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| 1-Mann-Demo für Äußerungsfreiheit |
Samuel Huntington hat vor ein paar Jahren die selbsterfüllende Prophezeihung aufgestellt, dass der Westen bald einen globalen Krieg gegen Muslime führen würde. Angesichts der großen Militärbasen, mit der die USA Muslime in aller Welt in Schach halten, hätte man das auch schon als Angriffsdrohung verstehen können. George W. Bush hat am Beginn des zusammengelogenen Krieges gegen den Terror der ganzen Welt erklärt: “Entweder seid ihr mit uns oder mit den Terroristen.” Die schiitischen Zaydis im Nordwesten des Jemen unter Führung von Al-Houthi haben den USA darauf eine deutlich ablehnende Antwort gegeben.
In der taz ist gerade über Buskeismus-Forscher Rolf Schälike zu lesen:
Wenn der etwas andere Gerichtsreporter Rolf Schälike über Geld redet, bekommt man es ein bisschen mit der Angst: Seine juristischen Kosten beliefen sich 2009 auf 4.700 Euro pro Monat, sagt er in einem Tonfall, als ginge es um Heizung, Strom und Wasser. Insgesamt sind seit 2003 rund 150.000 Euro angefallen - sein persönlicher Preis für die Meinungsfreiheit.
Schön, dass Deutschland ein freiheitlich-demokratischer Rechtsstaat und nicht China ist. Man stelle sich mal vor, es gäbe in Deutschland Zensur, da könnten gering verdienende Leute sich ihre Meinung gar nicht mehr leisten.
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| Frau Orosz wirbt für das Welterbe |
| Copyright 2009 Erika Lust |
Unter August dem Starken war Dresden im angehenden 18. Jahrhundert eine keineswegs für Prüderie bekannte bedeutende europäische Metropole von Kunst und Kultur. Im weiteren Verlauf der Geschichte wurde aus Dresden dann eine Provinzstadt im Tal der Ahnungslosen. Wenn nicht gerade die Tochter eines alten Nazis bei IKEA einkaufen ging oder Georg Milbradt die Landesbank verzocken ließ, so war es richtig ruhig um das Provinzstädtchen.
Abgesehen davon, dass das Dresdner Elbtal mit dem Titel Weltkulturerbe der UNESCO ausgezeichnet wurde, erregte die Provinzstadt danach allenfalls noch mit dem Juristenfilz vom Sachsensumpf und dadurch, dass FDP-Oberbürgermeister Ingolf Roßberg noch schnell ein Fünftel von Dresden preiswert an eine Heuschrecke verramschte, kurz bevor er wegen Beihilfe zum Bankrott zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt wurde, überregionales Aufsehen.
Die Ruhe im Provinzstädtchen ist nun vorbei, denn mit “CDU-Topmodell” Helma Orosz, die als CDU-Oberbürgermeisterin die Nachfolge von Ingolf Roßberg angetreten hat, sorgt Dresden nun als Heimstatt von ignoranten Kulturbanausen sogar international für dicke Schlagzeilen.
Mein Parteibuch hat bekanntlich überhaupt keine Ahnung, wie Geschäftsmodelle von Abmahnanwälten aussehen. Da darf natürlich nichts Falsches zu behauptet werden. Keinesfalls sollte in der Öffentlickeit der Eindruck erweckt werden, provionsbasierte Abmahngeschäftsmodelle im großen Stil seien kriminell. Das kann nicht sein, denn dann wäre das, was einige Abmahnanwälte tun, kriminell. Gut also, dass es im freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat Deutschland im Zeitalter des Buskeismus eine freiheitlich-demokratische Grundordnung und eine würdige frei und unabhängig entscheidende Rechtsprechung gibt, die zu unterbinden weis, was nicht gesagt werden darf.
Doch, oh Graus, jetzt gibt es das böse Internet. Und gibt man da in eine Suchmaschine die völlig harmlose Zeichenkette ein wie:
31 O 688/09 LG Köln
dann kommt da ein merkwürdiges Ergebnis.
