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| El Masri |
Das US Supreme Court hat eine Klage von Khaled El-Masri gegen die CIA und Ex-CIA-Chef George Tenet wegen einer Entschuldigung und einer symbolischen finanziellen Entschädigung durch Nichtbehandlung abblitzen lassen. Das höchste amerikanische Gericht bekräftigt damit die Ansicht unterer Gerichte und vom führenden Skull & Bones Repräsentanten George W. Bush, dass Entführung und Folter durch die CIA in den USA ein Staatsgeheimnis ist und dementsprechende Vorwürfe deswegen nicht vor Gericht verhandelt werden dürften.
Normalerweise müsste nach einer solchen rechtsstaatswidrigen Entscheidung einer Bananenrepublik das ganze Programm angefangen von Wirtschaftssanktionen bis hin zum Abbruch der diplomtischen Beziehungen zum Einsatz kommen, dass die Bundesregierung gegen Terror- und Folterstaaten zur Verfügung hat. Ganz anders sieht das weitere Prozedere hingegen aus, wenn es sich um offensichtliche Regierungskriminalität im eigenen Lager handelt.
Das Rostocker Amtsgericht hat gestern am 19.9.2007 den angeblichen Steinewerfer bei der Anti-G8-Demonstration vom 2. Juni Klaus A. zu einer 14 monatigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt.
Eins noch vorweg: Ich bin gegen jede Form von Gewalt. Weder bei Demonstranten, noch bei Polizisten. Wenn eindeutig bewiesen worden wäre, dass Klaus A. der Steinewerfer gewesen ist, wäre das Urteil wirklich in Ordnung. Tötungsabsicht oder nicht, wer mit Steinen auf andere Menschen wirft, nimmt zumindest eine schwere Verletzung der getroffenen Person in Kauf.
In diesem Fall ist das Urteil allerdings nur als skandalös zu bezeichnen.
Mein Parteibuch berichtete bereits mehrfach, welch “seltsame” Zustände in der hessichen Justiz herrschen. Polizei und Justiz in Marburg sind zwar offenbar nicht Willens oder in der Lage, einen randalierenden Polizistensohn im Zaum zu halten, offensichtlich Betrunkene davon abzuhalten, Haustüren kaputt zu schlagen oder erfolgreiche Verfahren gegen Hausbesitzer, die ihr Haus mit riesigen Nazi-Symbolen verzieren, zu führen, zeigen sich dafür aber um so engagierter bei der Verfolgung derer, die den Frieden der Marburger Verbindungen durch Kritik stören.
So wird vermutlich nur in der kleinen Stadt Marburg, wo der ehemalige hessische Justizminister Christean Wagner in einer Anwaltskanzlei tätig ist, nach einem Blog-Bericht über das Essen im griechischen Restaurant “Hansenhaus Links”, das unweit eines Turnbund-Verbindungshauses liegt, wegen “geschäftsschädigender Verleumdung gemäß §15 UWG” polizeilich ermittelt. Zum Repertoire des Marburger Rechtsstaates gehören außerdem Hausdurchsuchungen zum Datenschutz und gewaltsame ED-Behandlungen, mit der Opfer von Gewalttaten schikaniert werden.
Die Abmahnung des Supernature-Forums für Äußerungen zur Luftrettungs-Service-Vermittlungs GmbH, hat im Frühjahr letzten Jahres für viel Empörung in der deutschen Internet-Community gesorgt. Im Nachgang zu dieser Abmahnung hat es reichlich Spenden für Supernature-Betreiber Martin Geuß gegeben, mit denen er eine negative Feststellungsklage gegen die Abmahnung der LRS GmbH vor dem Landgericht Hamburg finanziert hat.
Wie aus den Durchsuchungsbeschlüssen hervorgeht, sollten mit der Hausdurchsuchung am 4.1.07 bei Ulrich Brosa Computer und Datenträger beschlagnahmt werden. Damit sollten Beweise sichergestellt werden, dass er dafür verantwortlich ist, einen Auszug aus dem Bundeszentralregister zu einem Polizistensohn ins Internet gestellt zu haben und so in strafrechtlich relevanter Weise gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstoßen zu haben.
Im Zuge der Hausdurchsuchung beim Betreiber der justizkritischen Webseite Althand.de wurden, wie im Protokoll der Durchsuchung (pdf, 0,6 MB) unter Ziffer 2 und Ziffer 22 vermerkt ist, aber auch Bildschirme beschlagnahmt. Wozu soll das gut sein? Welche Beweise können auf Bildschirmen zu finden sein?
