Parteibuch Ticker Feed http://www.mein-parteibuch.com/ Feedmix von www.mein-parteibuch.com Wed, 10 Feb 2010 00:13:58 +0100 Parteibuch Aggregator 0.5.3 dev de Verschiedene (Details Siehe Autorenlinks) meinensenfdazu: Journalismus auf Abwegen heute, ARTE 20:15 https://www.blogger.com/comment.g?blogID=16141705&postID=1715245346112647373&isPopup=true Wed, 10 Feb 2010 00:13:58 +0100 meinensenfdazu http://meinensenfdazu.blogspot.com/ https://www.blogger.com/comment.g?blogID=16141705&postID=1715245346112647373&isPopup=true Kein einziges Wort in dieser Schmuddelsendung darüber, daß die Medien die korrupte Politik und deren Machenschaften beobachten und öffentlich machen soll t en.
Kein Wort zur Gewaltenkontrolle - ausschließlich diffamierendes, weinerliches und selbstmitleidiges Nölen und Geifern über die unliebsame Konkurrenz.
Natürlich sind wir alle, arme, fehlgeleitete Verschwörungstheoretiker, die die Menschen falsch informieren.
Kein Wort über Climategate, 911, etc.., getreu dem Motto: "alles ok, die Regierungen lügen nicht, sondern nur die Blogger und andere, die keine Ahnung haben, im Gegensatz zu uns "seriösen" Journalismus.

Das Perverseste an diesem Film kam gegen 21:10 Uhr:

Da wurde doch tatsächlich die Krise der Medien mit dem Aufkommen unabhängiger Autoren, Webseiten u. a. begründet ! .
Da muß man erst mal drauf kommen!

Das Gegenteil ist der Fall: die Menschen erkennen mehr und mehr die Lügen und die Manipulationen dieser schmierenden Zunft.
Sie wachen auf, wer sie täglich schamlos belügt und manipuliert.

Einerseits hat mich dieser Müll extrem geärgert, andererseits macht es Mut, daß denen der A...h bereits auf Grundeis geht und ihnen die Leser/Zuschauer in Scharen davon laufen!]]>
HU-Marburg: Enttäuschendes Hartz4-Urteil des BVerG http://www.hu-marburg.de/homepage/esbr/info.php?id=976#text Wed, 10 Feb 2010 00:07:50 +0100 HU-Marburg http://www.hu-marburg.de/rss/rss.xml http://www.hu-marburg.de/homepage/esbr/info.php?id=976#text
Große Erwartungen werden meistens enttäuscht. Das Bundesverfassungsgericht indes hat es mit seinem heute verkündeten Hartz4-Urteil geschafft, selbst bescheidene Hoffnungen auf ernsthafte Korrekturen der H4-Regelsätze zu unterbieten. Während sie sich selbst wahrscheinlich als "salomonisch" und "maßhaltend" wahrnehmen, haben sie ein weiteres Mal taktierende Grundhaltung und ethische Halbherzigkeit vorgeführt.


Die Menschen in diesem Lande werden von "ihren" höchsten Richtern bei der Frage nach dem Existenzminimum im Stich gelassen. Von den salbungsvollen, milden Worten des Tadels für kriminell schlechte Gesetzgeber-Arbeit bei der Formulierung und Berechnung der H4-Gesetze geht kein Signal aus.


Die Bundesarbeitsministerin, die bei der Verkündung medienoffensiv wie immer anwesend war, nannte es unzutreffend "eine wegweisende, eine bahnbrechende Entscheidung" (O-Ton im DeutschlandRadio Kultur). Wie man Politiker so kennt, war das weder original-spontan noch ihre ehrliche Meinung, sondern das was sie ohnehin zu sagen vorgehabt hatte.


Denn was soll "wegweisend" daran sein, wenn der Gerichtsvorsitzende Hans-Jürgen Papier (laut Bericht der Süddeutschen Zeitung) aussagt: Die Regelsätze seien derzeit weder für Kinder noch für Erwachsene "offensichtlich unzureichend". Sie seien jedoch "nicht in verfassungsmäßiger Weise ermittelt worden". So etwas nennt man Wischiwaschi oder "Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass".


"Bahnbrechend" ist es gewiss nicht, dass die offiziell 6,7 Millionen betroffenen Menschen, darunter mehr als 1,7 Millionen Kinder, ein weiteres Jahr mit unter dem realen Existenzminimum liegenden Regelsätzen leben sollen. Die bessergestellten Kreise sagen dazu dann vertröstend, ja aber es gäbe doch hilfreiche "Tafeln", Suppenküchen und in manchen Städten sogar "Stadtpässe" für verbilligte Busfahrkarten.


Die H4-Gesetze wurden 2004 in rund drei Monaten zusammengepfuscht. Dann sollte ihre Überarbeitung ja wohl realistisch in zwei Monaten plus parlamentarischer "Lesungs"-Prozedur machbar sein.


Hätten die hochwohlgeborenen Herrschaften vom Verfassungsgericht den Mut gehabt, klare Maßgaben und Zahlen in ihr Urteil aufzunehmen, dann hätte man ihre Leistung loben können. Die detaillierten Ausarbeitungen des hessischen Landessozialgerichts hatten das nahegelegt und möglich gemacht. Doch haben die "Roten Roben" es vorgezogen, windelweiche Rügen für schlechte Gesetzgebungsarbeit der Regierung Schröder sowie wachsweiche, weit auslegbare Anforderungen an die vorzunehmenden Korrekturen auszugeben.


Schon im antiken Griechenland war es eine Eigenart des Orakels von Delphi, dass die dort verkündeten Wahrsagungs- und Urteilssprüche möglichst mystisch, also vague, phantasieanregend und nicht festlegend waren. Bei genauer Betrachtung haben die Deutschen des angehenden 21. Jahrhunderts in ihrem höchsten Gericht ebenfalls eine gesellschaftliche Einrichtung, die höchst interpretationsoffene, vague Ethik- und Rechtsauffassungen verkündet. Fortschritte hat es in den gut 2000 Jahren dazwischen offenbar nur in der technischen Ausstattung gegeben.


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Dieser Beitrag stammt vom Marburger Blog "Brights Marburg" mit freundlicher Genehmigung des Urhebers Kuro Sawai. Der Text steht unter CC-by-nc-sa/3.0/de Lizenz.


Kuro Sawai - 09.02.2010
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Duckhome: Zur Sache - der Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts und eine Erste Bewertung http://feedproxy.google.com/~r/Duckhome/~3/0FD_ZZaJzDo/7689-Zur-Sache-der-Urteilsspruch-des-Bundesverfassungsgerichts-und-eine-Erste-Bewertung.html Wed, 10 Feb 2010 00:03:27 +0100 Duckhome http://www.duckhome.de/tb/ http://feedproxy.google.com/~r/Duckhome/~3/0FD_ZZaJzDo/7689-Zur-Sache-der-Urteilsspruch-des-Bundesverfassungsgerichts-und-eine-Erste-Bewertung.html Mit Spannung wurde das Urteil erwartet, viele Jahre mussten die Sozialhilfebezieher im ALG2 Bezug warten, bis nun endlich ein Grundsatzurteil gesprochen wurde.

Wirkliche Sieger kann und wird es in dieser Rechtsangelegenheit nicht geben!
Zwar haben Betroffenen Initiativen, Sozial- und Wohlfahrtsverbände und Gewerkschaften schon lange angenommen, dass die Regelsätze des Arbeitslosengeldes II nicht verfassungsgemäss seien, aber nun wissen sie es auch per Gerichtsbeschluss. Nur was nutzt ihnen dieses Wissen?
Weder haben die Richter erkennen lassen, dass sie zuwenig bezahltes Geld, rückvergüten lassen, noch haben sie genaue Vorgaben dazu gemacht, wie die Regelsätze zu bemessen seien. Also haben sie damit anders entschieden, als noch vor Monaten geglaubt wurde. Die Wortformel „Bis zur Neuregelung, die der Gesetzgeber bis spätestens zum 31. Dezember 2010 zu treffen hat, sind diese Vorschriften weiter anwendbar.“ Lässt klar erkennen, welchen politischen Charakter dieses Urteil hat. Denn entgegen der vermuteten Dringlichkeit infolge der Bedürftigkeit der Betroffenen, werden nur „bedauerliche Einzelfälle“ genannt, denen „vorab“ geholfen werden sollte. So zeigt sich wieder einmal, dass die Judikative, als „nur“ gleichberechtigte Dritte Säule der „Demokratur“ Deutschlands, keine Vorgaben für die politische Handlungsebene vornehmen kann.


So wird zwar klar geurteilt, dass nicht nur unabweisbare, laufenden, einmalige, besondere Bedarfe, schon vorab, abgestellt auf den Einzelfall des Bedürftigen, zulasten des Bundes zu gewähren seien, aber dennoch kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass diese Beurteilung insgesamt, weich und an der ökonomischen Situation des Staates ausgerichtet erscheint.


Aber, ich will hier nicht das Kind mit dem Bade ausschütten, denn bemerkenswert erscheinen mir die inhaltlichen Stellungnahmen der Verfassungsrichter zu verschiedenen Punkten.
Das Sozialstaatsgebot, die Würde des Menschen und das Existenzminimum, jeder Punkt für sich genommen, eine extenzielle Hürde. Aber eine genaue Definition der einzelnen Begriffe bietet sich auf den ersten Blick nicht. Entscheidend wird aber der Kommentar der Verfassungsrichter in der Randnummer 137.


Dort steht:  
Der gesetzliche Leistungsanspruch muss so ausgestaltet sein, dass er stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers deckt vgl. BVerfGE 87, 153 <172>; 91, 93 <112>; 99, 246 <261>; 120, 125 <155 und 166> . Wenn der Gesetzgeber seiner verfassungsmäßigen Pflicht zur Bestimmung des Existenzminimums nicht hinreichend nachkommt, ist das einfache Recht im Umfang seiner defizitären Gestaltung verfassungswidrig.


Und damit ist nun die "Katze" eigentlich aus dem Sack!
Aber in der Randnummer 138 wird im Zusammenhang der Erklärungen bzw. Interpretationen des Sozialstaatsgebots, klar, dass die „Judikative“ also die Richterliche Ebene, keine gesetzlichen Vorgaben zu leisten vermag. Denn die Richter führen aus.
Art. 20 Abs. 1 GG hält den Gesetzgeber an, die soziale Wirklichkeit zeit- und realitätsgerecht im Hinblick auf die Gewährleistung des menschenwürdigen Existenzminimums zu erfassen, die sich etwa in einer technisierten Informationsgesellschaft anders als früher darstellt. Die hierbei erforderlichen Wertungen kommen dem parlamentarischen Gesetzgeber zu. Ihm obliegt es, den Leistungsanspruch in Tatbestand und Rechtsfolge zu konkretisieren. Ob er das Existenzminimum durch Geld-, Sach- oder Dienstleistungen sichert, bleibt grundsätzlich ihm überlassen.

Die gestalterische Kraft des Gesetzgebers wird insoweit präzisiert indem die Verfassungsrichter kommentieren:
Ihm also dem Gesetzgeber kommt zudem Gestaltungsspielraum bei der Bestimmung des Umfangs der Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums zu. Dieser umfasst die Beurteilung der tatsächlichen Verhältnisse ebenso wie die wertende Einschätzung des notwendigen Bedarfs und ist zudem von unterschiedlicher Weite: Er ist enger, soweit der Gesetzgeber das zur Sicherung der physischen Existenz eines Menschen Notwendige konkretisiert, und weiter, wo es um Art und Umfang der Möglichkeit zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben geht.
Allerdings wird auch diese sehr interpretierbare Formel wieder etwas konkretisiert.
Zur Konkretisierung des Anspruchs hat der Gesetzgeber alle existenznotwendigen Aufwendungen folgerichtig in einem transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf, also realitätsgerecht, zu bemessen vgl. BVerfGE 66, 214 <223>; 68, 143 <153>; 82, 60 <88>; 99, 246 <260>; 112, 268 <280>; 120, 125 <155> . Hierzu hat er zunächst die Bedarfsarten sowie die dafür aufzuwendenden Kosten zu ermitteln und auf dieser Basis die Höhe des Gesamtbedarfs zu bestimmen. Das Grundgesetz schreibt ihm dafür keine bestimmte Methode vor ebenso bei grundrechtlichen Schutzpflichten vgl. BVerfGE 46, 160 <164>; 96, 56 <64>; 115, 118 <160> ; er darf sie vielmehr im Rahmen der Tauglichkeit und Sachgerechtigkeit selbst auswählen. Abweichungen von der gewählten Methode bedürfen allerdings der sachlichen Rechtfertigung.


