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Im Mai 2007 habe ich beim Deutschen Bundestag eine Petition zum Afghanistan-Krieg und zum Casus Belli 9/11 eingereicht. Mit Briefdatum vom 13.05.2008 teilt mir Kersten Naumann vom Petitionsausschuss des deutschen Bundestages unter dem Aktenzeichen “Pet 3-16-05-008-023325″ nun mit, dass das Petitionsverfahren inzwischen beendet sei:
Sehr geehrter Herr Bartels,
der Deutsche Bundestag hat Ihre Petition beraten und am 08.05.2008 beschlossen:
Das Petitionsverfahren ist abzuschließen. Er folgt damit der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (BT-Drucksache 16/8895), dessen Begründung beigefügt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Die Begründung ist lustig:
“Im Jahr 2002 wurde die “Untersuchungskommision zu den Anschlägen des 11. September” (engl.: “National Commission on Terrorist Attacks Upon the United States” bzw. umgangssprachlich “9/11-Commission”) auf Initiative des US-Kongresses und der US-Administration zur Aufklärung der Terroranschläge am 11. September 2001 in den USA eingesetzt. Nach Veröffentlichung ihres Abschlussberichtes, dem sog, 9/11 Commission Report, beendete sie ihre Tätigkeit zum 21. August 2004.
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass eine etwaige erweiterte Aufklärung ausschließlich Angelegenheit der US-Behörden ist. Unabhängig davon sind dem Petitionsausschuss keine belastbaren Anhaltspunkte bekannt, die Anlass zu Zweifeln an der Vollständigkeit und Richtigkeit der umfassenden Untersuchungen der US-Behörden sowie der o.g. unabhängigen eingesetzten Kommission gäben und weitere Maßnahmen in der Hinsicht erforderten.
Daher kann eine Unterstützung des Anliegens nicht in Aussicht gestellt werden. Der Petitionsausschuss empfiehlt mithin, das Petitionsverfahren abzuschließen.”
Der Petitionsausschuss hätte wohl auch schreiben können, dass die Erde selbstverständlich eine Scheibe ist und es allein Sache der US-Behörden sei, weitere Aufklärung dazu zu betreiben, ob dem vielleicht doch nicht so ist. Das Schreiben des Bundestages habe ich hier als pdf (80kb) veröffentlicht. Wie man erreicht, dass eine Petition zur Mitzeichnung öffentlich ausgelegt wird, habe ich bisher nicht herausgefunden.
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Par·tei·buch n. Heft mit persönlichen Daten und Mitgliedsnummer zum Beweis der Mitgliedschaft in einer Partei
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