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Call by Call Abzocke durch 01045 - intelicom - debeo
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katrin
Gast





BeitragVerfasst am: 01.08.2008 19:29:46    Titel: Antworten mit Zitat

auf so ein scheiss gehen wir hier nicht ein!



noch zu meinem problem mit intelicom: hab bis jetzt noch nix gehört,vielleicht kommt da nix mehr.also liebe leute bleibt hart zahlt nicht!wir sind ja woll nich aus dummsdorf!
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gshome
Gast





BeitragVerfasst am: 10.08.2008 11:56:30    Titel: Schwarz&Anwälte Antworten mit Zitat

hallo, ich habe heute auch so ein dubioses Schreiben der Anwälte Schwarz erhalten. ich habe auch auf die Telekom verwiesen und jegliche Zahlung abgelehnt. Halte die vorgehensweise dieser Anwälte für rechtswidrig.
werde diese seite besuchen und bin gespannt wie sich das entwickelt.
LG GS
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gast
Gast





BeitragVerfasst am: 20.08.2008 16:37:56    Titel: Antworten mit Zitat

vllt einfach mal anrufen...höflich und nett fragen wie das zu stande gekommen ist was man machen kann, dann bekommt man nämlich auch recht nett und höfliche antworten die einem weiter helfen anstatt sich noch weiter reinzureiten und ausfallend zu werden...is ja klar das wenn man am telefon angemault wird einem dann nicht mehr geholfen wird. ich hatte echt glück, war nett und freundlich hat mir geholfen. da nicht nur debeo oder intelicom oder wer auch immer hier der schuldige ist, sondern unsere liebe telekom hier einiges im argen hat.


liebe grüße...
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gast
Gast





BeitragVerfasst am: 20.08.2008 16:46:15    Titel: Antworten mit Zitat

man man man

ich habs eben schon mal geschrieben. die mitarbeiter dieser firma können auch nicht immer dafür!!! wenn man dort anruft und höflich fragt bekommt man auch antworten die einem weiterhelfen. wenn ihr bei der telekom beträge kürzt (und das ist die sauerei!!!!) dann besitzen die die frechheit wenn ihr das nciht genauestens sagt!!!! das die die fremdanibeter beträge kürzen und nicht ihre eigenen. allso immer betonen welche beträge gekürzt werden sollen!! so hab ich das erfahren. is ja logisch wenn die beträge anderer anbieter gekürzt werden...die brauchen ihr geld ja auch. und wenn dann mahnungen kommen...tja diese mitarbeiter können auch nicht wissen was die telekom fabrizert...hab von dieser firma zu hören bekommen das viele dort keine ahnung haben. also telekom immer so lange nerven bis die das machen was man gerne hätte und nicht abwimmeln lassen!! bei mir hats geklappt. viel glück euch


liebe grüße...
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Anna
Gast





BeitragVerfasst am: 22.08.2008 11:40:23    Titel: Mich haben die auch.... Antworten mit Zitat

angeschrieben. Und da ich soetwas schon kenne, das besonders zu Urlaubszeiten oder Weihnachtszeiten abgezockt wird (das ist psychologisch die beste Zeit dafür) habe ich einglück erstmal nicht gezahlt. Kam auch gestern erst aus dem Urlaub zurück und dachte mich trifft der Schlag. Selbst wenn ich mal nur die Mahnung zahlte, so erhielt ich eine Rechnung eines Anbieters und bezahlte dann den Betrag der Verbindungen. Auf den Kontoauszügen müsste alles draufstehen. Also seht dort mal nach.
Ich schreib denen jetzt auch erstmal. Das ich nachweise haben möchte und nach meinen Kontoauszügen alles bezahlt wurde und ich darum bitte, dass sich die Intelikom an die Telekom wenden soll. Das ist echt unverschämt. Ich halte Euch auch auf dem Laufenden..
Liebe Grüsse und lasst Euch den Sommer nicht verderben...........
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EinGast
Gast





BeitragVerfasst am: 23.08.2008 15:57:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wir haben jetzt auch so eine Mahnung von den Anwälten erhalten. Haben gleich in den Unterlagen nachgeschaut... siehe da: BEZAHLT. Belegbar mit Kontoauszug.

Bei der betreffenden Telekomrechnung von Mai 06 (!!) wird auch noch ein Guthaben ausgewiesen und verrechnet. Jetzt ist unsere Mutmaßung, da die gesamte Forderung abzüglich des Guthabens von der Telekom weniger ist als die Forderung von intelicom, das die Telekom den Betrag gar nicht weiter gereicht hat.