Die junge Freiheit ist bekanntlich eine bei Anhängern der rechtsextremen Szene beliebte Zeitung. Die Bundeszentrale für politische Bildung drückt das beispielsweise so aus:
Wer an Zeitungskiosken - beispielsweise im Berliner Bahnhof Friedrichstraße einkauft, kann gelegentlich erleben, wie sich Anhänger der rechtsextremen Szene dort mit ‘ihrer’ Literatur versorgen. Im Zeitungsständer vor der Tür lagert das Wochenmagazin ‘Junge Freiheit’ und unter dem Ladentisch hinter der Kasse die “National-Zeitung”, die es dezent nur auf Nachfrage gibt. Nicht wenige - offensichtlich Stammkunden - kaufen beide Blätter zugleich, mal mehr oder weniger auffällig.
RA Bahrs “Online und Recht” beginnt einen Bericht unter dem Titel “Aussage “Junge Freiheit von der NPD gelenkt” ist zulässige Meinungsäußerung” wie folgt:
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil v. 26.02.2009 - Az.: 16 U 170/08
Leitsatz:
Die Aussage “Die Junge Freiheit werde von der NPD gelenkt” stellt eine zulässige Meinungsäußerung dar, die nicht Gegenstand eines Unterlassungsbegehrens oder eines Gegendarstellungsanspruchs sein kann.
Die im deutschen Zeitungskartell BDZV zusammengeschlossenen Verlage beklagen in letzter Zeit immer öfter, dass sie sich wegen der kostenlosen Nachrichten im Web finanziell nicht halten könnten und mit ihren “Qualitätszeitungen” der “Qualitätsjournalismus” sterbe. Im Jahr 2007 hielt BDZV-Präsident Helmut Heinen beispielsweise eine flammende Rede zur Rolle der Qualitätsmedien, die unter dem Titel “Es geht um Glaubwürdigkeit, Kompetenz, Verantwortung” veröffentlicht wurde.
Um den Siegeszug des Web und das damit einhergehende Zeitungssterben zu verhindern hat Marc Jan Eumann, Chef der Medienkommssion des SPD-Parteivorstandes, kurz vor der Wahl ein Strategiepapier erstellt, mit dem die SPD vor ihrer Abwahl umfangreiche staatliche Subventionen von Zeitungen zur Sicherung des Qualitätsjournalismus geplant hatte. Die SPD steht damit nicht allein, bei der CDU wird das Zeitungssterben tendenziell ähnlich beurteilt.
Tatsächlich sind die Gründe für das Zeitungssterben auch ganz wo anders zu suchen. Wer sie kennen möchte, sollte sich mal beispielhaft anschauen, wie und warum die Qualitätszeitung “Kieler Nachrichten” heute den Zollbeamten Wolfgang Dudda als treuen Abo-Leser verloren hat.
ihr habt gerade die Chance, einen Big Point zu machen. Ihr habt in den letzten Tagen unglaublich viel Aufmerksamkeit bekommen, die solltet ihr nutzen. Und zwar nicht dazu, euren Ruf zu ruinieren, sondern dazu, euch eine Fangemeinde zu schaffen. Zeigt, dass ihr dazugelernt habt!
Den Sportjounalisten Jörg Weinreich hat es mal wieder erwischt. Nach den lustigen Briefen, die die Abmahnkanzlei Schertz Bergmann ihm vor einiger Zeit mal im Auftrag von Theo Zwanziger geschickt hat, haben Schertz & Bergmann ihm nun einen Doppelpack wegen ein paar Worten in seiner Berichterstattung über eine Pressekonferenz von Claudia Pechstein verpasst.
Erstmal gab es eine Unterlassungsaufforderung von Simon Bergmann im Auftrag von Claudia Pechstein zum Preis von 775,64 Euro und hintendran kam alsbald darauf wegen der gleichen Worte noch eine nahezu gleich lautende Unterlassungsaufforderung von Zensurspezialist Christian Schertz im Auftrag von Simon Bergmann, mit der ebenfalls 775,64 Euro verlangt wurden. Das ist erstmal insofern bemerkenswert, als dass Simon Bergmann sicherlich weiß, dass er als Abmahnanwalt für seine Abmahnerei nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung eigene Resourcen einzusetzen hat, und wenn er dies aus von ihm selbst zu vertretenden Gründen unterlässt, die Rechnung seines Kollegen selbst bezahlen muss. Sollten die Staranwälte Schertz & Bergmann etwa versucht haben, Jens Weinreich unter Vorspiegelung der falschen Tatsache, es bestünde eine Zahlungspflicht, zur Zahlung von zwei Gebühren zu bewegen? Da gab es doch irgendwo in den deutschen Gesetzen einen fast vergessenen Paragrafen, wo was über Vorspiegelung falscher Tatsachen und Vermögensvorteile drinsteht.
