Erstinstanzlich hat Ex-Media-Saturn-Anwalt Joachim Steinhöfel seine Klage gegen Marcel Bartels auf Zahlung von 756,09 Euro Abmahnkosten nebst Zinsen aus einer Abmahnung vom 07.11.2006 bereits verloren. Morgen, am Freitag, den 06.06.2008, findet im Landgericht Hamburg, um 13:00h im üblichen Partyraum von Richter Andreas Buske, Saal B355 müste das sein, die Berufung des Rechtsanwalts Steinhöfel gegen Marcel Bartels statt.
Das proprietäre Multimedia-Format Flash der Firma Adobe Systems, mit dem sich lustige Videos auf Plattformen wie Youtube und Google-Video anschauen und in Webseiten einbinden lassen, gehört zu den größten Ärgernissen der derzeitigen Internet-Landschaft.
In der proprietären Adobe-Software Flashplayer, die zum Abspielen der in Flash programmierten Multimedia-Inhalte notwendig ist, wurde konsequent das Prinzip umgesetzt, dass der Benutzer von der Software entmündigt wird. Einstellungen wie die Regulierung von Cache und die Erlaubnis zur Nutzung des Mikrofons lassen sich beim Flashplayer nur über die Webseite von Adobe vornehmen. Während Werbetreibende sich freuen, dass in Flash programmierte Reklame nicht einfach abgeschaltet werden kann, dürfen Internetnutzer sich darüber ärgern, dass sich der Flashplayer nicht stoppen lässt.
Zu allem Überfluss ist nun auch noch eine schwerwiegende Sicherheitslücke im Flashplayer aufgetaucht, durch die Virenprogrammierer den eigenen Computer dadurch hijacken können, dass mit installiertem Flashplayer eine falsche Webseite aufgesucht wird. Das wirft glücklicherweise endlich mal in einem breiten Rahmen die Frage auf, wie sich Monstersoftware von Adobe bändigen lässt.
In der ganzen Welt ärgern sich Machthaber in Diktaturen darüber, dass es im Internet für jedermann frei zugänglich Informationen gibt. Besonders gefährlich sind die Archive, denn wenn von Machthabern eine Version des Zeitgeschehens einmal als wahr veröffentlicht wurde, kann die Geschichtsschreibung von Diktaturen später nur unter erheblichen Glaubwürdigkeitsverlusten korrigiert werden.
Im Kampf gegen Zensur und die allgegenwärtige Landschaft kultureller Monokultur hält Mein Parteibuch das Erschaffen von urheberechtsfreien Kulturgütern für die wesentliche Triebkraft des Fortschritts gesellschaftlicher Entwicklung hin zu einer mehr offenen partizipatorischen Welt.
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| USS Jimmy Carter |
In den letzten Tagen sind ja nun einige auf dem Meeresgrund verlaufende Telekommunikationskabel kaputt gegangen, die für den Anschuss des nahen Ostens an das Internet nicht unwichtig sind. Dadurch kam es in einigen Ländern der Region wie dem Iran, Ägypten, Saudi-Arabien, den Vereinigten Arabischen Emiraten und auch in Indien zu Problemen mit der Internetverbindung. Insgesamt erweist sich das Internet allerdings als recht standfest. Die Verbindung von Mein Parteibuch nach Europa wird übrigens über die USA geroutet und ist deshalb bisher glücklicherweise nicht von den Störungen durch die Kabelschäden betroffen. Verlässliche Informationen zu den Störungen sind Mangelware.
Erinnert sich noch irgend jemand an die Websozis? Die Websozis machen wirklich ganz tolles Know-How-Sharing für SPD-Webmaster. Die Genossen Profi-Politiker bekommen bei den Websozis SPD-konforme Homepages. Und weil die Websozis über die Genossen Profi-Politiker selten mal ein schlechtes Wort verlieren, finden die Genossen Profi-Politiker die Websozis ganz toll und haben sie im Rahmen des Wilhelm-Dröscher-Preises 2007 mit einem Internetpreis ausgezeichnet.