Wir werden auf jeden Fall gegen die Forderung Widerspruch erheben und das auch bis zuletzt durchziehen, da die Rechnung, in der auch intelicom aufgeführt ist, beglichen ist.
Und das man sich dann selber darum kümmern muß, das die Telekom den offenen Betrag an intelicom weiterreicht, können die ganz schnell vergessen. Wir haben bezahlt und gut ist. Seit wann geht der Knochen zum Hund...
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Gast






BeitragVerfasst am: 24.08.2008 22:20:50    Titel: Antworten mit Zitat

EinGast hat Folgendes geschrieben:
Hallo,

wir haben jetzt auch so eine Mahnung von den Anwälten erhalten. Haben gleich in den Unterlagen nachgeschaut... siehe da: BEZAHLT. Belegbar mit Kontoauszug.

Bei der betreffenden Telekomrechnung von Mai 06 (!!) wird auch noch ein Guthaben ausgewiesen und verrechnet. Jetzt ist unsere Mutmaßung, da die gesamte Forderung abzüglich des Guthabens von der Telekom weniger ist als die Forderung von intelicom, das die Telekom den Betrag gar nicht weiter gereicht hat.

Wir werden auf jeden Fall gegen die Forderung Widerspruch erheben und das auch bis zuletzt durchziehen, da die Rechnung, in der auch intelicom aufgeführt ist, beglichen ist.
Und das man sich dann selber darum kümmern muß, das die Telekom den offenen Betrag an intelicom weiterreicht, können die ganz schnell vergessen. Wir haben bezahlt und gut ist. Seit wann geht der Knochen zum Hund...


Es würde mich sehr interessieren, wie es weiter geht, denn auch ich habe so ein herzliches Schreiben erhalten und kann diese dubiosen Forderungen ( Hauptforderung 2,05 Euro, ein Betrag, welcher über dem in der Telefonrechnung aufgeführten Summe liegt, Forderung Mahnkosten: 5,00 Euro ,nie ein solches erhalten, und Kosten für vorgerichtliches Mahnschreiben: 44,00 Euro!!!)
mit Hilfe von Telekom Rechnung und Kontoauszügen, wiederlegen.
Werde morgen auch mal die Verbraucherzentrale kontaktieren.

Solidarische Grüße an alle Betroffenen
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Uwe
Gast





BeitragVerfasst am: 26.08.2008 14:30:09    Titel: abzocke Antworten mit Zitat

auch ich bekamm letzte woche ein schreiben,von der "kanzlei" mit forderungen von 310€ !!!!! 2 rechnungen aus 2006 ! nun iss Guter rat,teuer!!!! Uwe aus Leipzig
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52NORD
Gast





BeitragVerfasst am: 26.08.2008 16:44:40    Titel: Intelicom Abzocke, Mahngebühren von Schwarz&Anwälte Antworten mit Zitat

Hallo, same story same problem. Ich habe gestern auch eine exorbitant hohe Rechnung von der Intelicom über die Rechtsanwälte Schwarz bekommen. Offensichtlich ist bei mir die Forderung der Intelicom bei meinem Umzug in 2007 auf der Strecke geblieben...

Nach Rückfrage bei der Intelicom zeigte sich die Dame überhaupt nicht verständig - wie einige hier in dem Forum berichten konnten - obwohl ich auf die rechtlichen Lücken und die Unvollständigkeit des Schreibens hingewiesen habe.

Was ist nun der richtige Weg?

Ich habe ein Schreiben aufgesetzt und würde nun erstmal mal einen Einzelentgeltnachweis (EEN) nach § 16 TKV sowie das kostenlose Prüfprotokoll der technischen Prüfung und die Bevollmächtigung des Auftraggebers anfordern.

Soll ich erstmal die og. Dinge anfordern und dann zahlen oder lieber gleich zahlen?
Ich würde außerdem gerne wissen, ob es tatsächlich rechtlich in Ordnung ist NUR die Hauptforderung zu überweisen?? Und wie begründe ich dann, daß ich nur diese zahle??
Können sie mich dann weiter belangen bzw. haben die sogenannten Anwaltskosten eine rechtliche Basis?

Fragen über Fragen, vielen Dank für HILFE hierzu im Voraus!!!

