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Britta Gast
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Verfasst am: 02.10.2008 9:47:38 Titel: |
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Hallo zusammen,
ich habe ebenfalls so ein Schreiben von Schwarz &Anwälte bekommen. Dran ist wohl etwas an der Geschichte, denn für die gleiche Rechnung (aber anderer Provider) aus dem November 2006 habe ich vor längerer Zeit schon mal eine Mahnung von einem Inkassobüro bekommen, obwohl die Rechnung an die Telecom längst bezahlt war.
Deshalb war es für mich jetzt kein Problem, den Vorgang nachzuvollziehen. Damals hab ich eine Kopie meines Kontoauszuges als Beweis für die bezahlte Rechnung an das Büro geschickt mit dem Kommentar, dass sie den Betrag von der Telecom einfordern sollen und ich den Fall als erledigt betrachte.
Ich habe nie wieder etwas davon gehört und werde es mit dem Schreiben von Schwarz&Anwälten daher genauso wieder machen.
Euch allen viel Erfolg! |
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Betroffen ;-))))) Gast
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Verfasst am: 02.10.2008 19:40:59 Titel: Gegenwehr: |
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Das selbe Lied bei mir. Rechnung liegt schon fast 1 Jahr zurück und Telekomrechnung auch nicht aufgehoben.
Nach einem halben Jahr habe ich eine Mahnung bekommen (xy Cent +5€ Gebühr usw.) Natürlich kein Einschreiben..
Es währe also ein leichtes für mich zu behaupten, nie eine Mahnung erhalten zu haben und damit die Rechtmäßigkeit der 44,09 Euro "Kosten" in Frage zu stellen.
Aber dass ist bei mir zum Glück nicht mehr nötig.
Von der Telekomm habe ich mir eine Rechnungskopie des betreffenden Zeitraumes zukommen lassen.
Auf dieser Rechnung sind die Beträge der CarrierFactory korrekt erfasst und mit in die Rechnung mit eingeflossen.
Nun habe ich das Glück, noch die Kontoauszüge der Betreffenden Zeit zu haben. (Wer sie nicht mehr hat, einfach bei der Bank noch einmal anfordern. Eventuell werden dafür noch mal Gebühren bei der Bank fällig.)
Und siehe da oh Wunder... der Telekommbetrag wurde in voller Höhe abgebucht...
Also wenn, dann sollen die das Geld von der Telekomm holen.
Die geforderte Summe von 44,09 Euro sehen die ohne Gegenwehr nicht von mir.
Und da ich morgen heirate, werde ich erst am Sonntag der Fuzzies einen Brief schreiben und Ihnen eine Kopie der Telekommrechnung und meiner Bankauszüge senden und Ihnen sagen, dass Sie mir mal zu meiner Trauung gratulieren können.
Fall erledigt!
Bevor Irgendjemand denen auch nur einen Cent zahlt, überprüft bitte eure Rechnungen und holt euch im Zweifelsfall juristischen Rat. Der kann nach vorheriger Anfrage beim Anwalt bei ca. 10-20 Euro liegen und ist immer noch günstiger das dass was Schwarz und Anwälte (die sicher auch nur Ihren Job tun) wollen.
In diesem Sinne, euch noch ein schönes Wochenende.  |
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letzte MAhnung ? Gast
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Verfasst am: 10.10.2008 21:25:17 Titel: |
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Also ich war heute noch mal beim Anwalt und habe in Abstimmung mit ihm folgenden Brief aufgesetzt.
Fühlt euch frei, Elemente oder den ganzen Brief zu verwenden.
Na ja, kleine Abänderungen schaden auch nicht.
Wichtig: Wenn die Hauptforderung gerechtfertig ist, unbedingt fristgerecht auf jeden Fall die Hauptforderung überweisen. Sonst wird es haarig.
