Der Artikel kann in der vorliegenden Form so nicht bestehen bleiben, da er eine Menge Fehler aufweist, die sich nicht nur auf Thomas Huch beziehen. Gestern muss nicht mein bester Recherche Tag gewesen sein. Eine Berichtigung erfolgt noch im Laufe des Tages. Das dauert weil ich nunmehr genau recherchieren will. Bis dahin hier die Stellungnahme von Tobias Huch:
Folgende Stellen sind zu entfernen:
'Sicherlich ein ehrenvoller Ansatz, hätte ihm nicht Burkhard Schröder folgendes vorgeworfen:'
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Der Absatz stellt mich verzerrt negativ dar. Wie Sie feststellen können, sind die Domains schon lange im Besitz von shoa.de. Dort können Sie sich gerne informieren, dass niemals ein wirtschaftlicher Hintergedanke vorhanden war.
Die Person 'Mario Dolzer' (derzeit per Haftbefehl gesucht) dürfte für sich sprechen. Worte einer solchen Person kann man nicht ernsthaft glauben.
'Ich musste schon damals grinsen, hab die Entwicklung aber nicht verfolgt, allerdings habe ich auch gehört, das Huch wirklich Revision beim Bundesverfassungsgericht eingelegt hat und gescheitert ist. Wie dem auch sei. Er verkauft seine Software weiterhin.'
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BGB und die Software wird seit 3 Jahren nicht mehr vertrieben.
'Tobias Huch kam auf eine geniale Idee. Er mahnte Arcor ab, weil die den Zugang zu youporn.com ohne seine tolle Zugangskontrollsoftware ermöglichten. Arcor fiel erst einmal um, um dann aufgrund von massivem Kundenprotest den Zugang wieder freizugeben. Prompt gab das Landgericht Frankfurt einer einstweiligen Verfügung statt. Dies wundert mich beim Landgericht Frankfurt absolut nicht.'
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Damit habe ich nachweislich nichts zu tun.
Wo stehen diese Lügen?
'Aber Tobias Huch will seinen schönen Zensurerfolg noch weiter ausbauen und möchte jetzt die Bildersuche von google deaktivieren. Ich bin davon überzeugt, das es dem Landgericht Frankfurt eine Ehre sein wird, auch diesen Schwachsinn als einstweilige Verfügung zu erlassen.'
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Auch das ist Unsinn
'Jemand wie Tobias Huch, wird es schaffen, das in kürzester Zeit im Internet nur noch die Seiten zugänglich sind, die dem politischen und sozialen Mainstream entsprechen und viel Geld für nichts kosten.'
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Einem Freiheitskämpfer so etwas vorzuwerfen ist beleidigend.
'Tobias Huch möchte nur etwas für seinen Marktwert, sein Image und seine Softwarebude tun. Dabei zerstört er die Informationsfreiheit in Deutschland.'
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Ebenso beleidigend
'Jeder Webmaster der die Software von Huch einsetzt, unterstütz ihn dabei und gräbt damit sein eigenes Grab. Meiner Ansicht als juristischer Laie nach, kann man die Verträge mit Huch kündigen, da die Geschäftspolitik der Firma, dem eigenen Geschäft die wirtschaftliche Grundlage entzieht. Solche Kündigungen sind die einzige Sprache, die Huch verstehen wird.'
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Das ist sogar eine gesetzlich verbotene Äußerung, da sog. 'Boykottaufruf'
Lesen Sie sich mal diese Artikel (UND Kommentare in dem dazugehörigen Forum) durch:
http://www.gulli.com/news/pornografie-arcor-soll-google-2007-12-05/
http://www.heise.de/newsticker/meldung/100035
oder hier, wo ich Deutschland mit China gleichsetze:
http://www.golem.de/0712/56377.html
Vor diesem Hintergrund gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Fehler einsehen und den Artikel als falsch zurückziehen.
PS:
Hier übrigens die offizielle Stellungnahme zu dem BGH-Fehlurteil:
http://www.presseportal.de/pm/68612/1069071/resisto_it_gmbh
Man beachte die Stellungnahme zur youporn-Sperrung.
Oder den letzten Kommentar in diesem Forum lesen:
http://www.team-andro.com/phpBB2/ptopic,970321.html
Nicht ohne Grund habe ich in der Erotikbranche den Spitznamen 'Deutscher Larry Flynt'
Eigentlich wollte ich nicht explizit über Tobias Huch schreiben. Nicht etwa weil der Mann und seine Erodata GmbH oder die Huch Medien GmbH nicht genug Stoff für einen deftigen Artikel über seltsame Menschen und noch seltsamere Geschäftsideen bieten würde, sondern weil das ganze nur wieder auf einen weiteren Rechtsstreit herausläuft, den man in Deutschland mit den Zensurkammern nicht gewinnen kann und den man erst beim Europäischen Gerichtshof siegreich beenden wird. Eigentlich bin ich diesen Schwachsinn leid. Aber bei einigen hilft nichts anderes als ihnen deutlich zu sagen wo sie stehen.