Es bleibt also letztendlich dem Gesetzgeber überlassen, welche Bewertungsmaßstäbe und Kriterien er bei der Beurteilung der tatsächlich zu erbringenden Existenzsichernden Bedarfe er ansetzt, solange die physische Überlebensfähigkeit nicht gefährdet bzw. unmöglich gemacht wird. Gesellschaftliche Umstände wie die der sozialen Gerechtigkeit oder politische Überlegungen bleiben dabei „außen vor“.
Innerhalb der materiellen Bandbreite, welche diese Evidenzkontrolle belässt, kann das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums keine quantifizierbaren Vorgaben liefern.
Mit dieser Formulierung gibt das Bundesverfassungsgericht eine mehr als moralisch gemeinte Aufgabenstellung an die politische Handlungsebene auf.
Denn insgesamt stärken die Verfassungsrichter nicht nur allgemeine Grundsätze der sozialstaatlichen Betrachtung, sonder insbesondere stärken sie die grundlegenden Formeln des Grundgesetzes, indem sie klarstellen, dass diese nicht verhandelbar oder der ökonomischen Betrachtungsweise untergeordnet werden dürfen.

Und indem die Verfassungsrichter in der Randnummer 144 klarstellen, welche Anforderungen die politische Handlungsebene zu erfüllen hat, greifen sie klar die zu bemängelnde Qualität der Gesetze, in Summe ihrer inhaltlichen Ausgestaltung an. In der Randnummer 144 legen die Richter fest: Dass zur Ermöglichung dieser verfassungsgerichtlichen Kontrolle für den Gesetzgeber die Verpflichtung besteht, die zur Bestimmung des Existenzminimums im Gesetzgebungsverfahren eingesetzten Methoden und Berechnungsschritte nachvollziehbar offenzulegen also öffentlich zu machen . Kommt er dieser nicht hinreichend nach, steht die Ermittlung des Existenzminimums bereits wegen dieser Mängel nicht mehr mit Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG in Einklang. Nachdem die Klarstellungen erfolgt sind, folgt nun die eigentliche Urteilsfindung, die insgesamt eine schallende Ohrfeige für die Politiker der Reformen am Arbeitsmarkt, die mit dem vierten Gesetz, die Sozialhilfe und die Arbeitslosenhilfe zusammengelegt haben und neue Bewertungsmaßstäbe angelegt haben, nach denen Menschen, eine staatliche Unterstützung zum Lebensunterhalt bekommen können. Die nach diesen Grundsätzen genügen die vorgelegten Vorschriften und Vorgaben nicht den Vorgaben des Art. 1 Grundgesetz Abs. 1, in Verbindung mit dem Art. 20 Grundgesetz. Zwar hat der Gesetzgeber mit den Regelsätzen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, nach dem Sozialgesetzbuch II das menschenwürdige Existenzminimum definiert, aber er es ist nicht feststellbar, dass dieses dem gewünschten Ziel des Gesetzgebers entspricht. Zwar wurde ein taugliches Berechnungsverfahren zur Bemessung gefunden, wurde aber bei der Bemessung der 345 Euro in verschiedener Hinsicht verlassen, ohne durch andere Kriterien ersetzt zu werden. Hinsichtlich der Bemessungshöhe des kinderspezifischen Bedarfs, ist ein völliger Ermittlungsausfall bei der Bemessung der Regelsatzhöhe festzustellen. Ein weiterer Markpunkt findet sich in der Randnummer 152
Die Verfassungsrichter führen aus, dass sie den Betrag der Regelleistung von 345 Euro nach § 20 Abs. 2 1. Halbsatz SGB II a.F. keine evidente Unterschreitung des Existenzminimums feststellen könnten. Die Regelleistung ist zur Sicherung der physischen Seite des Existenzminimums zumindest ausreicht und der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei der sozialen Seite des Existenzminimums weiter ist.

Und zum wiederholten Male werden Untersuchungen und Erkenntnisse des „Deutschen Vereins“ als Bewertungskriterium bzw. Beleg angeführt, nach denen die Beträge des § 2 Abs. 2 Regelsatzverordnung für „Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren“ sowie für „Beherbergungsdienstleistungen, Gaststättenbesuche" die Ernährung eines Alleinstehenden mit Vollkost decken können.
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Warum Bedarfe bei Partnerschaften anders bewertet bzw. niedriger eingestuft werden, als bei Singles wird in der Randnummer 154 deutlich. So führt das Bundesverfassungsgericht aus: Dass der Gesetzgeber davon ausgehen durfte, dass durch das „gemeinsame Wirtschaften“, Aufwendungen erspart werden und deshalb zwei zusammenlebende Partner einen finanziellen Mindestbedarf haben, der unter dem Doppelten des Bedarfs eines Alleinwirtschaftenden liegt vgl. BVerfGE 8, 338 <342> . Es sei grundsätzlich nicht beanstandlich, wenn in einer Partnerschaft, beide Partner „aus einem Topf“ wirtschaften und daher sei es nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber für beide Partner einen gleich hohen Bedarf in Ansatz bringt.

Auch der geltende Betrag für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr von 207 Euro sei nicht zu beanstanden, da er zur Sicherung des Existenzminimums ausreichend ist. Zu beanstanden sei aber das Leistungsniveau für Kinder ab dem 7. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, dass eindeutig gegenüber der Rechtslage nach dem Bundessozialhilfegesetz gesunken sei. Demzufolge hätte eine Aufstockung der Regelsätze auf 232 Euro erfolgen müssen.
Aber dennoch sei daraus nicht „automatisch“ zu folgern, dass die Regelbemessungshöhe nicht bedarfsdeckend sei, sondern hier müsse insbesondere auf den Einzelfall abgestellt werden, wie der Deutsche Verein durch seine Untersuchungen ermitteln konnte. Damit sei insgesamt nicht feststellbar dass die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, nicht möglich sei. Auch die Verfahren, die zur Ermittlung der tatsächlich erforderlichen Leistungen eines menschenwürdigen Existenzminimums angewendet werden, lassen nicht erkennen, dass diese ungeeignet oder unangemessen angewendet würden und keine realitätsgerechte Abbildung der tatsächlichen Leistungsniveaus zuließen. In der Randnummer 165 bis 170 gehen die Verfassungsrichter darauf ein, dass bei der Festlegung der Bemessungshöhe der Regelsätze zum Arbeitslosengeld Zwei, die unteren Einkommensgruppen einbezogen wurden. Aber entgegen der vermuteten Unsachgemäßen Einbeziehung, verteidigen die Verfassungsrichter geradezu diesen Bewertungsmaßstab. Auch die Referenzgruppen seien grundsätzlich unbeanstandlich, ebenso wie die zugrunde gelegte Einkommens- und Verbraucherstichproben von 1998. Noch dazu teilt der Verfassungssenat die Einschätzungen des Landessozialgerichts NRW nicht, dass diese unzuverlässig unter der Sozialhilfeschwelle lag. Die Verfassungsrichter ließen in der Randnummer 170 auch klar erkennen, dass sie Kosten der Unterkunft, die entweder komplett oder teilweise eben nicht durch die Regelleistung abgedeckt würden, durchaus durch z.B. „Kosten der Unterkunft“ KDU berücksichtigt würden, In den Randnummer 173 bis 177 urteilen die Verfassungsrichter, dass die Ermittlung der Regelleistung von 345 Euro nicht verfassungsgemäss gewesen sei, weil von den „selbst gewählten“ Bemessungskriterien abgewichen durch den Gesetzgeber abgewichen worden wäre, ohne das dies sachlich gerechtfertigt gewesen wäre. Die Regelsatzverordnung von 2005 ist insgesamt auf eine nicht tragfähige Auswertung der Einkommens- und Verbraucherstichprobe EVS von 1998 aufgebaut gewesen. In ihren Abteilungen 03 Bekleidung und Schuhe , 05 Einrichtungsgegenstände etc. , 08 Nachrichtenübermittlung , 09 Freizeit, Unterhaltung und Kultur und 12 andere Waren und Dienstleistungen wurden in einzelnen Ausgabepositionen Bekleidung; Möbel und Einrichtungsgegenstände; Telefon-, Faxgeräte, Anrufbeantworter; Spiele, Spielzeuge und Hobbywaren; Finanzdienstleistungen prozentuale Abschläge für nicht regelleistungsrelevante Güter und Dienstleistungen Pelze und Maßkleidung; Campingmöbel und Kunstgegenstände; Faxgeräte; Sportboote und Segelflugzeuge; Steuerberaterkosten vorgenommen, ohne dass feststand, ob das unterste Quintil der Einpersonenhaushalte überhaupt solche Ausgaben getätigt hat. Die Abschläge in der Abteilung 04 Wohnen, Wasser, Strom, Gas und andere Brennstoffe bei der Ausgabenposition Strom Kürzung um 15 % und in der Abteilung 07 Verkehr bei der Ausgabenposition Ersatzteile und Zubehör für Privatfahrzeuge Kürzung um 80 % sind ebenfalls nicht tragfähig begründet.
Weitere Bemessungsgrundlagen werden durch die Verfassungsrichter als nicht tragfähig bezeichnet.
Die Orientierung an der Entwicklung des aktuellen Rentenwerts nach § 68 SGB VI stellt einen sachwidrigen Maßstabswechsel dar. Der aktuelle Rentenwert dient zudem nicht dazu, die zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums notwendigen Leistungen zu quantifizieren und entsprechend der Veränderung des Bedarfs jährlich fortzuschreiben.

Das aus dem Halbsatz SGB II a.F. abgeleitete Sozialgeld für Kinder nach § 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 . Alt. SGB II a.F. von 207 Euro genügt ebenfalls Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG nicht. er Gesetzgeber hat jegliche Ermittlungen hierzu unterlassen. Sein vorgenommener Abschlag von 40 % gegenüber der Regelleistung für einen Alleinstehenden beruht auf einer freihändigen Setzung ohne irgendeine empirische und methodische Fundierung

Auch bei den Bildungskosten bleibt abzuwarten, denn die Verfassungsrichter sehen in den notwendigen Aufwendungen zur Erfüllung schulischer Pflichten, einen existentiellen Bedarf.
Denn ohne Deckung dieser Kosten droht hilfebedürftigen Kindern der Ausschluss von Lebenschancen, weil sie ohne den Erwerb der notwendigen Schulmaterialien, wie Schulbücher, Schulhefte oder Taschenrechner, die Schule nicht erfolgreich besuchen können. Bei schulpflichtigen Kindern, deren Eltern Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch beziehen, besteht die Gefahr, dass ohne hinreichende staatliche Leistungen ihre Möglichkeiten eingeschränkt werden, später ihren Lebensunterhalt aus eigenen Kräften bestreiten zu können. Dies ist mit Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG nicht vereinbar.


In der Randnummer 199 heißt es schließlich, dass die Verfassungsverstöße in der Zwischenzeit weder durch die Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2003 und die Neubestimmung des regelsatzrelevanten Verbrauchs in § 2 Abs. 2 Regelsatzverordnung 2007 1. noch durch die Mitte 2009 in Kraft getretenen §§ 24a und 74 SGB II 2. beseitigt worden. Und auch die Regelsatzverordnung 2007 wird insgesamt als nicht tragfähig bewertet, da sie „Ins Blaue hinein“ geschätzte Abschläge berücksichtigt.

Die Gewährung einer Regelleistung als Festbetrag ist grundsätzlich zulässig. Bei der Ordnung von Massenerscheinungen darf der Gesetzgeber typisierende und pauschalierende Regelungen treffen vgl. BVerfGE 87, 234 <255 f.>; 100, 59 <90>; 195 <205> . Dies gilt auch für Leistungen zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Allerdings verlangt Art. 1 Abs. 1 GG, der die Menschenwürde jedes einzelnen Individuums ohne Ausnahme schützt, dass das Existenzminimum in jedem Einzelfall sichergestellt wird. Der Hilfebedürftige, dem ein pauschaler Geldbetrag zur Verfügung gestellt wird, kann über seine Verwendung im Einzelnen selbst bestimmen und einen gegenüber dem statistisch ermittelten Durchschnittsbetrag höheren Bedarf in einem Lebensbereich durch geringere Ausgaben in einem anderen ausgleichen. Dies ist ihm auch zumutbar. In Randnummer 211 stellen die Verfassungsrichter fest, dass die gesetzlich festgesetzten Regelleistungsbeträge evident unzureichend sind, aber der Gesetzgeber nicht unmittelbar von Verfassungs- wegen verpflichtet ist, höhere Leistungen festzusetzen. Er muss vielmehr ein Verfahren zur realitäts- und bedarfsgerechten Ermittlung der zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums notwendigen Leistungen entsprechend den aufgezeigten verfassungsrechtlichen Vorgaben durchführen und dessen Ergebnis im Gesetz als Leistungsanspruch verankern.

