Wenn es nach der Staatsanwaltschaft Aachen (Abteilung I) geht, so scheint das öffentliche Verständnis zeigen, schon eine schwere kriminelle Handlung zu sein. So jedenfalls sehen sich zur Zeit einige Nutzer des Erwerbslosen Forum Deutschland konfrontiert. Gegen sie ermittelt die Staatsanwaltschaft Aachen wegen des Verdachts der Volksverhetzung, weil sie nach einer glimpflich angelaufenen Geiselnahme, einer offensichtlich gestörten Person in der Aachener Arge im September, im Online-Forum Verständnis zeigten, dass solche Sachen bei Hartz IV-Empfänger passieren können, die offensichtlich unter erheblichen Druck durch Behörden stehen.
Anlässlich dessen, dass im Bundestag heute mit den Stimmen von SPD, CDU, CSU und FDP das Telemediengesetz verabschiedet wurde, möchte ich den Abgeordneten des deutschen Bundestages meine Meinung dazu, die einigen hier mitlesenden Ministern ohnehin bekannt sein dürfte, nochmals in einem offenen Brief mitteilen:
Durch einen Artikel von Larko mit Titel China restricts anonymous blogging bin ich auf einen Bericht der BBC mit Titel China may make bloggers give ID aufmerksam geworden, in dem die BBC enthüllt hat, dass sich die bösen kommunistischen Diktatoren in China etwas ganz besonders Fieses zur Unterdrückung des Menschenrechtes auf freie Meinungsäußerung einfallen lassen haben: sie überlegen allen Ernstes, anonymes Bloggen zu verbieten.
Nachdem der Weltherrscher die Zeichen der Zeit gedeutet hat, Simon schon was zum Telemediengesetz auf Telepolis geschrieben hat und ich hier einen Artikel mit Titel “Stoppt das Telemediengesetz!” geschrieben habe, hat sich nun auch Jens ein paar sehr detaillierte Gedanken zum geplanten Telemediengesetz gemacht.
Benutzt auch Du ab und zu einen elektronischen Informations- und Kommunikationsdienst, der nicht Telekommunikationsdienst nach § 3 Nr. 24 des Telekommunikationsgesetzes, der ganz in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze besteht, telekommunikationsgestützter Dienst nach § 3 Nr. 25 des Telekommunikationsgesetzes oder Rundfunk nach § 2 des Rundfunkstaatsvertrages ist?
Vermutlich nutzt auch Du so einen Dienst, denn sonst würdest Du diese Zeilen gar nicht lesen können. Denn was hier so unverständlich beschrieben ist, ist das Internet so wie es im Telemediengesetz, abgekürzt auch als TMG bezeichnet, definiert ist. Wenn es nach dem Willen der Bundesregierung geht, soll das Internet zukünftig Telemedien genannt werden und strengen Regulierungsvorschriften unterliegen. Sollte der “Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung von Vorschriften über bestimmte elektronische Informations-und Kommunikationsdienste (Elektronischer-Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz–ElGVG)“, tatsächlich in Kürze vom Bundestag beschlossen werden, werden wir das deutsche Internet bald nicht mehr wiedererkennen.
Ich möchte in diesem Artikel erklären, warum ich mich dafür einsetzen werde, dass das geplante Telemediengesetz keinesfalls vom Bundestag beschlossen wird, sondern geradewegs in den Papierkorb gehört und ich hoffe, es wird ein Untersuchungsauschuss dazu eingerichtet, wie es in Deutschland zu Gesetzentwürfen kommen kann, die erkennbar gegen die Grundgedanken unserer freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet sind.
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Par·tei·buch n. Heft mit persönlichen Daten und Mitgliedsnummer zum Beweis der Mitgliedschaft in einer Partei
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