Tobias Huch taucht immer wieder in den schillernsten Rollen im Internet und den Medien auf, um seine Software zu vermarkten, die sich damit beschäftigt, Kinder von pornographisch und sonst nicht sonderlich kindgerechten Inhalten im Netz fernzuhalten. Die deutsche Gesetzgebung, die Pornographie schon immer schlimm fand, aber Kriegsberichterstattung mit detaillierter Wunddarstellung gut findet, hat ja viele schöne Gesetze gemacht, die, die Kinder und Jugendlichen von jenem Loch der Löcher und fernhalten sollen, das nicht tötet, sondern Leben schafft.
Wie immer funktioniert Prohibition auch da nicht. Im Gegenteil. Die Kids drehen heute eigene verwackelte Videos mit ihren Handycams. Die Ausleuchtung ist bestimmt nicht so gut wie bei den Profis, aber dafür sind sie mit viel Herz bei der Sache. Wir hatten damals keine Handycams, aber Papas Super 8 Projektor und seine Heimatfilmchen, oder die Hefte von Onkel Bernd, die das gesamte nur vorstellbare Spektrum abdecken.
Im Jahr 2000 wurde Tobias Huch zum Antifaschisten und reservierte für sich die Domain adolfhitler.de, um angeblich die Verbreitung rechtsextremer Inhalte im Netz zu verhindern. Sicherlich ein ehrenvoller Ansatz, hätte ihm nicht Burkhard Schröder folgendes vorgeworfen:
'Deine Aktion diente doch offensichtlich nicht zum Schutze, sondern du benutzt das unsagbare Leid von Millionen von Menschen, um Dich in die Öffentlichkeit zu bringen und Deine Firma bekannt zu machen, um somit mehr Geld zu verdienen.'
Natürlich gab es eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung die dann aber bewundernswerter Weise vom Landgericht Berlin wieder aufgehoben wurde. Wie der aktuelle Stand ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
Es ist Tobias Huch kein Vorwurf daraus zu machen, das er eine Software vermarktet die Kinderschutz suggeriert. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hielt in 2005 den von Huch verkauften Alternachweis über die Personalausweisnummer nicht für ausreichend gemäß dem Jugendschutzgesetz, was damals sogar zu Spekulationen Anlass gab, Huch könne sich selbst strafbar machen, weil er bei der Verbreitung pornographischer Texte an Kinder und Jugendliche zumindest der Mithilfe schuldig sein könnte.
Ich musste schon damals grinsen, hab die Entwicklung aber nicht verfolgt, allerdings habe ich auch gehört, das Huch wirklich Revision beim Bundesverfassungsgericht eingelegt hat und gescheitert ist. Wie dem auch sei. Er verkauft seine Software weiterhin. Leider habe ich nicht die Spur einer Ahnung wie die Software heute funktioniert, da ich mich grundsätzlich weigere, für diesen Kram Geld auszugeben.
Wenn ich Pornos brauche, kann ich mir pro Tag die Vorschauseiten von mindestens 20 supergeilen aktuellen Bumswienochnieseiten kostenlos ansehen. Die Jugendlichen und Kinder natürlich auch, da der Mailspam sie mit Sicherheit erreicht. Allerdings befürchte ich, das weder die Kids noch ich, von diesen Seiten etwas Neues oder gar Interessantes lernen können. Schwimmen lernt man eben auch nicht auf dem trockenen.
Ich bin auch nicht gegen Kinder- und Jugendschutz. Allerdings glaube ich nicht, das hier Zensur oder zweifelhafte Progrämmchen helfen. Da hilft nur Aufklärung und Gespräch. In einem internationalen Medium wie dem Internet ist Zensur unmöglich. Auch wenn unser Bundesinnenminister mit samt unserer Politik das nicht versteht. Zum Glück hat er ja schon erkannt, das, das Internet keine Telefonanlage ist.
Verbote sind einfach. Sie werden fast immer von den Leuten ausgesprochen die zu dämlich sind, Gründe zu nennen warum man sich bestimmte Dinge nicht antun sollte. Prohibition und die Unterstützer von Prohibition sind meist auf der Seite, auf der Gewalt und Zwang jede Argumentation ersetzen.
Damit sind wir wieder bei Tobias Huch. Seine Geschäfte scheinen nicht mehr so toll zu laufen. Vermutlich weil kaum jemand noch eine Pornoseite in Deutschland aufmacht und niemand mehr seine Software braucht, wenn die Website in einem Land ist, das Pornographie erlaubt.
