Bloggers liebster SPD-Politiker, der überaus gutaussehende deutsche Umweltminister Sigmar Gabriel, darf leider nicht ins SPD-Präsidium.
Soeben hat Mein Parteibuch die Nachricht von Anwalt Sebastian Wolff-Marting von der Kanzlei SEWOMA® erreicht, dass Bundesumweltminister Sigmar Gabriel gegen das Urteil des Amtsgerichtes Hamburg, dass eine Persönlichkeitsrechtsverletzung durch das Bildchen im Parteibuch Wiki verneint und deshalb die Klage auf Zahlung der (äußerst moderaten) Honorarnote in Höhe von 756,09 Euro abgewiesen hat, Berufung eingelegt hat.
Sebastian Wolff-Marting hat das gutbegründete Urteil des AG Hamburg, mit dem die Klage von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel auf Erstattung von 756,09 Euro Abmahnkosten in der Nuttenposse abgewiesen wurde, auf den Webseiten der Kanzlei SEWOMA® einschließlich der vollständigen Urteilsbegründung im Volltext online gestellt und hier noch ein paar kommentarierende Sätze dazu geschrieben.
Nachdem im Parteibuch bereits ausführlich erklärt wurde, dass die Bremser einer europäischen Klimaschutzregelung zur Verteidigung der spritfressenden Erzeugnisse der deutschen Automobilindustrie insbesondere aus Deutschland kommen, gäbe es nun eigentlich keine Notwednigkeit mehr darauf einzugehen, dass Bundesumweltminister Sigmar Gabriel gerade von sich gab, die internationalen Klimaverhandlungen bräuchten dringend politischen Schwung.
Jetzt aber gibt es einen innovativen neuen Vorschlag für einen deutschen Beitrag zum Klimaschutz. Dr. Hans Penner fordert in einem offenen Brief an Sigmar Gabriel die Besteuerung von Darmgasen:
Zur unbegründeten Klage des Genossen Bundesumweltministers Sigmar gegen den Genossen Blogger Marcel auf Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von 756,09 Euro zzgl. Zinsen liegt nun das acht Seiten umfassende Urteil des AG Hamburg vor. Interessant für die allgemeine Öffentlichkeit dürften die Entscheidungsgründe sein, deren Ausführung wie folgt beginnt:
Wie das Amtsgericht Hamburg telefonisch mitgeteilt hat, ist die Klage von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel gegen den Betreiber von Mein Parteibuch auf Zahlung der in der (äußerst moderaten) Honorarnote von Michael Nesselhauf ausgewiesenen 756,09 Euro Abmahnkosten abgewiesen worden.
Der Kläger, also Sigmar Gabriel, hat außerdem die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Gestern habe ich darüber berichtet, dass die Urteilsverkündigung zur Klage von Sigmar Gabriel gegen mich auf Zahlung von 756,09 Euro Abmahnkosten überraschend verschoben wurde. Die Gründe habe ich gestern am Telefon jedoch nicht erfahren.
Gerade habe ich mit dem Amtsgericht Hamburg telefoniert, um zu erfahren, wie das gestern verkündete Urteil des AG Hamburg im Fall Sigmar Gabriel gegen mich lautet. Dabei gab es eine Überraschung: die Urteilsverkündung wurde ausgesetzt und auf den 27.02.2007 um 12:00h verschoben. Ob Genosse Bundesumweltminister Sigmar Gabriel 756,09 Euro für seine Abmahnung in der Nuttenposse zugesprochen bekommt, wo er mir doch stattdessen auch einfach eine E-Mail hätte schreiben können, bleibt also vorerst offen.
Am Dienstag, den 23.01.2007, ist um um 12:00h im Raum A 153 des AG Hamburgam Sievekingplatz 1 die Verkündung der erstinstanzlichen Entscheidung zur Klage des Pop-Beauftragten der SPD Sigmar Gabriel, der auch Bundesumweltminister ist, gegen mich auf Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von 756,09 Euro wegen eines Bildes aus dem Baseblog im Parteibuch Wiki mit der Bildunterschrift “Ich will auch zu den Nutten, Herr Hartz” angesetzt.
Nachdem am 5. Dezember die mündliche Verhandlung beim AG Hamburg zur Klage auf Abmahnkosten in Höhe von 756,09 Euro von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel gegen mich war, und Richter Steinmetz sich dabei unentschlossen gezeigt hat, zu entscheiden, ob das Corpus Delikti - also das im Parteibuch Wiki eingefügte Bild von Sigmar Gabriel mit der Bildunterschrift “Ich will auch zu den Nutten, Herr Hartz” - zulässige Satire oder eine unzulässige Persönlichkeitsrechtverletzung ist, und auch deutlich gemacht hat, dass er nicht wisse, was ein Wiki ist und ob Wikis unter das Forenhaftungsprivileg fallen können, gab es eine einmonatige Frist zum Einreichen weiterer Schriftsätze.
Mein Rechtsanwalt, der Berlin Blawger Sebastian Wolff-Marting von der Kanzlei SEWOMA®, die einmonatige weitere Vortragsfrist fristgerecht für einen, wie ich finde, lesenswerten ergänzenden Vortrag zu Satire und Wikis genutzt. Eigentlich müsste das auch einem Richter eingängig sein.
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