "Anwälten" die Zulassung entziehen... |
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robot Gast
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Verfasst am: 19.07.2008 15:11:15 Titel: Re: Schwarz Anwälte |
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| Peter hat Folgendes geschrieben: | | Peter hat Folgendes geschrieben: | Hallo miteinander.
Auch ich habe solch ein Schreiben erhalten, ebenfalls um die 50,- Euro Gesamtforderung. Hierzu habe ich Widerspruch eingelegt mit der Aufforderung einer Stellungnahme, und bei der DTAG habe ich per Fax eine Rechnungskopie angefordert, da das Datum der Hauptforderung vom Dezember 2006 ist. Mal ehrlich, hebt jemand von Euch seine bezahlten Telekomrechnungen fast zwei Jahre auf...?!
Mal sehen, was da noch kommt.
Ob nun rechtens oder nicht, auf alle finde ich es äußerst grenzwertig, daß sich gebildete Menschen (wie es Anwälte sein sollten) zu solcherlei Methoden herablassen...
Viele Grüße |
Hallo.
Nun habe ich heute - als Antwort auf meine Beschwerde - ein weiteres Schreiben erhalten, diesmal nicht von den Anwälten, sondern von intellicom selbst: Jetzt sind es komischerweise nur noch 5,35, die verlangt werden, von zuvor über 50 Euro!
Schade, dass solche Machenschaften nicht verboten werden. Man sollte solchen "Anwälten" die Zulassung entziehen... |
was genau hattest du denn in deiner beschwerde gegen die anwälte geschrieben? die eigentliche forderung von intellicom an dich scheint ja tatsächlich zu bestehen.
bin selbst auch in der art betroffen, über 50 EUR bei einer forderung von knapp 6 EUR zahlen zu müssen.
viele grüße,
robot |
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Gast Gast
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Verfasst am: 20.07.2008 18:02:40 Titel: intelicom-Rechnung! |
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Also, den Vogel haben wohl wir abgeschossen!
Es kam von intelicom eine Rechnung in Höhe von Sage und Schreibe 0,10 Euro! Hammer, oder! Sa war das Porto der Mahnung schon höher. Und der Betrag soll aus dem Monat September 07 gewesen sein! Komischerweise ist ein Name immer mitdabei: Telekom! Ich werde den Vertrag bei der Telekom schnellstmöglich kündigen, diese Forderung von 10 Cent plus 5 Euro Mahngebühren nicht zahlen, meinen Bekannten den Anwalt informieren und abwarten! Das wird lustig!
Also, nix zahlen an intelicom und Strafanzeige stellen!
LG
Kerstin  |
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Lichtelmueftel Ersatzdelegierter
Anmeldungsdatum: 21.07.2008 Beiträge: 1
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Verfasst am: 21.07.2008 11:06:11 Titel: Mahnung Schwarz & Anwälte |
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Hallo,auch ich wurde letzte Woche mit einer Zahlungsaufforderung
von Schwarz und Anwälten beglückt.
Es handelt sich auch um eine rechnung von Intelicom aus dem Jahre 2006,Juni,die ich angeblich nicht beglichen haben soll.Da ich meine Telekomrechnungen aber seit
Jahren fein abhefte (Ja sowas gibt es auch)habe ich festgestellt,das der Betrag garnicht stimmt.Außerdem habe ich nie eine Mahnung erhalten
auch nicht von der Telekom.
Von Intelicom hatte ich im August 2006 sogar eine Gutschrift.
Soll ich denen das schreiben,oder lieber abwarten?Ich hab echt keine
Ahnung.Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar. |
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edgar Gast
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Verfasst am: 26.07.2008 18:44:24 Titel: Schwarz & Anwälte / Intelicom Forderung |
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hallo zusammen,
ich habe post von schwarz & anwälten bekommen. bin wohl in der gleichen situation wie peter und robot. im juli 2007 hatte ich anscheinend wirklich nur die mahnung der DTAG bezahlt und so habe ich rechtmaessig noch 2,49 EUR an die intelicom zu zahlen.
eine mahnung ueber diesen betrag habe ich allerdings nie erhalten. allerdings weisen die herren anwälte auf §268 abs. 3 BGB hin. dort steht, zitat:
"Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug."
weiterhin wird mein schreiben in der forderungsaufstellung als "vorgerichtliches mahnschreiben betitelt". darum wuerde mich interessieren wie ich einen korrekten widerspruch verfasse, da ihr euch ja anscheinend auf die ausgebliebenen mahnungen beruft, und wie ich ihn den anwälten korrekt zukommen lasse. reicht hier eine email?
wenn PETER noch mitliest kann er mir bestimmt helfen. vielleicht hatte ROBOT ja auch schon erfolg. ueber rat von anderen freue ich mich natuerlich auch. schon mal danke fuer eventuelle hilfe! gruss,
edgar |
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gasolino Gast
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Verfasst am: 01.08.2008 15:23:35 Titel: judio |
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| (Editor: Kommentar vom Nazi mit IP 92.240.50.215 gelöscht) |
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