Mein Parteibuch hat vor ein paar Monaten darüber berichtet, dass der Bundesnachrichtendienst, vertreten durch taz-Anwalt Johannes Eisenberg, den Betreiber der Webseite R-Archiv.de wegen einer angeblichen Persönlichkeitsrechtsverletzung verklagt hat. Nach einer gütlichen Einigung hatte das Landgericht Berlin noch über die Kosten zu entscheiden. Details zum Prozess finden sich bei Buskeismus. Auf Radio-Utopie schreibt “ter” ein paar Worte dazu, wie das LG Berlin die Kostenentscheidung begründet hat:
Am 10.01.2008 hat Mein Parteibuch darüber berichtet, dass der TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg im Auftrag des deutschen Auslandsgeheimdienstes BND beim Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen den Betreiber der Webseite R-Archiv.de erwirkt hat. Der Bundesnachrichtendienst sieht sich durch Sätze, wie sie hier bei Larko in Finnland veröffentlicht sind, in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt. Heute berichtet das R-Archiv, dass der Bundesnachrichtendienst Hauptsacheklage eingereicht hat:
Nachdem der Bundesnachrichtendienst - natürlich vertreten durch taz-Anwalt Johannes Eisenberg - beim Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen den Betreiber des R-Archivs wegen - angeblicher - Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Verdachtsberichterstattungen auf seiner Webseite erwirkt hat, hat der Rechtsanwalt von Ewald T. Riethmüller, Ralf Hansen, nun den Bundesnachrichtendienst nach §§ 924, 936 ZPO zum Einreichen der Hauptsacheklage aufgefordert.
Stellen Sie sich mal vor, jemand würde sich auf die Straße stellen und ihnen anbieten, für rund 50 Euro auf eine andere Person Ihrer Wahl einen Eimer kaltes Wasser zu kippen. Zum Vertrag gehört auch, dass der Eimer Wasser Sie selbst treffen könnte. Eine Garantie, dass der Eimer Wasser wirklich die andere Person und nicht Sie selbst trifft, wird nicht gegeben. Wie würden Sie auf so ein Geschäftsangebot reagieren? Möglicherweise würden Sie sich mit dem Finger an die Stirn tippen. Das wäre durchaus verständlich.
Wenn aber eine Firma mit Namen Reputation Defender im Kern genau diese Leistung anbietet, dann jubelt die Milliardärspresse, wie toll das Angebot ist. (more…)
Auf der von einer einschlägig bekannten MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft mbH betriebenen Abzockerwebseite mit dem vielsagenden Namen meinbranchenbuch.de findet sich im Impressum die Angabe, dass ein gewisser Herbert Rossa, der genau wie Katja Mummert mit der im Parteibuch schon mal thematisierten Firma Branchenklick GmbH auch irgendwas zu tun zu haben scheint, dort Geschäftsführer sei.
Zur gestrigen Verhandlung eines Widerspruches von Jürgen Cain Külbel gegen eine von Said Dudin erwirkte einstweilige Verfügung vor dem LG Berlin gibt es inzwischen lesenswerte Berichte auf www.buskeismus.de und auf www.r-archiv.de.
Am Freitag hat die Hamburger Dunkelkammer des Schreckens das Persönlichkeitsrecht der hübschen Call-In-TV Moderatorin Miriam Wimmer gegen Marc Döhler und seine Webseite call-in-tv.de (Anm: heißt nun call-in-tv.net) verteidigt. In ihrer unendlichen Weisheit haben die Hamburger Zensurrichter Buske, Dr. Korte und Käfer entschieden, dass die Bezeichnung “Animöse” das Persönlichkeitsrecht der Tochter des Motorradfahrers Martin Wimmer verletzt und deshalb zurecht per einstweiliger Verfügung verboten wurde.
Vom sächsischen Innenminister Albrecht Buttolo finden sich in einem Interview bei sz-online folgende Worte:
“Sie (die OK) ist keinesfalls in der Lage, den Freistaat zu erschüttern. Aber die Kriminellen drohen Betroffenen, also Informanten und Ermittlern, mit Rufmord und Gewalt. Auch ein Journalist wurde bereits per Telefon aufgefordert, die Berichterstattung einzustellen, anderenfalls werde man ihm Kinderschändung unterstellen.”
Im R-Archiv findet sich unter dem Titel “»Sachsen-Gang« Aktionismus aber keine Aufklärung” eine Meinung dazu, wie man solche Aussagen interpretieren könnte.
Schon mehrere Tage gab es keine Fanpost mehr für Mein Parteibuch. Zur Abwechselung kam nun beim Parteibuch-Betreiber mal ein Fax aus Leipzig an. Es geht aber nicht um die unglaublichen Vorgängen in Sachsen. Puhhh. Glücklicherweise ist es nur vom Justitiariat der Universität Leipzig, dem der Artikel im Parteibuch Wiki zu Marcel Machill nicht gefällt.
Nach dem Erscheinen des Buches “Memoires van een wielerverzorger” haben gleich sieben (Ex-)Radsportler des Team Telekom, nämlich Bert Dietz, Erik Zabel, Christian Henn, Brian Holm, Udo Bölts und Rolf Aldag Doping zum Beispiel mit EPO in früheren Jahren zugegeben. Man könnte nun meinen, dass der belgische Buchautor Jef D’hont und alle diejenigen, die ausgepackt oder weitere Einzelheiten recherchiert haben, dafür, dass sie das tödliche Kartell des Schweigens zum allgegenwärtigen Doping gebrochen haben, mit Auszeichnungen überhäuft werden. Doch tatsächlich scheint vor allem die Angst vor juristischen Konsequenzen wegen der möglichen Verletzung von Persönlichkeitsrechten von - möglicherweise - für das Doping Verantwortlichen allgegenwärtig zu sein.
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Par·tei·buch n. Heft mit persönlichen Daten und Mitgliedsnummer zum Beweis der Mitgliedschaft in einer Partei
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