Viele Grüße
Christina
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Katrin
Gast





BeitragVerfasst am: 26.08.2008 17:28:33    Titel: Intelicom Abzocke, Mahngebühren von Schwarz&Anwälte Antworten mit Zitat

Hallo,
habe am Samstag Post von der Kanzlei bekommen, ich soll über 53 Euro bezahlen. Die Hauptforderung beläuft sich auf 8,05 Euro und ist von Oktober 2006. Im ersten Moment war ich total geschockt, denn ich war mir keiner Schuld bewusst. Ich wusste gar nicht, wer die Intelicom ist, da ich seit zwei Jahren gar keinen Festnetzanschluß mehr habe.
Gestern habe ich dann meine alten Telekomrechnungen durchforstet, allerdings habe ich keine Rechnung vom Oktober 2006, da ich den anschluß zum 20.09. 06 gekündigt habe (und das habe ich auch schriftlich). Mir ist klar, dass die letzte Rechnung auch nach der Kündigung bei mir eingegangen sein kann. da ich die aber nicht gefunden habe, habe ich dann noch in den alten Kontoauszügen geschaut, wo ich allerdings auch keine Überweisungen mehr an die Telekom gefunden habe.
Tja, in der letzten Rechnung ist die Intelicom mal aufgeführt, da ich früher immer mit den Vorvorwahlen telefoniert habe. Also ist es sehr wahrscheinlich, dass ich bis zum Schluss über die telefoniert habe. Allerdings habe ich eben nicht mehr diese Rechnung und eine Mahnung habe ich nie bekommen.

Was mich an diesem Schreiben von der Kanzlei so stört, ist, dass gar nicht aufgeführt ist, von welchem Anschluss aus diese Telefonkosten entstanden sein sollen. Ist das rechtlich überhaupt so in Ordnung? Ich meine, da kann ja jeder kommen und so etwas behaupten!

Tja, ich weiß jetzt gar nicht, wie ich vorgehen soll. Diese 53 Euro werde ich mit Sicherheit nicht bezahlen.
Als erstes werde ich mich jetzt mal bei der Telekom erkundigen, ob die mir eventuell noch mal diese Rechnung zuschicken können.

Ich hoffe, mir kann hier irgendjemand einen Rat geben.
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Mila
Gast





BeitragVerfasst am: 13.09.2008 12:38:06    Titel: Antworten mit Zitat

so cih dann nun auch .....

kann wohl jmd mal hier reinstellen was Peter denen geschrieben hatt ?? Ich dachte eben ich spinne !!!!

Gruß Mila
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Gast






BeitragVerfasst am: 13.09.2008 15:17:47    Titel: Antworten mit Zitat

gast hat Folgendes geschrieben:
vllt einfach mal anrufen...höflich und nett fragen wie das zu stande gekommen ist was man machen kann, dann bekommt man nämlich auch recht nett und höfliche antworten die einem weiter helfen anstatt sich noch weiter reinzureiten und ausfallend zu werden...is ja klar das wenn man am telefon angemault wird einem dann nicht mehr geholfen wird. ich hatte echt glück, war nett und freundlich hat mir geholfen. da nicht nur debeo oder intelicom oder wer auch immer hier der schuldige ist, sondern unsere liebe telekom hier einiges im argen hat.


liebe grüße...


Da ich heute auch solch netten Brief mit der reichlich kostenpflichtigen telefonnummer erhielt, kommt mir v.g. Zitat als Aufforderung der Wahl derselben vor, damit hier jemand kräftig auf Kosten nichtsahnender Verbraucher verdienen kann, da ungewiß ist, wieviele der angeschriebenen Briefkastenbesitzer tatsächlich zahlen werden!!!!
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52NORD
Gast





BeitragVerfasst am: 15.09.2008 17:08:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hi, ich schreibe gerade in einem anderen Forum dazu mit Usern hin und her. Ich habe mittlerweile die Haupftforderung gezahlt, da kommt man sicher nicht durm herum.
Die Anwälte haben mir mittlerweile auch den Einzelverbindungsnachweis und das Prüfprotokoll zugesandt. Sie wollen aber außerdem, dass ich auch die weiteren Gebühren zahle und schreiben dazu:
Wir möchten anmerken, dass unserer Mandatschaft kein fristgemäßer Wiedersrpuch Ihrerseits zu der Forderung vorliegt, ein Ausgleich des offenen Postens hat ebenfalls nicht stattgefunden. Die im Einzelverbindungsnachweis gelisteten Beträge wurden somit zum 05.10.2007 durch die DEBEO GmbH angemahnt, worauf Ihrerseits keine Reaktion in Form von Zahlung oder Widerspruch erfolgte. Ein Postrückläufer wurde ebenfalls nicht verzeichnet. der Vorgang wurde inzwischen an unseren Mandanten zurüchgegeben und die anwaltliche Mahnung veranlasst. Somit bitten wir Sie nunmehr um schnellstmögliche...etc.