Mein Brief:
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezüglich Ihres Schreibens vom XX.09.2008: CarrierFactory GmbH
teile Ich Ihnen nach Absprache mit meinem Anwalt folgendes mit:
1. Die von Ihnen aufgelistete Hauptforderung in Höhe von xx,Y € wurde von mir am XX.10.08 auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.
2. Ich lehne die Übernahme der von Ihnen geforderten unverzinsten Kosten in Höhe 44€ und die Zinsen auf die Hauptforderung in Höhe von XX,Y € ab.
Begründung:
2.1
Ich habe weder eine erste, zweite, oder irgendeine andere Rechnung/Mahnung von CarrierFactory erhalten. Wenn Sie auf diese Forderung bestehen, weisen Sie mir bitte nach, dass mir persönlich (irgend)eine Mahnung zugestellt wurde.
Zumal in diversen Foren im Internet (Suchbegriff: Schwarz & Anwälte & Mein Parteibuch) erkennbar ist, dass mehrere der von Ihnen angemahnten Verbraucher vorher keinerlei Mahnung der Telekommunikationsanbieter erhalten haben und auch nicht Ihre Adresse im fraglichen Zeitraum geändert haben.
Zudem können Sie nicht einfach die Unschuldsvermutung invertieren und dem Kunden auferlegen zu beweisen, dass er keine Mahnung erhalten hat. Gerichtsbeschlüsse z.B werden ja auch nicht mit normaler Post ohne Einschreiben verschickt.
2.2
Es oblag der Telekom, den geforderten Betrag über xx,Y Euro von mir einzuziehen an die CarrierFactory zu entrichten. Eine entsprechende Mahnung wäre somit zuerst an die Telekom zu richten gewesen.
Es obliegt nicht meiner Pflicht zu überprüfen, ob die Firma, welche für Ihre Leistungen (oder die dritter) von mir eine Einzugsermächtigung hat, diese auch von meinem Konto abbucht.
Mir wurde auch nie eine Mahnung der Telekom über den von Ihnen geforderten Betrag zugestellt, außerdem besitzt besagte Firma eine Bankeinzugsermächtigung für meine Rechnungen und hat im September 2007 auch von meinem Konto abgebucht (Rechnungsnummer XYZ). Auf dieser Rechnung war Ihre Forderung nicht enthalten! Von Ihren Forderungen habe ich erst durch Ihren Brief vom 30.09.2008 erfahren.
Die von Ihnen aufgeführten Urteile der OLGs sind meiner Meinung nach „schmückendes Beiwerk“ und können allein schon durch Argumente entkräftet werden.
gezeichnet: XXX |
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EinGast Gast
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Verfasst am: 11.10.2008 20:22:43 Titel: Antwort von Ra Schwarz |
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Sooo, nach 2 Monaten haben wir nun Antwort auf unser Schreiben an Schwarz & Kollegen erhalten. (Siehe Post von mir am 23.08.2008)
Und die Antwort hat es in sich. Ich dachte, ich brech weg vor lachen.
Das Schreiben:
Sehr geehrte Frau XXXXX (Mein gutes Gegenstück und damalige Anschlussinhaberin)
hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Schreibens vom 27.08.08.
In Rücksprache mit unserem Mandaten teilen wir Ihnen folgendes mit:
Aus Ihrer Rechnungskopie geht hervor, dass Sie zum Zeitpunkt der Rechnungslegung bei der Telekom ein Guthaben in Höhe von 38,52 EUR hatten.
In der Regel verrechnet die Telekom Guthaben/ Gutschriften nur mit eigenen Beträgen, nicht mit Beträgen anderer Anbieter. Wir empfehlen Ihnen daher, sich mit Ihrem zuständigen Ansprechpartner einer Kundenniederlassung der DTAG in Verbindung zu setzen. Erfragen Sie dort, wie das entsprechende Guthaben verbucht wurde.
Sollte auch dann keine Weiterleitung des angemahnten Betrages möglich sein, fordern wir Sie zur Zahlung des Gesamtbetrages aus dem Schreiben XXXXXX bis spätestens 20.10.08 auf.
