Wie Marcel Bartels in seinem Blog mitteilt, hat der SPD-Popbeauftragte Sigmar Gabriel seine Berufung gegen das Urteil des AG Hamburg wegen der Abmahnkosten für ein Satirebildchen zurückgezogen. Der diesbezüglich für den morgigen Freitag, den 31.08.2007, beim LG Hamburg angesetzte Termin fällt deshalb ins Wasser. Stattdessen findet morgen in der Hamburger Dunkelkammer eine andere Party statt, denn um 10:30h wird dort über den Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung verhandelt, mit der den Finanzparasiten zwei Beiträge zur Wieslocher MLP AG verboten wurden.
In Deutschland scheint der Begriff Politjustiz im allgemeinen Sprachgebrauch hingegen praktisch nicht vorzukommen. Heißt das, dass es in Deutschland keine Politjustiz gibt?
Der Streit mit dem Pop-Beauftragten der SPD um die 756,09 Euro moderate Anwaltsrechnung von Kanzleranwalt Michael Nesselhauf wegen der Nuttenposse geht nun in die zweite Runde. Seit heute liegt auch die Begründung der hübschen Anwältin vor.
Soeben hat Mein Parteibuch die Nachricht von Anwalt Sebastian Wolff-Marting von der Kanzlei SEWOMA® erreicht, dass Bundesumweltminister Sigmar Gabriel gegen das Urteil des Amtsgerichtes Hamburg, dass eine Persönlichkeitsrechtsverletzung durch das Bildchen im Parteibuch Wiki verneint und deshalb die Klage auf Zahlung der (äußerst moderaten) Honorarnote in Höhe von 756,09 Euro abgewiesen hat, Berufung eingelegt hat.
Sebastian Wolff-Marting hat das gutbegründete Urteil des AG Hamburg, mit dem die Klage von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel auf Erstattung von 756,09 Euro Abmahnkosten in der Nuttenposse abgewiesen wurde, auf den Webseiten der Kanzlei SEWOMA® einschließlich der vollständigen Urteilsbegründung im Volltext online gestellt und hier noch ein paar kommentarierende Sätze dazu geschrieben.
Zur unbegründeten Klage des Genossen Bundesumweltministers Sigmar gegen den Genossen Blogger Marcel auf Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von 756,09 Euro zzgl. Zinsen liegt nun das acht Seiten umfassende Urteil des AG Hamburg vor. Interessant für die allgemeine Öffentlichkeit dürften die Entscheidungsgründe sein, deren Ausführung wie folgt beginnt:
Wie das Amtsgericht Hamburg telefonisch mitgeteilt hat, ist die Klage von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel gegen den Betreiber von Mein Parteibuch auf Zahlung der in der (äußerst moderaten) Honorarnote von Michael Nesselhauf ausgewiesenen 756,09 Euro Abmahnkosten abgewiesen worden.
Der Kläger, also Sigmar Gabriel, hat außerdem die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Gestern habe ich darüber berichtet, dass die Urteilsverkündigung zur Klage von Sigmar Gabriel gegen mich auf Zahlung von 756,09 Euro Abmahnkosten überraschend verschoben wurde. Die Gründe habe ich gestern am Telefon jedoch nicht erfahren.
Gerade habe ich mit dem Amtsgericht Hamburg telefoniert, um zu erfahren, wie das gestern verkündete Urteil des AG Hamburg im Fall Sigmar Gabriel gegen mich lautet. Dabei gab es eine Überraschung: die Urteilsverkündung wurde ausgesetzt und auf den 27.02.2007 um 12:00h verschoben. Ob Genosse Bundesumweltminister Sigmar Gabriel 756,09 Euro für seine Abmahnung in der Nuttenposse zugesprochen bekommt, wo er mir doch stattdessen auch einfach eine E-Mail hätte schreiben können, bleibt also vorerst offen.
Am Dienstag, den 23.01.2007, ist um um 12:00h im Raum A 153 des AG Hamburgam Sievekingplatz 1 die Verkündung der erstinstanzlichen Entscheidung zur Klage des Pop-Beauftragten der SPD Sigmar Gabriel, der auch Bundesumweltminister ist, gegen mich auf Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von 756,09 Euro wegen eines Bildes aus dem Baseblog im Parteibuch Wiki mit der Bildunterschrift “Ich will auch zu den Nutten, Herr Hartz” angesetzt.
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| Christian das Volk |
Par·tei·buch n. Heft mit persönlichen Daten und Mitgliedsnummer zum Beweis der Mitgliedschaft in einer Partei
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