Mit Randnummer 212 stellen die Verfassungsrichter wiederholt klar, dass wegen des gesetzgeberischen Gestaltungsermessens das Bundesverfassungsgericht nicht befugt sei, aufgrund eigener Einschätzungen und Wertungen gestaltend selbst einen bestimmten Leistungsbetrag festzusetzen. Die verfassungswidrigen Normen bleiben daher bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber weiterhin anwendbar. Die bisher geltenden Gesetzlichen Regelungen sind fortzuführen. Geänderte gesetzliche Regelungen sind gemäß der Pflicht des Gesetzgebers s zur Neuregelung bis spätestens 01.01.2011 in Geltung zu setzen. Bisherige Regelungen müssen daher nicht bis zur Neuregelung ausgesetzt werden. Bisher ausgesetzte Verwaltungsverfahren und sozialgerichtliche Verfahren, in denen die Höhe der gesetzlichen Regelleistung im Streit steht, müssen nicht ausgesetzt bleiben, weil die Regelleistung nur mit der Wirkung für die Zukunft neu festzusetzen sind. Es steht vielmehr für alle Leistungszeiträume, die nicht von der gesetzgeberischen Neuregelung erfasst werden, fest, dass die Hilfebedürftigen nicht deshalb höhere Leistungen erhalten können, weil die gesetzlichen Vorschriften über die Höhe der Regelleistung mit dem Grundgesetz unvereinbar sind. Allerdings ist die Verfassungswidrigkeit der vorgelegten Vorschriften und ihre Nachfolgeregelungen sind jedoch bei Kostenentscheidungen zugunsten der klagenden Hilfebedürftigen angemessen zu berücksichtigen, soweit dies die gesetzlichen Bestimmungen ermöglichen. Damit findet wieder ein Zeitabschnitt der Agenda 2010 ein unrühmliches Ende, ohne das die Leiden derer, die sich „ungerecht und ausgegrenzt“ behandelt fühlen, eine entsprechende Würdigung finden.

Denn die Agenda bleibt was sie ist – Eine gewaltige Umverteilung – Ohne Soziale Komponente, weil nur sozial ist was Arbeit schafft. Wir brauchen neue Sklaven, weil das Ego des Kapitalisten es so will. Wenn wir keine eigenen im Land haben, importieren wir sie, notfalls gehen dorthin wo sie sind, das ist Globalisierung.

Denk ich an Deutschland in der Nacht – bin ich um den Schlaf gebracht Heinrich Heine .

Ein Gedicht zurzeit:
Die Agenda 2010 ist ein Verriss, aber ich glaube ich vermiss,
all die Opfer und die Betrogenen, all jene, die sich durch Politik belogen fühlen
Wo sind den jene Aufrechten, die kämpfend, sich wehrend,
für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, die Finger hebend,
den Rücken durchdrückt, die Füße wund gestiefelt,
ungeliebt, verachtet, missachtet und von Mitleid ihrer Sieger triefend
würden sie sich lieber schmachtend den Kapitalisten hingeben,
statt hart, unergiebig kämpfend zu leiden, denn man wird sie dafür meiden,
so geh´n sie hin, die Überzeugten und niemand weint ihnen Tränen nach,
so werden sie hinweg geweht von Großmut, Arroganz und Oberflächlichkeit
nur einer sieht mit feuchten Auge, wo und wer sie waren und sagt sich selbst,
Welche Last werde ich für euch tragen?

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Der Spiegelfechter: Orange ist nicht mehr angesagt http://feedproxy.google.com/~r/DerSpiegelfechter/~3/LAfHtFTsOL4/orange-ist-nicht-mehr-angesagt Wed, 10 Feb 2010 00:00:40 +0100 Der Spiegelfechter http://www.spiegelfechter.com/wordpress http://feedproxy.google.com/~r/DerSpiegelfechter/~3/LAfHtFTsOL4/orange-ist-nicht-mehr-angesagt Dass ihr nur noch eine höhere Macht helfen kann, schien Julia Timoschenko in den letzten Tagen des ukrainischen Präsidentschaftswahlkampfes wohl schon geahnt zu haben. Am Freitag, bei der Abschlusskundgebung vor der Kiewer Sophien-Kathedrale, betete sie mit ihren Parteifreunden und Anhängern für die Einheit der Ukraine. Und am Sonntag, kurz bevor sie in ihrer Heimatstadt Dnjepropetrowsk ihren Stimmzettel in die Wahlurne warf, bekreuzigte sich die Ministerpräsidentin medienwirksam vor den dort versammelten Journalisten.

Doch der neuerdings so frommen Julia Timoschenko nutzten die Gebete der letzten Tage nicht viel. Nachdem sie schon beim ersten Wahlgang am 17. Januar ihrem Widersacher Viktor Janukowitsch unterlag, musste sie sich auch bei der entscheidenden Stichwahl am letzten Sonntag dem Vorsitzenden der Partei der Regionen geschlagen geben. Wie die Zentrale Wahlkommission der Ukraine bekannt gab, erreichte bei einer Wahlbeteiligung von 69,15 Prozent Viktor Janukowitsch 48,9 Prozent, während für Julia Timoschenko 45,4 Prozent der Wähler stimmten. 4,3 Prozent der Wähler nutzten eine Besonderheit im ukrainischen Wahlgesetz aus und sprachen sich gegen beide Kandidaten aus.

Mit diesem offiziellen Ergebnis bestätigte sich das, was am Sonntag bereits die ersten Hochrechnungen vorhergesagt haben, nämlich ein Sieg für Janukowitsch. Dabei hat Julia Timoschenko, die im ersten Wahlgang 25 Prozent der Stimmen bekam, in den letzten drei Wochen alles getan, um den Sieg des Ostukrainers Janukowitsch zu verhindern. Bei ihren Veranstaltungen warnte sie vor der “Donezker Mafia”, stilisierte sich zur Mutter der Nation und bekam bei all ihren Anstrengungen erstaunlicherweise Unterstützung von ihrem Konkurrenten. Wohl wissend um seine rhetorische Unterlegenheit gegenüber Timoschenko, kniff Janukowitsch am Montag vergangener Woche vor einem direkten Fernsehduell. Eine Gelegenheit, die sich Timoschenko nicht entgehen ließ und dafür 90 Minuten lang über die Fehler ihres Widersachers monologisierte.

Dass der zweite Wahlgang aber nicht nur mit Wahlkampfrhetorik zu gewinnen ist, war Julia Timoschenko ebenfalls bewusst. Eine ganz wichtige Rolle beim Urnengang vom Sonntag spielten jene Wähler, die sich beim ersten Wahlgang am 17. Januar weder für sie noch für Janukowitsch entschieden haben. Deshalb umgarnte sie jene Kandidaten, die vor drei Wochen Janukowitsch und ihr unterlagen. Dem Geschäftsmann Serhij Tihipko, der beim ersten Wahlgang mit 13,05 Prozent der Stimmen Dritter wurde, bot Timoschenko das Amt des Regierungschefs an. Auch gegenüber dem ehemaligen Außenminister und Parlamentspräsidenten Arsenij Jazenjuk, der am 17. Januar 6,9 Prozent errang, machte die Ministerpräsidentin politische Avancen. Und in der Hoffnung, auch eine Wahlempfehlung ihres einstigen Weggefährten und jetzigen Gegners Viktor Juschtschenko zu bekommen, der mit gerade 5.4 Prozent am 17. Januar eine herbe Niederlage erlitt, stimmte sie versöhnliche Töne an. “Ich möchte weiterhin daran glauben, dass die Brücken zwischen uns nicht für immer abgebrochen sind”, erklärte Timoschenko am vergangenen Mittwoch auf einer Wahlkampfveranstaltung in Iwano-Frankiwsk und rief Juschtschenko auf, gemeinsam mit ihr eine Präsidentschaft von Viktor Janukowitsch zu verhindern.

Doch Viktor Juschtschenko hat die erbitterten und teilweise unter der Gürtellinie geführten Machtkämpfe mit Julia Timoschenko nicht vergessen. Dies zeigte sich vergangene Woche, als die Werchowna Rada in einer hitzigen, teilweise mit Fäusten geführten Debatte, gegen den Willen von Julia Timoschenko und ihrer Partei BJuT noch schnell das Wahlgesetz veränderte. Laut diesem Beschluss ist in den Wahlkommissionen nicht mehr eine Anwesenheit von 2/3 der Mitglieder notwendig, um diese beschlussfähig zu machen. Eine Entscheidung, durch die Timoschenko die Wahlen gleich gefährdet sah, da diese Regelung ihrer Meinung nach bei den Präsidentschaftswahlen und allen zukünftigen Urnengängen Manipulationen ermöglicht. Deshalb appellierte sie an Viktor Juschtschenko, das Gesetz nicht zu unterschreiben. Der einstige Held der Orangenen Revolution und Noch-Präsident ließ sich jedoch von dieser Argumentation nicht überzeugen und ließ das Gesetz mit seiner Unterschrift bereits einen Tag nach der Parlamentsabstimmung in Kraft treten.

Wenig interessiert an Timoschenkos Jobangeboten zeigten sich auch Arsenij Jazenjuk und Serhij Tihipko. Keiner der beiden war bereit, eine Wahlempfehlung zu Gunsten von Timoschenko, ebenso wie für Janukowitsch, abzugeben. Und dies nicht ohne Grund. Jazenjuk, versucht der neue integre Hoffnungsträger des orangenen Lagers zu werden. Eine zu enge Beziehung zu Julia Timoschenko, die mit ihrer Politik mitverantwortlich für die seit Jahren andauernde Krise ist, kann bei diesem Vorhaben nur hinderlich sein. Serhij Tihipko, der durch eine Wahlempfehlung zum Präsidentenmacher in der Ukraine hätte werden können, ließ sich mit seiner Zurückhaltung wiederum beide Optionen offen. Auch Viktor Janukowitsch bot dem Multimillionär das Amt des Regierungschefs an, ein Angebot, das in den nächsten Wochen sehr aktuell werden könnte. Und dass Tihipko sowohl mit Janukowitsch als auch mit Timoschenko kann, bewies er bereits in der Vergangenheit. Während des Präsidentschaftswahlkampfs 2004 gehörte der parteilose Tihipko zum Wahlkampfstab von Viktor Janukowitsch, was in der auf seiner Internetseite veröffentlichten Vita verschwiegen wird, und 2008 wurde Tihipko Berater der Ministerpräsidentin Timoschenko. Eine Zusammenarbeit, die nicht neu war. Schon in den 90er Jahren sollen sich beide in ihrer Heimatstadt Dnjepropetrowsk gekannt haben.

Doch weder die Änderung des Wahlgesetzes noch die fehlenden Wahlempfehlungen von Juschtschenko, Jazenjuk und Tihipko sind die Hauptursachen für die Wahlniederlage Timoschenkos. Vielmehr ist die Enttäuschung über die chaotische Politik und die nicht eingelösten Versprechen der Orangenen Revolutionäre der entscheidende Grund für ihre Niederlage. Und dafür ist die Ministerpräsidentin, die seit 2007 im Amt ist, selbstverantwortlich. Deutlich wird dies, wenn man sich die Wahlbeteiligung in den einzelnen Regionen anschaut. In den westlichen Gebieten der Ukraine, den Hochburgen der Orangenen, hat Timoschenko zwar immer noch mehr Stimmen bekommen als ihr Konkurrent Janukowitsch, dafür war dort die Wahlbeteiligung niedriger als in der Ostukraine. Ein klares Indiz dafür, dass viele Ukrainer, die im Winter 2004 noch die Orangenen Revolutionäre unterstützt haben, bei dem diesjährigen Urnengang gar nicht zu Wahl gingen. Umso mehr kann Julia Timoschenko mit dem knappen Ergebnis vom Sonntag zufrieden sein.