Ich habe NIE eine Mahnung erhalten! Nach August 2007 habe ich weder von der Telekom noch von sonstwem Post zu diesem Thema bekommen. Das ist eine bodenlose Frechheit! Ich hatte auch einen einjährigen Nachsendeantrag, so dass das nicht das Problem sein kann.
Ich bin noch ratlos, was zu tun ist, aber wenn ich mehr weiß melde ich mich. Vielelicht hat hier in diesem Forum ja shcon jemand News??
Übrigens schreiben offensichlich auch die Anwälte in den einschlägigen Foren Beiträge und Antworten, die sehr unerferulich sind - also nicht einschüchtern lassen!
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Gast






BeitragVerfasst am: 28.09.2008 9:41:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
brauche mal einen Rat von euch.
Habe am 25.09.08 von Schwarz und Anwälte eine Zahlungsaufforderung
in Höhe von 45,83 Eur. für eine angeblich unbezahlte Rechnung von Intelicom Network bekommen.
Die Forderung von ursprünglich 1,61!! stammt vom 17.08.2006!!
Die entsprechende Telekomrechnung habe ich natürlich nicht mehr.
Meine Frage an euch,
soll ich die Forderung begleichen?oder erst versuchen von der Telekom die entsprechende Rechnung anzufordern.
Wäre nett,wenn mir jemand in diesen Punkten einen Rat geben kann

Gruß Udo
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DagmarK
Ersatzdelegierter


Anmeldungsdatum: 29.09.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 29.09.2008 11:42:36    Titel: werde definitiv nicht zahlen - Text aus ARD Ratgeber Recht Antworten mit Zitat

Hallo,

habe auch am Samstag eine Aufforderung von Schwarz & Anwälte erhalten. Hauptforderung von 1,90, Gesamtforderung 46,20 €.

Habe zur Hilfe einen Text in ARD Ratgeber Recht gefunden:

Ärger mit der Telefonrechnung, Probleme mit Call-by-call – Inkasso

Billiger telefonieren wollen viele. Deshalb nutzen viele Kunden Vorwahlnummern – das sog. „Call-by-call". Wer die Telefonrechnung nach der ersten Mahnung bezahlt, erlebt meist eine teure Überraschung: neben den Telefonkosten kommen noch horrende Inkassogebühren dazu. Was muss man in diesen Fällen bezahlen? Welche Inkassogebühren sind überhaupt rechtmäßig? Wie kann man sich wehren?

Das Call-by-call – Telefonieren
Beim "Call-by-Call" – Verfahren wählt der Telefonkunde eine extra Vorwahl und bekommt dafür vom jeweiligen Anbieter eine eigene Rechnung. Dafür gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

* Teilweise ist die Rechnung der "Call-by-Call" – Anbieter in der normalen Telekom-Rechnung enthalten: Sie steht auf der Telekom-Rechnung und wird somit von der Telekom AG mit ausgedruckt. Dazu ist das Unternehmen per Gesetz und durch Gerichtsurteile verpflichtet. Die "Call-by-Call" – Rechnung ist in diesen Fällen inhaltlich und optisch von der restlichen Rechnung getrennt. Alle Angaben zum "Call-by-Call" – Betreiber, wie die Adresse, werden ebenfalls mit ausgedruckt. Wichtig: Juristisch gilt dies als eigene Rechnung.
* Teilweise verschicken die "Call-by-Call" – Betreiber aber auch eigene Rechnungen, meist ganz normal mit der Post.

Die Mahnung (vom Call-by-Call – Anbieter)
Zahlt der Kunde eine Rechnung nicht, wird ihn sein Vertragspartner in der Regel mahnen. Das ist grundsätzlich auch bei Telefonrechnungen nicht anders. Im Fall der eingedruckten "Call-by-Call" – Rechnung auf der Telekom-Rechnung ist das jedoch manchmal etwas anders: Normalerweise mahnt nämlich die Telekom nur ihren Rechnungsbetrag. Und nicht den der "Call-by-Call" – Betreiber. Denn rechtlich ist sie nur zur Rechnungsstellung verpflichtet. Die Forderung dann auch eintreiben muss sie aber nicht.

Wer "Call-by-Call" telefoniert, hat es vielleicht schon einmal bemerkt: Mahnungsbeträge der Telekom sind darum oft etwas geringer, als der ursprüngliche Gesamtbetrag der ursprünglichen Rechnung(en): Es fehlt der Anteil der "Call-by-Call" Gesellschaften.