Mit freundlichen Grüßen
Tja, was sagt man dazu. Wenn die Telekom Guthaben mit Beträgen anderer Anbieter verrechnet, ist das in erster Linie deren Problem.
Die Telekom erstellt die Gesamtrechnung, worin auch eventuelle Beträge anderer Anbieter mit aufgeführt sind, und der Kunde entrichtet die Gesamtforderung an die Telekom. Diese ist dann dazu verpflichtet, die Beträge anderer Anbieter an diese weiter zu leiten.
Wenn dies nicht passiert, dann ist die Telekom in zugzwang und nicht der Kunde. Und wir haben gegenüber den Anwälten durch Kopie bewiesen, das wir die offenen Forderungen beglichen haben.
Und wir werden die Forderung NICHT nochmals bezahlen, da diese von uns schon beglichen wurde. Vielleicht sollte Schwarz & Kollegen selbst mal bei der DTAG-Hotline anrufen.
To be continued.... |
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EinGast Gast
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Verfasst am: 11.10.2008 20:27:23 Titel: Nachtrag |
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Kurze Korrektur:
Mit "offene Forderung" im letzten Abschnitt meine ich die Gesamtrechnung von den Telekomikern.  |
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Gast
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Verfasst am: 13.10.2008 14:44:59 Titel: |
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| letzte MAhnung ? hat Folgendes geschrieben: | Also ich war heute noch mal beim Anwalt .....
Ich habe weder eine erste, zweite, oder irgendeine andere Rechnung/Mahnung von CarrierFactory erhalten. ... | Was hat denn der anwalt dazu gesagt, daß man eine Mahnung gar nicht braucht, wenn nur die vier wochen Frist nach der Rechnung rum sind? | Zitat: |
2.2
...
Mir wurde auch nie eine Mahnung der Telekom über den von Ihnen geforderten Betrag zugestellt, | Bis jetzt habe ich immer nur gelesen, daß die Telekom die Fremdanbieter sowie nicht mahnt, habe ich da was falsch verstanden? | Zitat: | | ...meine Rechnungen und hat im September 2007 auch von meinem Konto abgebucht (Rechnungsnummer XYZ). Auf dieser Rechnung war Ihre Forderung nicht enthalten! | Das wäre natürlich das Beste, dann läuft doch auch nicht die Frist für den Verzug! |
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Gast
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Verfasst am: 15.10.2008 13:20:09 Titel: |
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Aber irgendwo stand doch mal was, dass man auch ohne Mahnung in Verzug kommen kann. So verstehe ich auch § 286 Abs. 3 BGB.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__286.html
Ist das denn verbindlich, was die vom Fernsehen schreiben? |
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theo45 Ersatzdelegierter
Anmeldungsdatum: 16.10.2008 Beiträge: 1 Wohnort: diepholz
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Verfasst am: 16.10.2008 20:29:31 Titel: schwartz&anwälte |
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Ich habe am 28.08.2008 auch eine Mahnung bekommen von Schwarz&A..
Hauptforderung Telekom Rechnung dd 09-05-2007 € 6,89
Kosten 44,57
Gesamt 51,46
Ich habe umgehend Widerspruch angelegt aber das hat er abgelehnt und eine Zahlung gefordert oder eine Kopie von meine kontoauszug.
Darauf habe ich geantwortet beides nicht zu tun.
Vorgestern hat er sich wieder gemeldet und wieder fürs gleiche gemahnt.
Ich habe gestern eine anklage gestellt bei der Polizei und die haben mir heute beraten nicht zu zahlen und auch nicht mehr zu reagieren.
Weil es kein Vertrag gibt zwischen mich und CarrierFactory bin ich nichts schuldig auch nicht im Fall wenn der Telekom der Zahlung nicht weitergeleitet hat.