Ganz anders sieht es dagegen bei Viktor Janukowitsch aus. Der Politiker, der 2004 nur durch Wahlfälschungen den ersten Wahlgang für sich entscheiden konnte, konnte auch im zweiten Wahlgang seine Anhänger mobilisieren. Bestes Beispiel dafür sind die Wahlergebnisse in der Oblast Donezk, in der Janukowitsch zu Hause ist. Bei einer Wahlbeteiligung von 76,9 Prozent, die um 10 Prozent höher war als in der Kiewer Oblast, wo Timoschenko mit 69,7 Prozent gewann, stimmten 90,4 Prozent der Wähler für Janukowitsch.

Gleichzeitig zeigen diese regionalen Unterschiede, dass ebenso wenig, wie Viktor Juschtschenko der Präsident aller Ukrainer war, und es auch Julia Timoschenko nicht geworden wäre, Viktor Janukowitsch ein vom ganzen Land akzeptiertes Staatsoberhaupt sein wird. Dabei hat sich der Ostukrainer während des Wahlkampfs durchaus bemüht, staatsmännisch und überregional zu wirken, auch wenn er dabei manchmal etwas unglücklich agierte. Bestes Beispiel dafür ist sein Programm, welches sich kaum von dem seiner Widersacherin Timoschenko unterscheidet. Ebenso wie die Regierungschefin plädiert auch Janukowitsch, der in der hiesigen Presse immer noch als “pro-russisch” verschrien ist, für bessere Beziehungen zu Russland und eine gleichzeitige Annäherung an die Europäische Union.

Der Grund für diese außenpolitische Metamorphose, die vor einigen Jahren noch undenkbar schien, ist Janukowitschs Nähe und Abhängigkeit von Rinat Achmetow und anderen sehr einflussreichen Oligarchen des Landes. Denn diese reichen Männer, deren Imperien aufgrund der Wirtschaftskrise in einige Turbulenzen geraten sind, fürchten nichts mehr als die Konkurrenz aus Russland, vor der sie sich durch eine Bindung der Ukraine an die EU zu glauben schützen zu können. Deswegen ist Janukowitschs Nähe zu den Oligarchen, die sich laut ukrainischen Medienberichten im vergangenen Winter in einem Schweizer Chalet auf Janukowitsch als Präsidentschaftskandidaten geeinigt haben sollen, vielleicht eine viel größere Gefahr für das Land als seine angebliche pro-russische Haltung.

Eine weitere und wahrscheinlich noch höhere Gefahr für das Land dürfte aber die politische Krise sein, die mit dem Wahlsieg von Janukowitsch nicht beendet sein dürfte. Julia Timoschenko ist immer noch Regierungschefin, die durch das überraschend knappe Wahlergebnis gestärkt wurde. Und sollte sich in der Werchowna Rada nicht bald eine neue Regierungskoalition zusammenfinden, um die sich die Partei der Regionen bemüht, dürften sich auch in den nächsten Jahren, falls es nicht zu vorzeitigen Parlamentswahlen kommen sollte, die Ministerpräsidentin und der Präsident gegenseitig blockieren.

Dass dies nicht unwahrscheinlich ist, zeigte sich bereits am Montag. Eine offizielle Pressekonferenz, die um 12 Uhr stattfinden sollte, sagte die 49jährige Regierungschefin ab. Und auch am Dienstag gab Julia Timoschenko keine Stellungnahme zu der Wahl ab. Stattdessen sind anscheinend innerhalb ihrer Partei, des Blocks Julia Timoschenko, einige heftige Worte gefallen, die auf Meinungsverschiedenheiten bezüglich der Anerkennung des Wahlergebnisses zurückzuführen sind. Während am Montagvormittag Mykola Tomenko, Vizeparlamentssprecher und eine der führenden Personen innerhalb des BJuT, noch erklärte, dass die Partei bereit sei, die Wahlniederlage anzuerkennen und in die Opposition zu gehen, waren am Abend schon andere Stimmen in Kiew zu hören. Auch wenn Beobachter der OSZE bei den Wahlen vom Sonntag keine Unregelmäßigkeiten bemerkten und diese gar als einen Sieg für die Ukraine bezeichneten, warf der Block Julia Timoschenko dem Wahlsieger und seiner Partei Wahlfälschung vor. In den Oblasten Donezk, Lugansk und auf der Krim sollen nach Angaben von BJuT-Vertretern mindestens eine Million Stimmzettel gefälscht worden sein.

Nicht überraschend war deshalb schon die Nachricht der Ukrainska Pravda vom Montagabend. Nach Informationen der Internetzeitung will Julia Timoschenko das Wahlergebnis nicht anerkennen und es vor Gericht anfechten. “Ich werde niemals den Sieg Janukowitschs bei solchen Wahlen anerkennen”, soll Timoschenko nach Angaben der Ukrainska Pravda auf einer Fraktionssitzung des BJuT am Montagabend gesagt haben.

Thomas Dudek

Thomas Dudek ist freier Journalist und lebt in Berlin. Er schreibt u.a. für Telepolis und den Freitag. Um sich von der Politik zu erholen, veröffentlicht er ferner regelmäßig bei Artikel beim Magazin für Fußball-Kultur “11 Freunde”.


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Urs1798: ” Schabbesgoj “ http://urs1798.wordpress.com/2010/02/10/schabbesgoj/ Tue, 09 Feb 2010 23:33:21 +0100 Urs1798 http://urs1798.wordpress.com http://urs1798.wordpress.com/2010/02/10/schabbesgoj/

Ich fand den Ausdruck “” Schabbesgoj ” irgendwie nett, obwohl mir klar war, er ist nicht nett gemeint.

Gefunden habe ich den Ausdruck hier, er stammt aus einer Mail von Elias Davidsson Henri -Spaak an Michael Leutert, daraus ein Zitat:

“Ich rufe sie daher auf, sich auf die Seite der Gerechtigkeit und des
Rechts zu stellen. Allerdings haben Sie mehr Chancen auf Promotion,
wenn Sie für Zionisten als Schabbesgoj Dreckarbeit leisten.”

Also habe ich versucht ein paar Exemplare “Schabbesgojs” zu malen und was mit Nicht-Schabbesgoijs passiert, wenn sie in ein und demselben Verein sind und Unmenschlichkeit und Ungerechtigkeit und Kriegshetze nicht so hinzunehmen bereit sind.

Schabbesgoj

Satire

Auf die Schabbesgoj kann ich verzichten, die anderen könnte ich wählen.

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Mein Zeitgeist: "Made in Gulag" http://my-thru-or-consequences.blogspot.com/2010/02/made-in-gulag.html Tue, 09 Feb 2010 23:33:00 +0100 Mein Zeitgeist http://my-thru-or-consequences.blogspot.com/ http://my-thru-or-consequences.blogspot.com/2010/02/made-in-gulag.html KlickMe:

Schöne neue Welt...]]>
Elo-Forum Deutschland: Bundesverfassungsgericht: Schallende Ohrfeige für Bundesregierung; dennoch „viel Wind für Wenig“ http://www.erwerbslosenforum.de/content/view/373/3/ Tue, 09 Feb 2010 23:08:51 +0100 Elo-Forum Deutschland http://www.erwerbslosenforum.de http://www.erwerbslosenforum.de/content/view/373/3/ Direkte Aktion: Blogger für die Ampel http://direkteaktion.over-blog.de/article-blogger-fur-die-ampel-44623265.html Tue, 09 Feb 2010 22:51:00 +0100 Direkte Aktion http://direkteaktion.over-blog.de/ http://direkteaktion.over-blog.de/article-blogger-fur-die-ampel-44623265.html Die Ampelkennzeichnung für Lebensmittel sorgt weiterhin für hitzige Debatten – erst vergahttp://foodwatch.de/foodwatch/content/e610/e17392/e17394/e17395/downloadtabs17396/categories17681/145x180_burgerbewegung_ger.gifngene Woche wieder im zuständigen Ausschuss des Europäischen Parlaments. Vor allem dem öffentlichen Druck durch die Verbraucher ist es zu verdanken, dass dort aus mehreren Fraktionen Anträge für die Ampelkennzeichnung eingebracht wurden. Voraussichtlich noch in diesem Frühjahr soll in Brüssel die Entscheidung fallen. foodwatch wirbt derzeit in zahlreichen Gesprächen mit Abgeordneten für die Nährwert-Ampel. Gleichzeitig muss der öffentliche Druck weiter hoch bleiben.

 

http://foodwatch.de/foodwatch/content/e610/e17392/e17394/e17395/downloadtabs17396/categories17690/145x300_tiermehl_ger.gifSind Sie Blogger oder betreiben Sie eine andere Internetseite? Dann können Sie dabei helfen! Mehr als 43.000 Verbraucher haben bereits über die Mitmachaktion auf foodwatch.de eine Mail an die zuständigen Politiker geschickt und die Ampel gefordert.

 

Ab sofort können Sie diese Mitmachaktion auch in Ihre Website integrieren. foodwatch bietet auf seiner Internetseite Widgets an, die Sie wie Banner einbinden können. Darin befindet sich ein Formular, mit dem die Besucher Ihrer Homepage direkt an der Mitmachaktion teilnehmen können. Holen Sie die Ampel auf Ihre Seite und unterstützen Sie die Aktion!

 

Auch an anderer Stelle hat foodwatch seine Aktivitäten im Internet ausgeweitet:

 

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Siehe auch:

Weitere Artikel in der Kateorie "Lebensmittel", zum Beispiel: 

Pfanners Phantom-Physalis

Kraft Foods lügt beim Philadelphia "himmlisch gut" 

Warung vor Beo-Brause!
Deutsche lehnen Gen-Food ab
Ordinäre Tütensuppen werden als "Feinschmecker"-Produkt verkauft
Imitat-Essen: Wie Politik und Industrie vom Betrug ablenken
Final Version: Brief an ferrero (Nutella aus der Kindersklaverei)

 

 

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Der Spiegelfechter: BILD sucht die Exitstrategie http://feedproxy.google.com/~r/DerSpiegelfechter/~3/lIPn2sTUPG4/bild-sucht-die-exitstrategie Tue, 09 Feb 2010 21:56:02 +0100 Der Spiegelfechter http://www.spiegelfechter.com/wordpress http://feedproxy.google.com/~r/DerSpiegelfechter/~3/lIPn2sTUPG4/bild-sucht-die-exitstrategie Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts beschäftigt ganz Deutschland. Auch im Springer-Verlag qualmen offensichtlich die Köpfe der gutdotierten Journalismus-Profis. Ein solcher Profi ist Nikolaus Blome, seines Zeichens Hauptstadtbüroleiter der BILD-Zeitung. Blome ist nicht irgendwer – der vielfach ausgezeichnete Journalist war bereits stellvertretender Chefredakteur der WELT und Leiter diverser Ressorts und Büros im Auftrag des Springer-Verlags. Die Entscheidung der Verfassungsrichter hat Blome offensichtlich schwer aus der Spur geworfen. Doch der BILD-Profi wäre kein BILD-Profi, wenn er das Urteil nicht flugs als Steilvorlage für eine Exitstrategie aus der leidlichen Diskussion um Steuersenkungen instrumentalisieren würde. Das geht nicht? Doch, Blome zeigt in der BILD, wie das geht:

Den Schwarzen Peter hat jetzt die Regierung: Hartz IV rauf, Steuerentlastung tot?
Wahr ist aber: Die Hartz-IV-Sätze werden steigen. Alles andere wäre ein Wunder.

Ein Wunder wäre es wohl eher, wenn Schwarz-Gelb die Regelsätze tatsächlich erhöhen würde, obwohl die Richter dies ganz explizit für verfassungsrechtlich unnötig erklärten.

Nicht nur die Opposition und die Sozialverbände rufen lauter denn je danach. Auch bei Union und FDP sind jene inzwischen in der Mehrheit, die mehr Geld für die Kinder in Hartz-IV-Haushalten geben und zugleich auch die Sätze für die Erwachsenen anheben wollen.