Und da die Websozis so fürchterlich viel Ahnung vom Internet haben, sind sie gerade auch Mitglied des Online-Beirates beim SPD-Parteivorstand geworden. Beispielsweise mit Links kennen Websozis sich prima aus. Beim Urheber- und Abmahnrecht beginnt aber gerade erst das Sammeln von Kompetenz. So soll es derzeit einen Spendenaufruf geben, wo die Websozis anlässlich einer Abmahnung eines führenden Websozis für Grafiken von Uli Stein sammeln.
Stefan Sauerländer Fischerländer zitiert in seinem Blog aus einer Pressemitteilung der KEK (Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich), deren Aufgabe es ist, die “Meinungsvielfalt in Deutschland” zu “sichern“:
Auch rein internetbasierte Angebote sind zulassungsbedürftig und unterliegen der medienrechtlichen Konzentrationskontrolle durch die KEK, sofern sie von 500 oder mehr Nutzern gleichzeitig abgerufen werden können. Die KEK nimmt an, dass eine für die Einstufung als Rundfunk genügend hohe Verbreitung erreicht wird, wenn ein Angebot von 500 oder mehr Nutzern gleichzeitig abgerufen werden kann.
Der Blogaholic hat im Mai 2006 einen Beitrag über einen Einkauf beim Amazon-Marketplace-Teilnehmer “hasa-shop“, der zum Zeitpunkt des Bestellvorgangs bereits über 6000 Verkäufe durchgeführt hatte, geschrieben. Köstlich, wie der hasa-shop meint, man könne nicht vom Kaufvertrag zurücktreten, da man Gründe angegeben hat und man als Verbraucher doch nur OHNE Angabe von Gründen zurücktreten kann.
Nun hat der Blogaholic von einem Anwalt des HASA-Shop-Betreibers Hamm-Industries GmbH & Co KG ein Fax bekommen, wo sinngemäß wohl drin steht, er möge den Beitrag löschen. Der Blogoholic hat sich klugerweise dafür entschieden, den Beitrag fristgerecht zu löschen. Angesichts dessen, dass es keine Pressefreiheit in Deutschland gibt, ist die Entscheidung sicher richtig. Damit niemand den Beitrag aus Versehen in Deutschland verbreitet, informiert Mein Parteibuch nachfolgend gern die internationale Öffentlichkeit - Deutschen Menschen ist der Besuch der Webseite Mein-Parteibuch.com ohnehin grundsätzlich verboten -, was in dem Beitrag stand:
Mein Parteibuch wurde in einer Pressemitteilung auf eine ohne mündliche Anhörung ergangene einstweilige Verfügung der Zensurkammer des LG Hamburg hingewiesen, derzufolge jemand für die Inhalte einer Homepage verantwortlich gemacht werden würde, der bestreitet, für die Inhalte oder die Homepage verantwortlich zu sein. Nachfolgend finden sich Auszüge einer Pressemitteilung von Rolf Hermann Lingen:
Wenn die Geschichte wirklich keine Hoax zur Promotion der gesperrten Internetseiten sein sollte, hat die Internetzensur in Deutschland, die bisher vor allem über juristische Attacken gegen Inländer von statten geht, seit dem Wochende eine neue Qualität erreicht. Der Internetprovider Arcor sperrt der in vielen Blogs und Foren verbreiteten Geschichte zufolge seinen Nutzern den Zugang zu einigen ausländischen Webseiten mit erotischen Inhalten. Nicht mal der Support von Arcor schien bisher über die klammheimlich eingeführte Zensur so recht informiert zu sein. Besonders unangenehm fällt an der Zensur auf, dass Arcor den Zugang zu den Webseiten nicht mit einer Meldung über die Zensur anzeigt, so wie das in einigen arabischen Ländern üblich ist, sondern die Kunden in dem Glauben lässt, die zensierten Webseiten wären gestört oder würden gar nicht existieren.
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| Aus allen Wolken |
Par·tei·buch n. Heft mit persönlichen Daten und Mitgliedsnummer zum Beweis der Mitgliedschaft in einer Partei
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