Was Schwarz und CarrierFactory machen ist in Deutschland nicht strafbar deswegen habe ich mich jetzt an meine Rechtsanwalt in die Niederlande gewendet um ein Verfahren ein zu stellen für das EU-Gericht.
Wer mitmachen möchte kann sich bei mir melden. |
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letzte MAhnung Gast
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Verfasst am: 17.10.2008 11:14:21 Titel: |
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| Anonymous hat Folgendes geschrieben: | | letzte MAhnung ? hat Folgendes geschrieben: | Also ich war heute noch mal beim Anwalt .....
Ich habe weder eine erste, zweite, oder irgendeine andere Rechnung/Mahnung von CarrierFactory erhalten. ... | Was hat denn der anwalt dazu gesagt, daß man eine Mahnung gar nicht braucht, wenn nur die vier wochen Frist nach der Rechnung rum sind? | Zitat: |
Er hat gemeint, dass ich Ihm die Begründungen mal zusenden soll und an sonsten betrachtet er das ganze als einen "Einschüchterungsversuch (=Unsinn)" um uns ohne weiteres Aufmucken zum zahlen des "gemahnten" Betrages + der Anwaltskosten zu bringen.
Im übrigen waren die 15 Minuten die ich bei Ihm war für mich kostenlos. Einfach bloß vorher freundlich anfragen
Ändert aber nichts daran, dass die Hauptforderung, wenn gerechtfertigt, unbedingt fristgerecht zu begleichen währe!
2.2
...
Mir wurde auch nie eine Mahnung der Telekom über den von Ihnen geforderten Betrag zugestellt, | Bis jetzt habe ich immer nur gelesen, daß die Telekom die Fremdanbieter sowie nicht mahnt, habe ich da was falsch verstanden? | Zitat: |
Kann sein, aber woher soll ich denn sonst erfahren, dass irgend jemand noch Forderungen gegen mich hat? Kaffeesatzlesen ist glaube ich keine anerkannte Methode, genau so wenig, wie Mahnungen ohne Rückantwortschein zu versenden (angeblich) und dann frech behaupten, mann hätte alle ignoriert...
Damit versuchen Schwarz und Co zu unterstellen, dass der Leistungsnehmer (Wir) in der Verplichtung sind, nachzuweisen, dass wir keine Mahnung erhalten haben. Dem ist aber definitiv nicht so! Die Urteile habe ich mir nicht im Detail durchgelesen. Ich bin mir aber sicher, dass der Sachverhalt nicht voll auf die hier vorgetragenen Fälle passt und sie daher auch angefochten werden können.
Beispiel: viele Telekommunikationsunternehmen bieten auf Ihren Homepages keine eindeutige Adresse an und haben nur kostenpflichtige Hotlines. Theoretisch kann der Kunde bei Problemen den Anbieter nicht Mahnen, da er keine konkrete Anschrift hat. Wenn es zur Gerichtsverhandlung kommen sollte, könnte das Unternehmen argumentieren, dass es nie eine Mahnung erhalten hat, da , z.B die Adresse auf der Rechnung (wenn man noch eine in Papierform bekommt) die von einem untergeordneten Servicecenter (eigenständige GmBh) ist und die Mahnung an den falschen ging (natürlich hätte das Unternehmen so nie eine Mahnung erhalten). Der erste SChritt währe daher für den Kunden gewesen, dass Servisecenter zu mahnen. usw...
Das ist zwar fiktiv gesponnen, aber z.B. Tele2 hat solch eine Struktur, die es dem Kunden sehr erschwert, Ansprüche geltend zu machen.