Da stellt sich die Frage, mit welchen Unions- und FPD-Politikern Herr Blome gesprochen hat. Unionsfraktionschef Volker Kauder sagte den Medien folgendes: “Ob die Hartz IV-Sätze jetzt steigen, lässt sich nicht sagen. Es kann sogar zu Reduzierungen kommen.” Auch Michael Offer, Sprecher von Finanzminister Schäuble, sagte, dass die transparente Berechnung „nicht zwingend mit einer Erhöhung der Regelsätze [verbunden] sein“ müsse. Auch Familienministerin Köhler wollte heute von höheren Kosten so gar nichts wissen und betonte sofort, dass die Richter zu der Höhe der Regelsätze ja gar nichts Negatives gesagt hätten. Nur Arbeitsministerin von der Leyen öffnete das populistische Füllhorn, indem sie ankündigte, dass die Bildungschancen für Kinder verbessert werden müssten. Ob dies aber mit einer Erhöhung der Regelleistungssätze verbunden ist, ließ sie wohlweislich offen. Nach der Methode Schwarz-Gelb ist hier vielmehr eine Einführung von Sachleistungen im Schulbereich vorstellbar – davon würden die Kinder natürlich profitieren, aber bezahlen müssten dies die Schulträger und nicht der Bund.

Kurzum: Die Mehrkosten für den Bundeshaushalt können sich rasch auf zehn Milliarden Euro pro Jahr summieren.

Kurzum: Das ist pure Spekulation, die sich jeglicher seriösen Betrachtung entzieht. In Deutschland bekommen etwa 1,7 Millionen Kinder Leistungen nach Hartz IV. Ein Mehraufwand von 10 Milliarden Euro entspräche somit stolzen 490 Euro pro Kind und Monat. Wie Herr Blome auf diesen absurd hohen Betrag kommt, bleibt wohl das Geheimnis der BILD-Redaktion. Aber Nachtigall, ick hör dir trapsen! Eigentlich sucht Herr Blome offensichtlich nur eine Entschuldigung, warum …

Das wäre glatt die Hälfte der geplanten Nettoentlastung ab 2011. In einem derart geschrumpften Volumen wäre die Steuerreform nicht mehr den Namen wert. Aus der Traum!

… Schwarz-Gelb nun die Steuerreform nicht umsetzen kann. Blomes Traum war ja eigentlich schon ausgeträumt, bevor der Wahlabend entschieden war. Für einen leitenden Springer-Redakteur scheint aber die bloße Vorstellung, die FDP könnte ein wenig geschwindelt haben, bereits ein Tabu zu sein. Da muss man eine Exitstrategie aus der vielzitierten Wahlkampflüge Westerwelles konstruieren und wer könnte da ein besserer Sündenbock sein als die Hartz IV-Empfänger? Dabei ist völlig irrelevant, ob die Entscheidung von Karlsruhe den Bundeshaushalt überhaupt einen Cent kosten wird – so lange der Wähler glaubt, die nun notwendige Reform der Hartz-Reformen sei dafür verantwortlich, dass Otto Normalbildleser nun doch nicht mehr Netto vom Brutto hat, ist Schwarz-Gelb aus dem Schneider.

Dies alles passt perfekt in die Hetzkampagne, die die BILD-Zeitung in den letzten Wochen gegen „Hartz IV-Betrüger“ gefahren hat. Teile und herrsche – solange der Schwarze Peter für die Aussetzung der Steuersenkungen an die Hartz IV-Leistungsempfänger weitergereicht werden kann, stimmt das Weltbild im Hause Springer wieder. Aber die BILD ist nicht alleine mit ihrer skurrilen Sicht der Dinge – auch der SPIEGEL springt erwartungsgemäß auf diesen Zug auf.

Wohlgemerkt: Die Richter in den roten Roben müssen nicht überlegen, welche politischen Folgen ihre Urteile anrichten.
Aber: Ein übler Nachgeschmack bleibt. Denn: Das Verfassungsgericht hat de facto einen Wahlausgang rückgängig gemacht. Die Mehrheit hat Schwarz-Gelb gewählt – und somit Steuerentlastungen.

Selbst die Wähler von Union und FDP waren sich – Umfragen zufolge – vollkommen im Klaren, dass sie keine „Steuersenkungen“ wählen. Diese fadenscheinige Begründung griffen eigentlich nur die Vertreter von Presseorganen auf, die sich nicht gerade an die Informationselite wenden. Herr Blome weiß sicher, welche Presseorgane dies sind. Die überaus kühne Schlussfolgerung, aus dem Postulat, die Berechnungsmethoden für Hartz IV auf solide Beine zu stellen, eine „de facto Rückgängigmachung des Wahlausgangs“ zu machen, ist jedoch ganz großes Kino. Solche Verbiegungen der Wirklichkeit gelingen wohl nur überzeugten BILD-Redakteuren.

Die sich abzeichnende Erhöhung der Hartz-IV-Sätze hätte einer Großen- oder einer Links-Koalition vielleicht gut zu Gesicht gestanden. Doch die ist im vergangenen September nicht gewählt worden.

Unabhängig davon, was sich abzeichnen soll und was nicht, muss sich auch Schwarz-Gelb an das Grundgesetz halten. Anders als es Herr Blome seine Leser wissen lassen will, passt die Reform der Hartz-Gesetze allerdings ganz ausgezeichnet in die Agenda von Schwarz-Gelb und auch in die Agenda der BILD-Zeitung. Wenn sich Medien und Regierung ein Ping Pong-Spiel liefern wollen, das beiden Seiten nützt, so sollte man bei der Reform dafür sorgen, dass Lücken bleiben, die von Einzelfällen in „gar schändlicher“ Weise ausgenutzt werden können. BILD hätte ihren Hartz-Jochen, der den braven BILD-Leser ausnimmt und die Regierung hätte weitere Steilvorlagen, die Sätze bei der nächsten Anpassungsperiode nicht weiter anzuheben. BILD und Merkel machen das aber sicher schon – man ist schließlich in einer symbiontischen Partnerschaft gefangen.

Stattdessen gab es eine komfortable Mehrheit für eine bürgerlich-liberale Regierung, die erklärtermaßen nicht das untere Viertel der Gesellschaft begünstigen will, sondern ihre Mitte – und zwar mit maßvollen Steuererleichterungen für eben diese Gruppe, die den Karren zieht in Deutschland, die meisten Steuern und Abgaben zahlt.

Die berühmten Leistungsträger also, die nicht unbedingt in der Mitte angesiedelt sind. Blomes Finte trägt schon einen Hauch Perversion in sich. Da stellt das Verfassungsgericht fest, dass in der gängigen Hartz IV-Praxis eine Lücke bei den Ausgaben für die Bildung von Kindern aus prekären Verhältnissen besteht, und Leistungsträger Blome verkauft dies in einem „Entweder-Oder-Spiel“ als Belastung der Mitte der Gesellschaft.

Ob dafür das Geld jetzt noch reicht, steht nach dem Karlsruher Urteil mehr denn je in den Sternen.

Diese aberwitzige These wird durch Wiederholung natürlich nicht wahrer.

Heißt: Die Mehrheit der Deutschen hat an der Urne für Steuererleichterungen und implizit gegen Hartz-IV-Erhöhungen gestimmt.

Vox populi, vox Rindvieh. In diesem Punkt liegt der Kollege Blome sicherlich nicht vollkommen falsch – auch wenn keine Steuererleichterungen kommen werden, so wird es auf der anderen Seite allerdings auch keine Hartz IV-Erhöhungen geben übrigens mit nur einem Bindestrich, liebe Lektoren der BILD-Zeitung .

Aber das Verfassungsgericht sagt: Nix da! Wir drehen die Reihenfolge um. Erst Hartz IV rauf, und dann soll die Regierung sehen, ob sie zusätzlich auch eine Steuersenkung hinkriegt.

Nix da! Das Verfassungsgericht hat in keinem Wort etwas von Hartz IV-Erhöhungen gesagt, auch wenn Nikolaus Blome das nicht glauben mag. Zum Thema Steuersenkungen würde sich das Verfassungsgericht aber sehr wohl zu Wort melden, wenn sie denn je Realität werden sollten, wovon ja zum Glück nicht auszugehen ist. Die “Schuldenbremse“ ist nämlich seit August Teil des Grundgesetzes. Zwar gilt sie für den Haushalt 2011 nur eingeschränkt, aber die Damen und Herren Verfassungsrichter würden dem munteren Schuldenmachen nach dem Gusto von Westerwelle/Springer sicher nicht tatenlos zuschauen.

In Berliner Polit-Kreisen wird das Karlsruher Verfassungsgericht immer öfter eine „Neben-Regierung” geschimpft, die der gewählten Koalition immer öfter in die Parade fährt. Das Hartz-IV-Urteil ist der vorläufige Höhepunkt.

Wenn die Regierung nur einmal ihre Hausaufgaben machen und nicht ein verfassungskonträres Gesetz nach dem anderen beschließen würde, müsste Karlsruhe den „Berliner Politkreisen“ auch nicht ständig „in die Parade fahren“. Wer die notwendigen Korrekturen, die durch das Verfassungsgericht angemahnt werden, derart despektierlich verhöhnt, scheint keine allzu hohe Meinung vom Grundgesetz zu haben. Kann es sein, dass der Springer-Verlag latent verfassungsfeindlich ist?

Jens Berger


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11k2: Technisch überlegener Videogame-Controller: 31 Euro http://11k2.wordpress.com/2010/02/09/technisch-uberlegener-videogame-controller-31-euro/ Tue, 09 Feb 2010 21:42:59 +0100 11k2 http://11k2.wordpress.com http://11k2.wordpress.com/2010/02/09/technisch-uberlegener-videogame-controller-31-euro/

Dieses T-Shirt geht eigentlich mehr auf Kosten von Videogamern als von Grrls. Vor ein paar Tagen wussten ich noch nicht genau, woher es stammt siehe 11k2 , was an meinen nicht-existenten Russisch-Kenntnissen liegen muss.

Die schlauen Leute vom Likecool-Blog sind mir da wohl einen Schritt voraus: 1290 Rubel 31 Euro im Maryjane Onlineshop. Ganz schön teuer, was?

maryjane via likecool

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Neues aus Rorkvell: Yo Respekt http://www.rorkvell.de/news/2010/Yo_Respekt Tue, 09 Feb 2010 21:34:39 +0100 Neues aus Rorkvell http://www.rorkvell.de/news/RorkvellNews http://www.rorkvell.de/news/2010/Yo_Respekt Bushido legt sich mit Alice "Prostata" Schwarzer an. Und die kontert gleichwertig. Die alte Hexe hat das Gift kochen noch nicht verlernt. Bushido wird sich warm anziehen müssen.