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| Wolfgang Schäuble Wahlplakat-Remix (GIMP) |
Gestern erst berichtete Mein Parteibuch darüber, dass die zum Ablenken von den Raubzügen der Junta erstellten inhaltsleeren Wahlplakate der CDU so bescheuert sind, dass sie Satiriker arbeitslos machen. Ein paar Unentwegte haben es trotzdem probiert. Das Blog Netzpolitik hat zu einem Remix-Wettbewerb für Wahlplakate aufgerufen. Und die Schwarze Pest reagierte prompt wie immer, wenn sie beim Verarschen der Leute erwischt wird: mit Zensur.
Diesmal wurde zur Begründung der Zensur der Trick angewendet, mit dem sich RWE erst kürzlich blamiert hat. Man schiebt Urheberrechtsinhaber vor und sagt, eine kritische Auseinandersetzung mit der Propaganda sei verboten, weil das die Urheberrechte an des Propaganda-Mateials verletze. Im konkreten Fall behauptet die hübsche Hof-Fotografin der schwarzen Pest Laurence Chaperon, sie besitze die Urheberrechte an dem Bild von Verfassungsschlachter Wolfgang Schäuble und das Bild wäre nur für Propaganda der schwarzen Pest lizensiert, die die Raubzüge der Junta zu Wohltaten verklärt.
| Geklaut von Fonzo |
Im Krieg gegen die Wahrheit gehen dem Wahrheitsminiserium die Ideen aus. Wie schon im letzten Jahr ficht die Propaganda-Zentrale der Transatlantiker in diesem August mit blonden Plattitüden einen heroischen Kampf gegen das böse Internet. Erinnert sich noch wer an die letztjährige Titelstory gegen das böse mit Plagiaten vollgefüllte Copy-und-Paste-Internet, bei der dann kurz darauf aufgeflogen ist, dass der Spiegel die Geschichte von einer US-Zeitung abgeschrieben hatte? In diesem August hat die “Generation Doof” bisher das Glück, dass noch nicht aufgefallen ist, wo sie die Titelgeschichte diesmal abgeschrieben hat.
Diesmal hämmert der Spiegel seinen Opfern gleich vorneweg die Botschaft ins Gehirn ein, die hängenleiben soll: “Die Refugien der Diebe, Rufmörder, Kinderschänder entziehen sich weitgehend der Kontrolle des Rechtsstaats.” Mit diesen Worten meint das ehemalige Nachrichtenmagazin nicht etwa den Bundestag oder den Landtag von Sachsen, sondern das böse Internet.
Die blonde Spiegel-Fachfrau Kerstin Kullmann ist sichtlich stolz auf die großartige Leistung der Propagandisten Thomas Darnstädt, Frank Hornig, Martin U. Müller, Marcel Rosenbach und Hilmar Schmundt. Unbelastet vom Spott über den letzten Internet-Sommertitel des Schmiergel erläuterte sie im Morgenmagazin in ihrer kompetenten Art das Kernanliegen der Kampagne: Das böse Internet ist ein rechtsfreier Raum und dagegen muss endlich entschieden vorgegangen werden. In Nordkorea funktioniert es ja schließlich auch. Grassierender Abmahnwahn und Buskeismus sind ja nun auch eindeutig finstere Verschwörungstheorien von Leuten, die keine Ahnung haben.
Und schließlich ist ja auch die übergroßer Mehrheit der Politmafia ihrer Meinung. Der saubere Geheimdienstminister Thomas de Maziere (Schwarze Pest) zum Beispiel.
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| Abends |
Par·tei·buch n. Heft mit persönlichen Daten und Mitgliedsnummer zum Beweis der Mitgliedschaft in einer Partei
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