...meine Rechnungen und hat im September 2007 auch von meinem Konto abgebucht (Rechnungsnummer XYZ). Auf dieser Rechnung war Ihre Forderung nicht enthalten! | Das wäre natürlich das Beste, dann läuft doch auch nicht die Frist für den Verzug! |
Na gans so einfach war es nicht, aber dass gehört nicht hier her
Ich habe gerade den Rückantwortschein von Schwarz und... bekommen. Warten wir mal ab, was dabei rauskommt. Ich bin schon gespannt |
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EinGast Gast
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Corinna Gast
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Verfasst am: 22.10.2008 20:52:52 Titel: |
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Hallo Leute,
habe das selbe Problem mit der Intelicom Networks GmbH bzw. Schwarz Rechtsanwälte in Chemnitz, es geht bei mir um 58,00€. Diese haben es bei mir geschafft denn, ich habe trotz Zweifel überwiesen. Es wäre aber toll, wenn jemand von euch noch nähere Daten dazu hätte.Grüße Corinna |
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EinGast Gast
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Verfasst am: 25.10.2008 13:19:21 Titel: |
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| Corinna hat Folgendes geschrieben: | Hallo Leute,
habe das selbe Problem mit der Intelicom Networks GmbH bzw. Schwarz Rechtsanwälte in Chemnitz, es geht bei mir um 58,00€. Diese haben es bei mir geschafft denn, ich habe trotz Zweifel überwiesen. Es wäre aber toll, wenn jemand von euch noch nähere Daten dazu hätte.Grüße Corinna |
Was für nähere Daten brauchst du denn? Und wieso hast du überwiesen? |
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Gast
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Verfasst am: 01.11.2008 8:45:25 Titel: |
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Hallo alle zusammen,
auch ich habe Forderungen von Anwälte Schwarz bekommen imAuftrag von Intellicom - bei der Überprüfung zeigte sich, dass sich die Mahnung auf Telekom- Rechnungen von Februar und März 2008 bezog, wir aber genau diesen Telekom- Anschluss bereits auf Dezember 2007 gekündigt haben!!! Dies haben wir den Herschaften "mitgeteilt" seither ist erstmal Ruhe...
Fazit: glaubt erstmal gar nix, überprüft und legt Widerspruch ein.
Viele grüße |
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Helga / Gast Gast
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Verfasst am: 08.11.2008 12:39:25 Titel: |
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Nicht nur Privatleute, auch wir als Firma sollen mit der aktuellen Telekom-Rechnung für November 2008 einen Betrag von 28 Cent für die intelicom Networks GmbH überweisen. Ohne dass wir deren Leistung in Anspruch genommen haben.
Diese Firma hat laut eigener Aussage über 1,5 Millionen Kunden. Ob nun bewusste Abzocke, oder "nur" schlampige Buchhaltung - wenn man sich oft genug vertut, kann man ganz schön viel Geld scheffeln.
Wichtig ist in jedem Fall: nicht zahlen. Wenn wegen eines läppischen Betrags auf eine Auseinandersetzung verzichtet wird, bereitet das den Boden für mehr und andere. Aus Verantwortung sollte man standhaft bleiben.
Wir haben unsere mail an die intelicom in Kopie auch an die Bundes-Verbraucher-Zentrale, die Presse-Abteilung der Telekom und die Bundesnetzagentur verschickt.
Sollten wir ungerechtfertigt weiter behelligt werden, werden wir ankündigen, daß wir unsere Arbeitszeit zukünftig mit 100 € pro Stunde in Rechnung stellen und kostenpflichtig einen Anwalt beauftragen werden. |
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Gast
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Verfasst am: 01.12.2008 20:13:02 Titel: |
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Guten Tag,
als ebenfalls Betroffener würde mich interessieren, ob jemand im Forum von einem Fall weiß, in dem die Schwarz-Anwälte tatsächlich ein gerichtliches Mahnverfahren angestrengt bzw. durchgezogen haben.
Dass es für eine solche Kanzlei ein Geschäftsmodell ist, mit strittigen Bagatellbeträgen ca. 50€ Anwaltsgebühren kassieren zu wollen, ist eine Sache.
Interessant wäre aber, ob die Schwarz-Anwälte ihre Argumentation für so gerichtsfest halten, dass sie den Rechtsweg auch tatsächlich bis zum Ende beschreiten. Irgendwelche Fälle? |
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