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Oeffinger Freidenker: Gedanken eines Reformisten http://oeffingerfreidenker.blogspot.com/2010/02/traurig-dass-auch-du-dem-kapitalismus.html Tue, 09 Feb 2010 21:34:00 +0100 Oeffinger Freidenker http://oeffingerfreidenker.blogspot.com/index.html http://oeffingerfreidenker.blogspot.com/2010/02/traurig-dass-auch-du-dem-kapitalismus.html
Traurig, dass auch Du dem Kapitalismus hinterher rennst - ich hatte Deine Blogeinträge stets auch als moderat antikapitalistisch empfunden :
Der Kapitalismus, der sich bei dir Marktwirtschaft nennt, wird immer weiter Hunger, Elend, Ausbeutung und Umweltzerstörung zeitigen, wenn wir dem "Markt" nicht endlich ein Ende setzen! Schließlich beruht der Profit einzig und allein auf Ausbeutung, Knappheit der Produkte usw. Außerdem, allein das Geld an sich, das es darauf anlegt, ständig mehr zu werden, zwingt die Wirtschaft zum Wachstum, das für die Bedürfnisbefridigung der Menschen hier nicht ausführlicher werden, sondern nur empfehlen, Marx zu lesen - und sich einige Vorträge des "Forums GegenStandpunkt" auf Radio X aus Frankfurt am Main anzuhören - die betreiben dort seit vielen Jahren brillante, tiefschürfende und ebern marxistische Gegenwartsanalyse. Da gehen einem wirklich die Augen auf! Ich bin zwar Mitglied in der LINKEN schon seit 2001 in der PDS , aber inzwischen habe ich Zweifel, ob auf diesem Weg ein Systemwechsel erreicht werden... ich hoffe immer noch, dass die LINKE sich eindeutig antikapitalistisch positionieren wird - denn nur in der Kooperation kan die Zukunft liegen, die Konkurrenz führt uns ins Verderben!
So ein anonymer User jüngst in den Kommentaren zum Rundumschlag. Ich verstehe deinen Standpunkt, und doch bleibe ich bei meiner Aussage: weder Konkurrenz noch Markt sind per se verdammenswert. "Den Kapitalismus" zu verteufeln ist ohnehin eine schwierige Sache, da dem Begriff jede Trennschärfe fehlt, die für eine vernünftige Diskussion notwendig ist. Was ist denn "der Kapitalismus"? Ist es der Manchester-Kapitalismus des ausgehenden 19. Jahrhunderts? Keine Diskussion, weg damit. Ist es der "laissez-faire"-Kapitalismus, der in den 1920er Jahren erst exorbitante Wachstumsraten in den USA schuf und sich dann als riesige Seifenblasenmaschine entpuppte? Weg damit. Ist es der keynesianische Kapitalismus, der erstmals in der Geschichte der Menschheit dem Großteil der Bevölkerung Wohlstand ermöglichte? Ich sehe keinen Grund für eine pauschale Abqualifizierung. Dass etwas mit dem System im Argen ist wird ja inzwischen nicht einmal mehr von Hans-Werner Sinn bestritten, der dafür aber immerhin schon immer gewusst hat, was das Problem ist.
Ich sage es frei heraus: bisher hat mich noch keine Variante abseits einer wie auch immer gearteten marktwirtschaftlichen Ordnung von NEP bis Friedman überzeugt. Die bisherigen Experimente mit Sozialismus gingen schief; die meisten sonstigen Kooperationsmodelle ebenfalls. Ich will gar nicht in das übliche "Westen gut, Osten schlecht"-Lamentieren der Bürgerlichen einfallen, aber bestimmte Punkte haben einfach etwas für sich. In Konkurrenzsituationen arbeiten Menschen häufig deutlich effizienter und leistungsstärker als ohne Konkurrenz. Zudem ist die Warenverteilung über den Mechanismus von Angebot und Nachfrage jeder Planung überlegen, sofern es sich nicht um relativ fixe Positionen wie Strom oder Wasser handelt. Davon abgesehen schließt eine Marktwirtschaft Kooperationen nicht aus; man sehe sich nur einmal die Experimente mit Genossenschaftsläden zwischen den 1960er und 1980er Jahren an.
Ich bin absolut und dezidiert nicht der Meinung, dass eine unregulierte Marktwirtschaft sinnstiftend oder effizient ist. In den letzten 30 Jahren hat sich das Gegenteil evident herausgestellt. Eine vernünftige Marktwirtschaft lässt sich über Steuerungselemente wie ein soziales Netz, einen öffentlichen verwalteten und Partikularinteressen entzogenen Bildungssektor, ein schlagkräftiges und unabhängiges Kartellamt, ein vernünftiges Steuersystem mit anständiger Beamtendeckung und weitere Steuerungselemente wie einen Mindestlohn, Arbeitssicherheitsstandards und vieles mehr erreichen. Ich bin nicht der Ansicht, dass es hier genügend Regeln gibt. Das ständige Lamento über die Verregelung und Bürokratisierung hat einen wahren Kern, denn bestimmte Dinge sind tatsächlich übertrieben geregelt Stichwort Krümmungsgrad von Bananen . Auf anderen Sektoren dagegen hat der Staat so viel Macht wie Washington im Wilden Westen, und benimmt sich auch ähnlich. Dem gilt es vorzubeugen.
Bin ich also anti-kapitalistisch? Wenn man die Kapitalismusdefinition der FDP zugrunde legt: sicherlich. Nimmt man den Begriff im marxistischen Sinn: sicherlich nicht. Ich bin Reformist. Ich glaube an die parlamentarische Parteiendemokratie und die Soziale Marktwirtschaft. Ich bin aber auch der Überzeugung, dass es um beide gerade nicht zum besten steht und dass sie von Verfassungsfeinden bedroht sind. Und die finden sich sicherlich nicht bei der LINKEn, von der ich im Gegensatz zum oben zitierten Kommentator dringend hoffe dass sie nicht versuchen einen radikalen Gegenentwurf zu präsentieren, sondern bei der FDP und ihr nahestehenden Persönlichkeiten wie Wolfgang Franz, die elementare Menschenrechte mit Füßen treten.
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SaarBreaker: Narben, die Soldatinnen aus dem Krieg mitbringen http://feedproxy.google.com/~r/Saarbreaker/~3/kNTuok4rhFE/ Tue, 09 Feb 2010 21:15:00 +0100 SaarBreaker http://www.saarbreaker.com http://feedproxy.google.com/~r/Saarbreaker/~3/kNTuok4rhFE/ Ehemalige US-Soldatinnen leiden nach Kriegseinsätzen unter schweren posttraumatischen Belastungsstörungen und haben auch große Probleme im Umgang mit Kindern.

Von Jessica Yadegaran, Contra Costa TimesSTARS AND STRIPES
Übersetzt von
Wolfgang Jung

WALNUT CREEK, Kalifornien – Als die aus der Army ausgeschiedene Staff Sgt. Stabsunteroffizierin June Moss aus dem Irak zurückkam, musste sie ihren Kindern erklären, warum sie sie nicht umarmen konnte. Bei jeder Umarmung, die länger als zwei Sekunden dauerte, brannte ihre Haut wie Feuer.

"Als ich zurückkam, brauchten meine Kinder wirklich Zuwendung," sagt Frau Moss. "Sie wollten meine Zuneigung spüren. Was hätte ich ihnen sagen sollen?"

Weil sie nachts nicht schlafen konnte, backte sie bis in die Morgendämmerung kleine Topfkuchen. Zwischen lärmenden Kindern auf Spielplätzen hatte sie das Gefühl, ihr Brustkasten werde explodieren. Am schlimmsten war aber, dass sie immer Angst hatte, sie werde jemanden verletzen.

"Ich war nicht mehr dieselbe Person, als ich nach Hause kam," erklärte Frau Moss, die im August 2003 aus dem Irak zurückkehrte und jetzt in East Palo Alto in Kalifornien lebt. "Ich hatte mich völlig verändert und war innerlich ganz kalt geworden."

Frauen beim US- Militär…

  • Frauen stellen 15 Prozent der aktiven Streitkräfte und 17,5 Prozent der Nationalgarde und der Reserve.
     
  • 20 Prozent der neu Rekrutierten sind Frauen. 38 Prozent der Soldatinnen sind Mütter.
     
  • 220.000 der 1,8 Millionen Personen der im Irak und in Afghanistan eingesetzten Truppen waren Frauen.
     
  • Das Durchschnittsalter der ausgeschiedenen Soldatinnen ist 48, das der ausgeschiedenen Soldaten 61.
     
  • Die Veteranenvereinigung VA schätzt, dass sich der Prozentsatz der ausgeschiedenen Soldatinnen bis Ende 2010 verdoppeln wird.
     
  • Frauen haben seit der amerikanischen Revolution freiwillig beim Militär gedient, aber erst seit der Volkszählung 1980 wird erfasst, ob sie in den US-Streitkräften gedient haben; bisher haben 1,2 Millionen Frauen die Frage bejaht.

Die wenigsten Menschen, die sich einen abgekämpften Kriegsteilnehmer vorstellen, denken wahrscheinlich an eine junge Frau wie June Moss, bei der schließlich Post Traumatic Stress Disorder / PTSD eine posttraumatische Belastungsstörung diagnostiziert wurde. Aber die aktiven Streitkräfte bestehen heute zu 15 Prozent aus Frauen, und die Frauen werden nach Schätzungen des Department of Veterans Affairs / VA der für ehemalige Kriegsteilnehmer zuständigen Behörde bis Ende 2020 rund 10 Prozent der Kriegsveteranen stellen.

Und obwohl durch die militärische Dienstvorschrift und einen Beschluss des Kongresses festgelegt ist, dass Frauen nicht direkt an Bodenkämpfen teilnehmen dürfen, tragen sie Gewehre und benutzen sie auch. Sie fahren den Jeep-Nachfolger Humvee, der in Sprengfallen geraten kann. Sie verhören und und erleben das Blutvergießen mit. Aber für Frauen gibt es einen gewaltigen Unterschied. Sie kommen in eine Gesellschaft zurück, die häufig nicht versteht – oder nicht akzeptiert – dass sie in vorderster Linie gedient haben.

Infolgedessen sei das Gefühl der Isolierung noch erdrückender, besonders, weil häufig nur wenige Frauen der gleichen Einheit angehörten, erläutert Natara Garovoy, die Programm-Direktorin des Women’s Prevention Outreach and Education Centers des Frauenzentrums für vorbeugende Übergangs-und Ausbildungshilfe der Gesundheitsfürsorge der VA Palo Alto.

Weitere Komplikationen entstehen dadurch, dass einige Soldatinnen sich vor Übergriffen der eigenen Soldaten fürchten mussten. Nach Erkenntnissen der VA wurde jede fünfte Frau, die wegen beim Militär entstandener sexueller Probleme behandelt wurde, von Mitsoldaten sexuell belästigt oder attackiert.

Frau Moss war selten allein, gleichgültig, ob sie vertrauliche Papiere verbrannte oder den Müll wegbrachte. Aber sie bangte um ihre Sicherheit, besonders nachts. "Man hatte eh schon Angst um sein Leben, und dazu kam noch der Gedanke, dass man als Soldatin von einem Mitsoldaten überfallen werden könnte," berichtete Frau Moss.

Die Mutter zweier Kinder war im Jahr 2003 acht Monate als KFZ-Mechanikerin für leichte Radfahrzeuge bei der 3rd Infantry Division im Irak eingesetzt. Wenn sie über belebte Marktplätze fuhr – häufig von oben oder vom Boden aus beschossen – umklammerte sie das Steuerrad, während sie nach Selbstmordattentätern Ausschau hielt. Bei solchen Fahrten betete sie.

"Ich habe Gott wirklich angefleht," gestand Frau Moss. "Jeden Tag habe ich um mein Leben gebangt und wusste nicht, ob ich jemals wieder zu meinen Kindern nach Hause zurückkehren könnte oder ob sie mich verlieren würden. Ich musste immer meine sieben Sinne zusammennehmen und mich auf meine Ausbildung verlassen."

Zurück im Stützpunkt kämpfte Frau Moss um ihre Identität. Sie war Soldatin, die Frau eines Soldaten – ihr Exmann war auch bei der Army – die Haupternährerin ihrer Familie und Mechanikerin. Das alles war schwer unter einen Hut zu bringen, weil sie auch noch die einzige Frau in ihrer Einheit war. Sie trug ihr Haar kurz. Sie zog Boxershorts und besonders weite T-Shirts an, um ihre Figur zu verbergen. Sie versuchte, besonders selbstbewusst und sicher aufzutreten, vor allem wenn ihre Mitsoldaten blöde Bemerkungen oder unerwünschte Gesten machten.

"Man muss immer wissen, wenn man sagen muss: Stopp, ich will das nicht," fügte Frau Moss hinzu.

Das Wiedergewinnen der eigenen Identität gehöre zu den größten Problemen, erklärt Tia Christopher, die ehemalige Soldatinnen betreut. Als Koordinatorin des VA-Projektes "Schwerter zu Pflugscharen" für ehemalige Soldatinnen, die in Afghanistan und im Irak eingesetzt waren, kümmert sie sich vor allem um aus dem Krieg heimgekehrte obdachlose Frauen und um Frauen mit niedrigen Einkommen und versucht ihnen zu ärztlicher Behandlung, zu einer Unterkunft und zur Vorbereitung auf einen Job zu verhelfen.

"Viele der Frauen, die im Irak waren, nehmen alles hin, sogar noch nicht verheilte Verwundungen, weil sie nicht als Heulsusen gelten wollen," erzählt sie. "Sie fühlen sich immer noch als Soldatinnen, die still ihre Last zu tragen haben. Aber Sie können ihre Weiblichkeit nicht ganz verleugnen."

Das Militär ist dabei, das Problem zu erkennen, und beginnt den Mangel an adäquater Nachkriegsbetreuung für Frauen zu beheben.

Bisher hätten es Veteraninnen schwer gehabt, Zugang zu VA-Dienstleistungen zu erhalten, weil sie in den Einrichtungen nicht willkommen waren oder sie nicht kannten, sagte Frau Garovoy, eine klinische Psychologin. Wegen des wachsenden Zustroms von Frauen zum Militär – 20 Prozent der neuen Rekruten sind weiblich – sei man jetzt dabei, spezielle Programme zur Wiedereingliederung von Frauen zu entwickeln. Es seien aber noch viele Hindernisse zu überwinden. Sogar das Diagnostizieren von PTSD bei Frauen sei immer noch ein großes Problem.

