herzlich möchte ich Sie als neuen, hoffentlich nun regelmäßigen, Leser von Mein Parteibuch - Ein Internettagebuch mit Katzenbildern willkommen heißen. Sehr gefreut habe ich mich über ihren netten Leserbrief vom Donnerstag. Selbstverständlich werde ich das Urheberrecht auf ihrem Werk entsprechend Ihrer Wünsche und dem Rahmen der geltenden Gesetze beachten. Besonders gut gefallen hat mir Ihr Scherz, jegliches zitieren und kommentieren in den Nutzungsbedingungen Ihres Werkes auszuschließen. Diese Antwort steht im Gegensatz zu Ihrem Leserbrief jedoch wie alle Inhalte meiner Webseite unter einer Copy-Left Lizenz, das heißt, Sie können diesen Antwortbrief nach Herzenslust kopieren, publizieren und in eigene Werke einbinden, sofern Sie nur jedem anderen das Recht einräumen, dies auch zu tun.
Ich liebe Fanpost. Heute im Laufe des späten Nachmittags ist auf meinem Webfax ein 6-seitiges Fax von der UGV Inkasso GmbH eingetrudelt. Gleich auf der ersten Seite erfolgt in Fettschrift ein Hinweis, dass das Schreiben urheberrechtlich geschützt sei. Aha, ein Werk im Sinne des Urheberrechts habe ich da dann wohl bekommen. Ich frage mich, ob das Werk wohl einer Literaturgattung zuzurechnen ist.
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| Mit allen Mitteln |
Par·tei·buch n. Heft mit persönlichen Daten und Mitgliedsnummer zum Beweis der Mitgliedschaft in einer Partei
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