Angesichts dessen, dass Ulrich Brosa sich zur Veröffentlichung des Registerauszugs auch vor Gericht stets bekannt hat, erscheint die gesamte Hausdurchsuchung für die Ermittlung völlig überflüssig. Lediglich über sachfremde Erwägungen finde ich plausible Erklärungen für das Motiv der Hausdurchsuchung. (more…)
Morgen um 11:00 Uhr wird es eine Pressekonferenz des Ortsverbandes Marburg der Humanistischen Union (HU) zur Hausdurchsuchung beim Betreiber der justizkritischen Webseite althand.de, Dr. Ulrich Brosa, geben, die mit dem Verdacht eines Verstosses gegen das Bundesdatenschutzgesetz begründet wurde. Weitere Informationen zur Pressekonferenz finden sich in einer Pressemitteilung auf der Webseite der HU-Marburg.
Außerdem ist davon zu lesen, dass ein junger Mann aus Amöneburg dem HU-Ortsverband Marburg 250.000 Euro Zwangsgeld für den Fall angedroht hat, dass er weiterhin wahrheitsgemäße Tatsachen über dessen faschistoides Treiben im Internet verbreitet.
Im Mobbing-Gegner Blog findet sich zwischenzeitlich ein offener Brief von Gudrun Hoffmann an die aus Hessen stammende Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, in dem sie schon Mitte 2006 auf die problematischen Zustände in der hessischen Justiz hingewiesen wurde.
Zur gestrigen Hausdurchsuchung und erkennungsdienstlichen Behandlung von Ulrich Brosa im Zuge von Ermittlungen wegen des Verdachtes eines Verstoßes gegen das Bundesdatenschutzgesetz fehlen mir die Worte. Der Durchsuchungsbeschluss ist eine Farce. Wie soll man sich gegen solche Kriminelle wehren?
Aus dem Durchsuchungsbeschluss des Direktors des Amtsgerichtes Kirchhain, Eckhard Laudi, vom 30.11.2006, geht hervor, dass unter dem Aktenzeichen 11 Gs- 4 Js 7765/06 gegen Dr. Ulrich Brosa wegen eines Verstosses gegen das Bundesdatenschutz ermittelt wird und die Durchsuchung bei Urich Brosa angeordnet wird, weil aufgrund von Tatsachen zu vermuten sei, dass sie zur Auffindung von Beweismitteln, nämlich des zur Begehung der Tat verwendeten Computers, führen würde, wobei auf die §§102, 105 StPO verwiesen wird. Die Beschlagnahme dieser, solcher Gegenstände wird angeordnet und auf die §§94, 98 StPO verwiesen. Mit der Durchsuchung wurde die Polizei in Marburg (Polizeidirektion) beauftragt.
Begründet wird der Beschluss damit, (more…)
Der Brancheninformationsdienst markt intern hat einer Pressemitteilung zufolge am Donnerstag eine Kampagne gegen die bemerkenswerte Rechtsprechung von BGH-Richter Gerd Nobbe und seinen XI. Senat zum Thema Schrottimmobilien gestartet. Die lobenswerte Initiative passt sehr gut zur Veröffentlichung des offenen Briefes von Schrottimmobilienopfern an Angela Merkel vom Freitag auf Mein Parteibuch.
Artikel 5 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland garantiert die Meinungsfreiheit. Unter dem Titel “Eine Zensur findet nicht statt” habe ich mir zur tatsächlichen Situation der Meinungsfreiheit in Deutschland bereits vor einigen Tagen einige Gedanken gemacht.
Juristen mit herrschender Meinung erklären den Satz in Deutschland so, dass zwar keine Vorabkontrolle von Meinungsäußerungen stattfindet, aber im Nachhinein jeder für seine Äußerungen im Internet von Gerichten fertig gemacht werden kann. Dass damit eine offizielle Vorabzensur von Meinungsäußerungen lediglich durch die aus Angst installierte Schere in den Köpfen von Publizisten ersetzt wird, hält offenbar die herrschende Meinung im Gegensatz zu mir nicht für verfassungswidrig.
Berichte über das deutsche Rechtswesen, dass die Zensur durchsetzt, können jedoch in Deutschland, wie das nachfolgende Beispiel zeigt, auch in einer Vorab-Zensur verboten werden:
Am 7. 11.2006 um 11 h setzt der 14. Zivilsenat des OLG Celle den Schadensersatzprozess unter dem Aktenzeichen 14 U 234/05 im Fall von M.-Selim Sürmeli fort. M.-Selim Sürmeli, der auch Vorsitzender des Zentralrats Europäischer Bürger ist, hat Bedenken hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit seines Verfahrens und sucht deswegen noch Prozessbeobachter.
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| Auswanderin |
Par·tei·buch n. Heft mit persönlichen Daten und Mitgliedsnummer zum Beweis der Mitgliedschaft in einer Partei
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