"Weil Frauen im Irak häufig Aufgaben erfüllen mussten, die nicht ihrer vorgesehenen Verwendung entsprachen und wegen der grausamen Natur des Krieges, kommen sie mit Symptomen dieser Erkrankung zurück, müssen dann aber erst nachweisen, dass sie tatsächlich darunter leiden," beklagt Frau Christopher.

Als Frau Moos 32-jährig aus dem Irak zurückkam, wurde erst eine falsche Diagnose gestellt. Wäre sie ein Mann gewesen, hätte man viel schneller ihre PTSD anerkannt.

"Weil ich eine Frau war, meinten sie, ich hätte nur eine Depression,’" beklagte sich Frau Moss.

Auch die Behandlung gestaltet sich schwierig. "Wenn Sie die einzige Frau in einer Therapiegruppe sind, ist das nicht besonders angenehm und Sie werden wahrscheinlich nicht mehr hingehen," erläuterte Frau Christopher. "Bei reinen Frauengruppen geht es bei der PTSD-Behandlung häufig nur um sexuelle Probleme und weniger um die durch Kampfeinsätze verursachten Traumata," ergänzte sie.


Myrna Hernandez mit Sohn Zen
Foto: Karl Mondon

Bei Sgt. Unteroffizierin Myrna Hernandez aus Concord in Kalifornien konnte jahrelang keine PTSD diagnostiziert werden. Sie suchte keine Hilfe, weil sie nicht zugeben wollte, dass mit ihr etwas nicht stimmte. Als Frau Hernandez, die als Wartungskraft für die 870th Military Police Company aus Pittsburg diente, 2004 aus dem Irak zurückkehrte, war sie total am Boden. Sie konnte keine Menschen mehr um sich haben und fing an zu trinken. In guten Nächten fand sie drei Stunden Schlaf.

Sie scheute auch vor der Wiederbegegnung mit ihrem 6-jährigen Sohn Zen zurück. Frau Hernandez hätte während ihre Zeit im Irak zweimal Urlaub nehmen und nach Hause fliegen können, sie beschloss aber, dort zu bleiben.

"Das war ziemlich hart," erinnert sich Frau Hernandez, die damals 26 und eine von sechs Frauen in ihrer Kompanie war. "Aber ich dachte mir, es sei zu schwierig für ihn, mich kommen und gleich wieder gehen zu sehen."

In ihrem Stützpunkt hatte Frau Hernandez auch noch andere Schwierigkeiten. Sie war eine von drei Frauen, die ihren kommandierenden Captain Hauptmann Leo Merck, beschuldigten, sie beim Duschen in dem Foltergefängnis Abu Ghraib beobachtet und nackt fotografiert zu haben. Um eine Anklage vor einem Kriegsgericht zu vermeiden, schied Merck im November 2003 aus der Nationalgarde aus. Im Mai 2004 informierte Frau Hernandez die Bay Area News Group ein US-Presseunternehmen, s. http://www.bayareanewsgroup.com/ , dass sie Merck beim Fotografieren ertappt habe.

Und doch ist sie nicht verbittert.

"Meine Erfahrungen brächten die meisten Menschen gegen das Militär auf," erklärt Frau Hernandez, die auch mit Gefangenen befasst war und andere militärpolizeiliche Aufgaübernommen hatte. "Aber das Fehlverhalten einzelner Menschen ist nicht ausschlaggebend für mein Urteil über den Militärdienst."

Heute arbeitet Frau Hernandez als Technikerin bei der Reserve der Army. Sie besucht auch eine Therapiegruppe im VA Center Concord und ist dort meistens die einzige Frau.

Weil Präsident Barack Obama mehr Truppen nach Afghanistan schicken will, stellt sie sich auf einen weiteren Fronteinsatz ein.

"Wenn mir gesagt wird, dass ich gehen muss, werde ich gehen," sagt sie. "Gleichzeitig finde ich den Gedanken schrecklich. Ich denke, wenn man weiß, dass man eine Aufgabe hat, kommt man darüber hinweg."

Letztendlich ist sie stolz auf den Beitrag, den sie und die anderen Frauen für das Militär leisten. "Wir kämpfen zwar nicht mit der Infanterie, aber ich denke, wir haben das Image der Krankenschwester auf Stöckelschuhen schon lange hinter uns gelassen," äußert sie.

Frau Moss fühlt sich ähnlich stolz. Letzten Monat ist sie nach 12 Dienstjahren endgültig aus dem Militär ausgeschieden und arbeitet jetzt als Hilfsgeistliche für die VA-Gesundheitsfürsorge in Palo Alto. Sie kämpft immer noch mit ihren Symptomen, kennt aber die Auslöser und vermeidet sie.

In Restaurants sitzt sie an einem Tisch in einer Ecke, von dem aus sie alles gut überblicken kann, wenn ein plötzliches oder lautes Geräusch sie aufschreckt. Wenn sie ihre Kinder aus der Schule abholt, ruft sie vorher die Schulsekretärin an, damit die sie herausschickt. Sie kann immer noch nicht auf einem belebten Parkplatz neben anderen Eltern warten.

Ihre Fortschritte misst sie an der wachsenden Dauer ihre Umarmungen. Wenn ihre Kinder eine Umarmung brauchen, können sie jetzt volle zehn Sekunden in ihren Armen verweilen.


Wir haben den Artikel komplett übersetzt und mit wenigen Ergänzungen versehen. Wie müssen diese Frauen schon während ihrer Zurichtung für das Abschlachten anderer Menschen deformiert worden sein, dass sie trotz PTSD immer noch stolz auf ihren Militärdienst sind und weitere Kampfeinsätze nicht verweigern wollen.


Quellennachweis: Luftpost, Friedenspolitische Mitteilungen aus der US-Militärregion Kaiserslautern/Ramstein. http://www.luftpost-kl.de. Kommentar in kursiv und Anmerkungen in klammern wurden vom Verfasser eingefügt.


Ramsteiner Appell: Angriffskriege sind verfassungswidrig – von deutschem Boden darf kein Krieg ausgehen!

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trueten.de: Blogkino: "Communism" 1952 http://www.trueten.de/archives/5518-Blogkino-Communism-1952.html Tue, 09 Feb 2010 21:09:34 +0100 trueten.de http://www.trueten.de/ http://www.trueten.de/archives/5518-Blogkino-Communism-1952.html "Blogkino": Der wüste US-Propagandastreifen "Communism" von 1952, aus der Hochphase des kalten Krieges und des McCarthyismus. Der Film hat natürlich rein gar nichts mit den heutigen Linksektremismusprogrammen von Frau Köhler oder gar primitivster antikommunistischer Propaganda zu tun...


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Querschüsse: "China's PKW-Verkäufe mit +115,5%" http://wirtschaftquerschuss.blogspot.com/2010/02/chinas-pkw-verkaufe-mit-1155.html Tue, 09 Feb 2010 20:59:42 +0100 Querschüsse http://wirtschaftquerschuss.blogspot.com/ http://wirtschaftquerschuss.blogspot.com/2010/02/chinas-pkw-verkaufe-mit-1155.html

Der kräftige Anstieg der PKW-Verkäufe in den letzten 18 Monaten.

China's gesamte Autoverkäufe, aus Light Vehicle Sales, inkl. Busse und LKWs stiegen im Januar auf 1,6642 Millionen Einheiten, ein Anstieg von +124% zum Vorjahresmonat.

China baut im Januar 2010 seinen erstmals im Gesamtjahr 2009 erreichten Status als größter Auto-Absatzmarkt der Welt weiter aus. Den Light Vehicle Sales in China von 1,316 Millionen standen im Januar nur 698'346 verkaufte Fahrzeugeinheiten in den USA gegenüber.

Anfang 2010 beträgt der Fahrzeugbestand in China ca. 65 Millionen, dies ist immer noch nur ein Fahrzeug auf 20 Einwohner! Die Dynamik einer Wirtschaft mit 1,3 Mrd. Einwohner und deren noch vielen unerfüllten Bedürfnissen werden oft unterschätzt.

In China produzieren die Automobilhersteller am Rande der möglichen Kapazitätsauslastung und kämpfen darum mit der steigenden Nachfrage Schritt zu halten! Im Januar unterschritt der Output der Autoproduktion mit 1,6147 Mio. Fahrzeugen, trotz einer 140%-Produktionsausweitung im Vergleich zum Vorjahresmonat, die Nachfrage mit 1,6642 Millionen Einheiten. Nahezu die gesamte inländische Nachfrage wird aus chinesischer Produktion bedient. Fahrzeugimporte spielen nur eine untergeordnete Rolle. Chinesische Eigenmarken erreichen immerhin einen Höchststand beim Marktanteil, mit 49,2% im Januar. Alle großen ausländischen Autohersteller produzieren in China für den chinesischen Markt, wo sie nicht ganz freiwillig in Joint-Ventures mit chinesischen Firmen produzieren müssen.

Bei allen berechtigten Warnungen vor Risiken, Fehlentwicklungen und Fehlallokationen denen stark expandierende Volkswirtschaften, so auch China ausgesetzt sind, es ist eher unwahrscheinlich, dass gerade von China der große Crash ausgehen sollte! Die hohen Wachstumsraten des BIPs, wie im 4. Quartal 2009 mit +10,7% und erwarteten +11,5% im 1. Quartal 2010, die hohen Währungsreserven von 2,4 Billionen Dollar, das Label Exportweltmeister 2009 mit einem Volumen von 1,1213 Mrd. Dollar, die Bruttowertschöpfung des Verarbeitenden Gewerbes in Höhe von 41,46% des nominalen BIPs und die relativ niedrige Staatsverschuldung von nur 20% des nominalen BIPs, sprechen deutlich gegen ein solches Szenario.

Die Wachstumsraten China's sind enorm und dominiert von industrieller Wertschöpfung und dies macht einen gewichtigen Unterschied vor allem zu den angelsächsischen Ökonomien aus, denn deren Wachstum wurde in den letzten Jahren vor allem über ein Ansteigen der Vermögenswerte Wealth Effect generiert.


Quelle: Caam.org.


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randzone: Hartz IV: Zum Urteil von Karlsruhe http://www.randzone-online.de/?p=5356 Tue, 09 Feb 2010 20:51:12 +0100 randzone http://www.randzone-online.de http://www.randzone-online.de/?p=5356 Die Richter des Bundesverfassungsgerichts sind genausowenig “unparteiisch” wie die anderen Mitglieder der Klasse, der sie angehören. Recht und Gesetz entstehen nicht in der blauen Luft, sondern sind Ausdruck der herrschenden Machtverhältnisse. Das vorweg. Das heute verkündete Urteil konnte daher niemanden überraschen, der auf dem Boden dieser Tatsachen steht. Es als Erfolg, selbst nur als Teilerfolg zu bezeichnen, das kann nur jemand, der von Hartz IV nicht betroffen ist oder eben noch immer in der blauen Luft schwebt.

Es ist richtig, daß die erneut verfassungswidrig handelnde Bundesregierung eine Ohrfeige - zum wievielten Male eigentlich? - durch die Verfassungsrichter erhielt. Doch sie tut nicht wirklich weh, glauben Sie mir. Denn an der Höhe des Hartz-IV-Regelsatzes - das wichtigste für jeden von Hartz IV Abhängigen - hatten die ehrenwerten Richter nichts, absolut nichts auszusetzen. Wie sollten sie auch, müssen sie doch damit nicht überleben. Im Interesse ihrer Klasse und deren politischen Geschäftsführer mußte es ihnen darum gehen, dem Staat nicht allzu hohe Kosten für diesen sozialen Firlefanz aufzubürden, denn das Geld der Staatskasse soll in erster Linie der herrschenden Klasse, also Banken und Konzernen zugute kommen. Man erhob also den Richterfinger - und setze eine Frist zur “Nachbesserung”. Daß die Regelsätze “verfassungswidrig” sind, das wußten die Empfänger von Hartz IV wohl schon.

