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| Gravenreuth 2007: “Ziehe mit!” |
| Quelle: Gulli |
Wenn Rechtsanwälte ihre Mitmenschen mit Klägerismus zur Rotglut treiben und in Ausübung ihrer anwaltlichen Tätigkeit auch vor Straftaten nicht zurückschrecken, verhält sich die Staatsanwaltschaft oft so wie der sprichwörtliche Jagdhund, den man zum Jagen tragen muss. Oberstaatsanwalt Bernhard Jahntz, der gestern die Anklage in der Berufung gegen den bekannten Münchner Anwalt und Dipl.-Ing. (FH) Günter Freiherr von Gravenreuth vertrat, hat seine Arbeit hingegen vorbildlich erledigt und sich weder von langatmigem Geschwafel der Verteidigung in die Irre führen noch sich durch zufällig nicht erschienene Zeugen - der vorbestrafte ehemalige Kanzleikollege des Angeklagten, Bernhard Syndikus, ließ sich per Fax wegen eines verpassten Flugzeuges entschuldigen und der ehemalige Mitarbeiter der Kanzlei Gravenreuth & Syndikus, Alexander Kleinjung, erschien einfach nicht - übertölpeln lassen.
So überrascht es dann auch nicht, dass Günter Freiherr von Gravenreuth gestern aus der von ihm angestrengten und von Richter Ralf Vogl geleiteten Berufungsverhandlung mit einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten ohne Bewährung herauskam.
Bei der Abzockwelle wurde heute über einen Strafprozess gegen einen Rechtsanwalt und Dipl.-Ing. (FH) berichtet, wo es zu einem Heiterkeitsausbruch im Zuschauerraum gekommen sein soll. Das ist schwer verständlich, denn warum bitte schön soll der Rat des Richters, der Angeklagte möge sich künftig straffrei halten, Heiterkeit auslösen?
Die taz berichtete gestern, siehe http://tinyurl.com/yqys6w , davon, dass der bekannte Münchener Anwalt und Dipl.-Ing. (FH) Günter Freiherr von Gravenreuth vom Amtsgericht Tiergarten wegen versuchtem Betrug zu sechs Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt wurde.
Für morgen, Montag, den 16.07.2007, ist,wie bereits angekündigt, um 09:30h eine mündliche Verhandlung im AG München, Pacellistr. 5, Sitzungssaal B 106 zu einer Klage von Rechtsanwalt Günther Freiherr von Gravenreuth gegen den Betreiber von Mein Parteibuch, Marcel Bartels, angesetzt. Da es sich um eine öffentliche Verhandlung handelt, ist die Öffentlichkeit selbstredend zugelassen.
Für den 16.07.2007 um 09:30h ist eine mündliche Verhandlung im AG München, Pacellistr. 5, Sitzungssaal B 106 zu einer Klage von Rechtsanwalt Günther Freiherr von Gravenreuth gegen den Betreiber von Mein Parteibuch, Marcel Bartels, angesetzt. Da es sich um eine öffentliche Verhandlung handelt, ist die Öffentlichkeit selbstredend zugelassen. Sollten sich Änderungen im Termin ergeben, wird Mein Parteibuch die Öffentlichkeit darüber unter dem Tag (FH) informieren.
Wie ich von Rolf Schälike erfahren habe, wurde mein Widerspruch gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss zur einstweiligen Verfügung wegen zitatweiser Veröffentlichung eines an mich gerichteten Schreibens eines Anwaltes der Kasseler Kanzlei Herold Flashar Gehb durch das Landgericht Hamburg abgewiesen.
Im Nachgang zum Verfahren 27 O 1044/06 Rechtsanwalt Freiherr v. G. gegen mich wegen Veröffentlichung eines anonymisierten Abmahnschreibens in pdf-Form, in dem ich einen Vergleich geschlossen hatte, gibt es nun auch eine Kostenrechnung von der Justizkasse Berlin.
Auf Buskeismus.de gibt es einen bemerkenswerten Prozessbericht von einer Verhandlung Dr. Thomas Middelhoff gegen Gruner + Jahr AG & Co. KG vor der Pressekammer des LG Hamburg.
Heute gab es um 12:15h beim LG Berlin eine Verhandlung über einen Widerspruch von Rolf Schälike über eine von der Berliner Kanzlei Schertz Bergmann im Auftrag des Hamburger Medienanwaltes X* erwirkte einstweilige Verfügung. Den Streit nachzuvollziehen, fiel mir schwer und ich hatte auch den Eindruck, dem Gericht und dem Klägeranwalt ist dies nicht ganz einfach gefallen. Sollten in meinem nachfolgenden Gerichtsbericht Fehler enthalten sein oder ich damit jemand auf den Schlips treten, so bitte ich, mir das mitzuteilen. Gern ändere ich das dann.
Ursprünglich war der Stein des Anstoßes wohl eine Stelle in der Anwaltsliste auf der von Rolf Schälike betriebenen Buskeismus-Seite zur äußerungsrechtlichen Gerichtsberichterstattung. Dort erwähnte Rolf Schälike unter anderem, dass Anwalt X als Einzelanwalt von zu Hause aus arbeite. Anwalt X ging dagegen vor. Rolf Schälike hat im Nachgang dazu das Haus, in dem Kanzlei und Wohnräume des Anwaltes liegen, nebst Klingelschild, auf dem es nur einen Klingelknopf gibt, fotografiert, und die Fotos inklusive einer Umfrage, ob man angesichts dieser Tatsachen sagen könnte, der Anwalt arbeite von zu Hause aus, ins Internet gestellt.
Das gefiel dem Medienanwalt auch nicht und so verlangte er erneut Unterlassung. (more…)
Nachdem die First-Media-Kollerkommunikation im Parteibuch und bei ix als first.info schon vor ein paar Monaten für reichlich Lacher gut war, legt Dr. rer. pol. Frank Huber im Dezember pünktlich zum Weihnachtsgeschäft noch mal eine Schippe drauf.
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| Zwei Promianwälte |
Par·tei·buch n. Heft mit persönlichen Daten und Mitgliedsnummer zum Beweis der Mitgliedschaft in einer Partei
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