Stefan Sauerländer Fischerländer zitiert in seinem Blog aus einer Pressemitteilung der KEK (Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich), deren Aufgabe es ist, die “Meinungsvielfalt in Deutschland” zu “sichern“:
Auch rein internetbasierte Angebote sind zulassungsbedürftig und unterliegen der medienrechtlichen Konzentrationskontrolle durch die KEK, sofern sie von 500 oder mehr Nutzern gleichzeitig abgerufen werden können. Die KEK nimmt an, dass eine für die Einstufung als Rundfunk genügend hohe Verbreitung erreicht wird, wenn ein Angebot von 500 oder mehr Nutzern gleichzeitig abgerufen werden kann.
![]() |
| Hamburger Beflaggung |
Par·tei·buch n. Heft mit persönlichen Daten und Mitgliedsnummer zum Beweis der Mitgliedschaft in einer Partei
[24 queries. 1.023 seconds. 10 level2 caches. Top ]