Trotzdem bestehen diese Forderungen weiter, wenn sie berechtigt sind. Die Mahnung wird dann also wahrscheinlich irgendwann vom "Call-by-Call" – Betreiber kommen. Damit dieser den Telefonkunden rechtlich einwandfrei "in Verzug" setzen kann, muss er jedoch streng genommen auch bei erfolgter Mahnung nachweisen, dass er die ursprünglichen Rechnungen auch wirklich zugestellt hat. Dies kann er hieb- und stichfest nur durch eingeschriebenen Brief mit Rückschein – aber natürlich kann er im Zweifelsfall auch noch später ein Rechnungsdoppel schicken, solange die Forderung nicht verjährt ist.
Für die Mahnung gilt in jedem Fall der Grundsatz: Ohne Rechnung keine erfolgreiche Mahnung. Hat der Kunde die Rechnung nicht bekommen, muss er allein auf die Mahnung nicht zahlen.

Mahngebühren
Der Kunde muss in der Regel erst ab der zweiten Mahnung Mahngebühren bezahlen. Und diese müssen in vertretbarem Rahmen liegen. Verzugszinsen etc. sind erst ab Eintritt des Verzuges fällig. Dieser kann nach einer Mahnung auch automatisch eintreten, wenn eine Fälligkeit vereinbart wurde oder der Zeitpunkt, ab dem Verzugszinsen anfallen, muss ausdrücklich erklärt werden.

Anwaltsgebühren
Einen Anwalt des "Call-by-Call" – Betreibers muss der Kunde erst ab der zweiten Mahnung bezahlen – und auch nur bis zu den festgelegten Maximal-Gebühren. Wichtig: Tritt ein Anwalt an einen Telefonkunden mit einer Forderung heran, muss er seine Vollmacht nachweisen. Und zwar mit einer Original-Vollmachtsurkunde.

Gebühren eines Inkasso-Büros
Statt (und in der Regel nur statt und nicht zusätzlich zu) den Anwaltsgebühren können ab der zweiten Mahnung auch Gebühren eines Inkasso-Büros geltend gemacht werden. Hier gibt es unterschiedliche Urteile, wie hoch diese Gebühren ausfallen dürfen. In der Regel werden Inkasso-Gebühren nur bis maximal zur Höhe der entsprechenden Anwaltsgebühren anerkannt.

Und wenn nun überhaupt nicht telefoniert wurde?
Dann sollte der Kunde innerhalb von sechs Monaten widersprechen – nur so lange werden die Verbindungsdaten aufgehoben, die einen genauen Nachweis ermöglichen. Der Telefonkunde sollte schriftlich widersprechen, am besten als Einschreiben mit Rückschein. Ob der Kunde gegenüber dem "Call-by-Call" – Betreiber oder einem beauftragen Anwalts- oder Inkasso-Büro widerspricht, ist streng genommen egal. Zweckmäßig ist es jedoch, allen Beteiligten gegenüber zu widersprechen oder zumindest die anderen Beteiligten durch Kopien über den Widerspruch zu informieren.
Sendemanuskript

Autor: Holger Schmidt
Redaktion: Wolfgang Wanner
Moderation: Karl-Dieter Möller

Letzte Aktualisierung: 08.10.2004

Der obige Text gibt den Inhalt des Beitrags der Sendung ARD Ratgeber Recht vom 10.10.2004 ergänzt um Zusatzinformationen der Redaktion wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Die Internetangebote, die Sie hinter den von uns angegebenen Links finden, hat die Redaktion des ARD-Ratgeber Recht als weiterführende Informationen für Sie zusammengestellt, ohne sich ihren Inhalt zu eigen zu machen.

Der Redaktion des ARD-Ratgeber Recht ist es durch Gesetz untersagt, Ihnen individuellen Rechtsrat zu erteilen. Daher empfehlen wir Ihnen: Suchen Sie anwaltlichen oder notariellen Rat. Auch die Verbraucherzentralen in Ihrer Nähe können Ihnen weiterhelfen. Danke!

Ich werde ein Schreiben per Einschreiben an die Anwälte senden, wo ich die Informationen dieser Sendung einarbeiten werde. Ausserdem erhält die Verbraucherzentrale eine Nachricht und ich werde bei der Polizei Strafanzeige stellen. Damit sollte alles abgedeckt sein. Wir sollten auf keinen Fall klein beigeben. Das ist deren Masche und schon zu viele Unternehmen versuche es auf diesem Wege, an das Geld anderer zu kommen. Je mehr sich sofort daran beteiligen, um so mehr werden die anderen Menschen schnell gewarnt, sich auch zu wehren.

Beste Grüsse
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