Dazu kamen dann noch die Leute von youporn.com die es doch tatsächlich wagten, Pornos kostenlos für jedermann anzubieten. Qualität von absolut mies, bis erträglich. Es soll sogar ein paar sehr gute geben, die ich aber leider nicht gefunden habe. Mit einem kostenlosen Anbieter in den USA ist das Geschäftsmodell von Tobiass Huch in zehntausend Metern Höhe geplatzt. Wer soll jetzt noch das Zeug bei seinen Kunden gegen Geld sehen.
Tobias Huch kam auf eine geniale Idee. Er mahnte Arcor ab, weil die den Zugang zu youporn.com ohne seine tolle Zugangskontrollsoftware ermöglichten. Arcor fiel erst einmal um, um dann aufgrund von massivem Kundenprotest den Zugang wieder freizugeben. Prompt gab das Landgericht Frankfurt einer einstweiligen Verfügung statt. Dies wundert mich beim Landgericht Frankfurt absolut nicht.
Ein Richter dieses Gerichtes hat mich wissen lassen, das nach seiner Meinung, ein Vorwurf gegen eine Person von dieser Person und von dem Verein per Klage zurückgewiesen werden kann, dem diese Person vorsteht. Wird also jemand ermordet der Vorsitzender von fünf Vereinen ist, muss nach der Logik dieses Gerichtes insgesamt sechs Mal lebenslänglich geurteilt werden, da das Opfer ja einmal als Person und fünfmal als Vereinsvorsitzender ermordet wurde. Mit diesem Gericht werde ich sicherlich noch viel Spaß haben.
So wie einstweiligen Verfügungen gegen mich zustande kamen, dürfte das auch bei Arcor der Fall gewesen sein. Es ist wirklich schön. Das Landgericht Frankfurt ist für Internetseiten in den USA zuständig, wird aber wohl kaum eine Klage gegen den Kriegsverbrecher Bush annehmen. Das Gericht sieht auch nicht, das seine einstweilige Verfügung gegen Arcor, einen von vielen Anbietern schwächt und den anderen einen wirtschaftlichen Vorteil verschafft. Warum sollte ein Gericht auch nachdenken.
Wer heute youporn.com sehen will, benutzt einfach nicht die Nameserver von Arcor und das Verbot des Landgerichtes Frankfurt ist der Müll, den es von Anfang an war. Aber diese Art der Justiz ist typisch für Deutschland. Unsere Gerichte sind für alles zuständig. Nur nicht für die Verfolgung von internationalen Wirtschaftsstraftaten, nicht für die Verfolgung von Kriegsverbrechen und nicht für die Verfolgung von Verstößen gegen Menschenrechte. Weder Bush noch der chinesische Minsterpräsident wurden von deutschen Gerichten verklagt. Da sind sie sofort nicht zuständig.
Nun ist es natürlich nicht nötig, das man youporn.com sehen kann. Es gibt ja Millionen anderer Seiten mit gleichem Inhalt. Aber Tobias Huch will seinen schönen Zensurerfolg noch weiter ausbauen und möchte jetzt die Bildersuche von google deaktivieren. Ich bin davon überzeugt, das es dem Landgericht Frankfurt eine Ehre sein wird, auch diesen Schwachsinn als einstweilige Verfügung zu erlassen.
Übermorgen dürfen wir dann nicht mehr nachlesen wer Friederich Ebert war und müssen Roland Freissler als Vater der deutschen Justiz verehren. Es gibt keine Möglichkeit diese anmaßenden Richter zu stoppen. Unsere Politik wird uns nicht helfen. Jemand wie Tobias Huch, wird es schaffen, das in kürzester Zeit im Internet nur noch die Seiten zugänglich sind, die dem politischen und sozialen Mainstream entsprechen und viel Geld für nichts kosten.
Tobias Huch möchte nur etwas für seinen Marktwert, sein Image und seine Softwarebude tun. Dabei zerstört er die Informationsfreiheit in Deutschland. Jeder Webmaster der die Software von Huch einsetzt, unterstütz ihn dabei und gräbt damit sein eigenes Grab. Meiner Ansicht als juristischer Laie nach, kann man die Verträge mit Huch kündigen, da die Geschäftspolitik der Firma, dem eigenen Geschäft die wirtschaftliche Grundlage entzieht. Solche Kündigungen sind die einzige Sprache, die Huch verstehen wird.
Auf unsere Justiz brauchen wir nicht zu hoffen.
Von: Duckhome
Geposted: Wed 5 Dec 15:50 CET 2007 (ca.)
RSS cached: Thu 6 Dec 15:00 CET 2007