Den mahnenden Zeigefinger - und nichts mehr - erhoben sie aber nur wegen der willkürlichen Festlegung der Regelsätze für Kinder und der mangelhaften Bedarfsausrichtung des Regelsatzes.
Letzteres zielt darauf ab, dem Bürger nicht nur ein physisches Existenzminimum zuzubilligen, sondern Leistungen in einer Höhe, die dem Bürger ein “Mindestmaß” an gesellschaftlicher und kultureller Teilhabe ermöglicht. Was schwammig ist und schwammig bleibt. Die herrschende Klasse, die die Regelsätze - demagogisch wegen des “Lohnabstandsgebots” - gern senken möchte, wird ob dieser Forderung kurz das Gesicht verziehen. Doch da sich die Verfassungsrichter zur Höhe der Regelsätze nicht geäußert haben, wird man schon Mittel und Wege finden … Zumal ja die Herren Richter die existierenden Regelsätze für “nicht evident grundgesetzwidrig” halten. Eine Steilvorlage für die Regierung, die diese sicher nicht ungenutzt lassen wird.
In die Regelsätze der Kinder müssen laut Urteil spezifische Kosten, die für sie anfallen, gesondert eingehen. Was eigentlich auf einen erhöhten Regelsatz für Kinder hinauslaufen müßte. Man könnte also - ganz vorsichtig - erwarten, daß die Regelsätze für Kinder künftig höher ausfallen.

Gewinner sind zumindest bis zum Jahresende aber nicht die Leistungsbezieher und deren Kinder, denn sie müssen weiterhin mit der Armut per Gesetz leben. Bis zum Jahresende hat das Urteil keine Auswirkungen auf die laufenden Auszahlungen des Arbeitslosengeldes II. Eine rückwirkende Festsetzung der Regelleistungen wird es nicht geben. Das Urteil räumt zwar ein, daß in “besonderen Härtefällen” ein laufender Bedarf geltend gemacht werden kann, doch die Bundesagentur für Arbeit BA geht schon davon aus, daß es sich nur um “seltene Einzelfälle” handeln wird, die anerkannt würden. “Ich möchte aber nochmals betonen, dass dies nach Meinung des obersten Gerichts nur seltene Ausnahmen und nicht die Regel sein werden”, so BA-Vorstandsmitglied Alt in der Pressemitteilung vom 09.02.10.
Und selbst wenn es zum Jahresbeginn 2011 zu einer Erhöhung dieser Sätze kommen sollte - was derzeit völlig offen ist -, dürfte es schwerfallen, die Millionen von Hartz IV betroffenen Menschen als Gewinner zu bezeichnen.

Anders sieht es da schon bei der schwarz-gelben Monopolregierung aus. Auf das Karlsruher Urteil gestützt, kann sie nun wohlbegründet die komplette “Reform” der volksfeindlichen Hartz-IV-Gesetze angehen. Natürlich werden die Damen und Herren die Regelsätze neu, nachvollziehbar und den Realitäten angemessen berechnen - zumindest werden sie uns das erzählen. Doch da auch der Staat und seine Politiker - wie die Richter - nicht über dem Boden der Klassenherrschaft schweben, sondern mit beiden Beinen mehr oder weniger fest darauf stehen, wird sich an der Hartz-IV-Praxis nicht viel ändern. Ein wenig Kosmetik hier und da, vielleicht ein neuer Name, doch der wesentliche Inhalt und der Charakter dieses Gesetzes wird bleiben. Ihr Umgang mit dem Urteil, die freudige Aufnahme, die es in ersten Äußerungen unserer “Volksvertreter” findet, ist diesmal keine Heuchelei. Die Damen und Herren Politiker sind einfach nur zufrieden.

Die Urteilsfindung zu den Regelsätzen lief parallel mit der Diskussion um die ebenso verfassungswidrige Zusammenarbeit von Bund und Kommunen unter dem Dach der ARGEn. Diese Diskussion läuft nun auf die “Lösung” hinaus, das Grundgesetz zu ändern. Nicht das verfassungswidrige Delikt wird also abgestellt, sondern das Gesetz der verfassungswidrigen Realität angepaßt. Die schändlichen Zustände bleiben, doch dank des vergewaltigten Gesetzes ist alles wieder bestens - im Rechtsstaat. So geht die herrschende Klasse mit dem Recht, mit dem Gesetz um, das angeblich über allem steht.

Einen indirekten Aspekt müssen die Merkels, Hundts und Konsorten trotzdem berücksichtigen. Die Umsetzung des Urteils aus Karlsruhe, wie auch die “Reform” dieses Schandgesetzes hängt auch von der bevorstehenden Landtagswahl in NRW ab. Wollen CDU/CSU und FDP ihr “reformiertes” Hartz-IV-Gesetz gemäß den Aufträgen der herrschenden Klasse in Bundestag und Bundesrat durchbringen, so müssen sie diese Wahl gewinnen. Zwingt der Wähler die Unionsparteien zur Koalition mit den unsicheren grünen oder “rosaroten” Kantonisten, so wird das nicht mehr so reibungslos funktionieren, doch das Ende vom Lied wäre das dennoch nicht. Inzwischen kennen wir ja die “Grünen” und die “Sozialdemokraten”, die sich heute so gar nicht mehr daran erinnern können, daß sie es waren, die das volksfeindliche Gesetz aus der Taufe hoben.

Letztendlich bleibt es dabei. Kein bürgerlicher Politiker, kein Richter dieses Staates wird uns unser Recht verschaffen. Mit ihnen wird es keine Gesetze geben, die im Interesse der Massen wären. Dazu sind diese Damen und Herren nicht da, dazu werden sie von ihren Auftraggebern in den Chefetagen der Bankentürme und Konzernzentralen nicht bezahlt. Solange diese relativ kleine Klasse die politische und ökonomische Macht in Händen hält, werden die Gesetze Bestand haben, die uns knechten sollen. Massenhafter Protest - der immer noch fehlt - kann unsere Lage ein wenig erträglicher machen. Grundsätzlich geändert kann sie jedoch nur werden, wenn wir diesem System den Abschied geben. Nicht nur Hartz IV muß weg!

Klaus Wallmann sen.

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Mein Zeitgeist: Staatsekretärs Christian Schmidt sagt... http://my-thru-or-consequences.blogspot.com/2010/02/staatsekretars-christian-schmidt-sagt.html Tue, 09 Feb 2010 20:48:00 +0100 Mein Zeitgeist http://my-thru-or-consequences.blogspot.com/ http://my-thru-or-consequences.blogspot.com/2010/02/staatsekretars-christian-schmidt-sagt.html

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Bleibt aber immer noch diese Möglichkeit;
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Lumières dans la nuit: Der politische Kindesmissbrauch geht weiter http://tamagothi.wordpress.com/2010/02/09/der-politische-kindesmissbrauch-geht-weiter/ Tue, 09 Feb 2010 20:47:55 +0100 Lumières dans la nuit http://www.tamagothi.de http://tamagothi.wordpress.com/2010/02/09/der-politische-kindesmissbrauch-geht-weiter/

Ursula von der Leyen indessen hat mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes eine zweifache Niederlage hinnehmen müssen. [...] Da hilft es auch nichts, dass sie kurz nach der Urteilsverkündung zurückruderte und die Entscheidung als “große Chance für Kinder” bezeichnete. “Dazu hätte es den heutigen Morgen nicht geben müssen”, so ein Besucher der Urteilsverkündung in Karlsruhe, “sondern nur eine menschliche Sozialpolitik.”

Die Telepolis zum heutigen Urteil des BVerfG, dass die Hartz-IV-Regelsätze in der gegenwärtigen Form verfassungswidrig berechnet seien.

Eingetragen unter:Zitate Tagged: BVerfG, Kindesmissbrauch, Link, Telepolis, von der Leyen ]]>
keimform.de: The Earth’s the Limit 1 http://www.keimform.de/2010/02/09/the-earths-the-limit-1/ Tue, 09 Feb 2010 20:34:34 +0100 keimform.de http://www.keimform.de http://www.keimform.de/2010/02/09/the-earths-the-limit-1/ The vision of post-scarcity is a popular but controversial meme in the debates of peer production. Post-scarcity envisions a world where everything is free as in free beer, where no payment or accounting is requirement for anything you use. Post-scarcity ideas usually rely very strongly on advanced technology, postulating that almost everything can be automated—or at least, everything that’s not fun and pleasant to do. Post-scarcity theorists also believe that advanced technology can provide enough natural resources and enough energy in order to satisfy everyone’s needs and wishes, possibly through extracting resources from space or through speculative future technologies such as nuclear fusion power.

A weak form of post-scarcity thinking is present in one of the founding documents of the free software movement, Richard Stallman’s GNU Manifesto “weak” because there are still necessary tasks that are neither fun nor automated away :

In the long run, making programs free is a step toward the post-scarcity world, where nobody will have to work very hard just to make a living. People will be free to devote themselves to activities that are fun, such as programming, after spending the necessary ten hours a week on required tasks such as legislation, family counseling, robot repair and asteroid prospecting.

More radical visions of “true” post-scarcity are expressed in the writings of Paul Fernhout and in the Oekonux project’s idea of a “GPL Society” where “[t]he produced goods would be accessible for free by everybody who needed them”, while “[p]eople would work autonomously and voluntarily”. A post-scarcity society though apparently still mixed with a scarcity-based attention economy for privileges and luxury goods is the background of Cory Doctorow’s first free novel, “Down and Out in the Magic Kingdom.”

Environmentally concerned people will usually be deeply suspicious of post-scarcity, because they are aware that nature is already recklessly exploited as of today and that we use up Earth’s resources faster than Earth can renew them. Regarding resource use, we’re living at the cost of future generations, and the idea can future generations can not only continue this practice, but actually vastly expand it in order to make “freely available” to everybody what today is luxury for a few, is evidently absurd for ecologically aware people.

These different viewpoints on post-scarcity are certainly a reason for the big differences in the worldview of eco activists and peer production activists, making communication difficult—in spite of the fact that both rely on the common concept of the commons. In order to bridge this gap, Michel Bauwens and Franz Nahrada published a joint statement where they claimed outright that “P2P […] is not about post-scarcity” and argued for a strategic convergence of the “Open Everything” peer production movement with the environmental and social justice movements.

While I share this wish for a strategic convergence of the three movements, I would be hesitant to try to discard post-scarcity thinking altogether. Instead, I’ll take a look at the limitations that any peer production—based society will face and then consider whether and in what form something related to the post-scarcity ideas could emerge nevertheless.

The Earth’s carrying capacity

The ecological footprint of humanity “represents the amount of biologically productive land and sea area needed to regenerate the resources a human population consumes and to absorb and render harmless the corresponding waste.” According to the newest available estimates for 2006 , humanity’s ecological footprint is 1.4 planets Earth—we use up Earth’s resources 1.4 times faster than Earth can renew them. In the long run, we won’t be able to maintain that lifestyle, unless we find another half Earth to support it—not very likely.

But of course, not everyone uses Earth’s resources to an equal amount—far from it. The average personal footprint is 2.6 global hectares gha —an average person uses 2.6 hectares 10.000 m2 of Earth’s biocapacity. But in the USA, the average personal footprint is 9.0 gha—more than three times the global average. In Germany, it is 4.0 gha—50% more than average. Conversely, the personal per capita footprint in Bangladesh and Nepal is only 0.5 gha, in India and the Philippines it is 0.8 gha cf. List of countries by ecological footprint . Clearly, our lifestyle in the developed nations is only possible because people elsewhere consume much less. We’re living both at the cost of future generations consuming Earth’s resources faster than they can be renewed and at the cost of people elsewhere.

The available biocapacity per person is 1.8 gha—if everyone used only 1.8 gha on average , we would need only one Earth, not one-and-a-half as of now. If we want a sustainable and globally fair lifestyle, we’ll have to bring our personal footprints down to that level—meaning a reduction by more than 2 for Germans, by 5 for US citizens.

But the calculated values are for 2006, when the world population was estimated to be 6.5 billion. About 2050, the world population should reach 9 billion after which it may stabilize at that level, or it may increase further—estimates differ . That will bring the available biocapacity per person down to 1.3 gha, corresponding to the current personal footprint of people living in Iraq, Morocco, or Uganda.

Clearly, any “post-scarcity” future won’t look like a “luxury for all” version of current life in Germany or the USA! But hopefully it won’t look like life in Iraq either…

[To be continued…]

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11k2: Skynet Symphony http://11k2.wordpress.com/2010/02/09/skynet-symphony/ Tue, 09 Feb 2010 20:04:14 +0100 11k2 http://11k2.wordpress.com http://11k2.wordpress.com/2010/02/09/skynet-symphony/

Von Nick Bertke a.k.a. Pogo. Nur aus Terminator 2 Originalsamples. via laughingsquid

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