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Im Artikel 8 des deutschen Grundgesetzes heißt es:
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Was damit gemeint sein könnte, erklärt die Bundeszentrale für politische Desinformation Lehrern, die ihren Schülern die Lüge auftischen sollen, dass die Grundrechte anderer Menschen in der real existierenden deutschen Demokratie für die herrschenden Meudalisten irgendeine Bedeutung haben, wie folgt:
“Es genügt daher nicht, wenn zum Beispiel das Demonstrationsrecht im Grundgesetz verbürgt ist; vielmehr muss es von den politisch Verantwortlichen als staatserhaltendes Gut begriffen und verteidigt werden - auch wenn es sich gegen sie selbst richtet. Die Bürger sollen es als Teil ihrer politischen Teilhabe verstehen und nutzen.”
Tatsächlich sind insbesondere die in den ersten 20 Artikeln des Grundgesetzes aufgelisteten Grundrechte wie dieses transatlantischen Politikern, staatstragenden Juristen und anderen Verbrechern schon lange ein Dorn im Auge, die mit größtmöglicher Härte bekämpft werden.
Lesern von Mein Parteibuch dürfte bekannt sein, dass die EU-Reformvertrag oder Vertrag von Lissabon genannte Verfassungsvertrag nichts anderes als die Einführung einer Diktaturverfassung darstellt. Unter www.eu-vertrag-stoppen.de organisert sich in Deutschland Widerstand gegen die neue Verfassung der EU.
Der zukünftige Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, Andreas Voßkuhle, hat in einem am 1. April (kein Scherz) erschienenen Interview mit der Badischen Zeitung auf die Frage hin, ob die Dopinggeschichte nicht auch eine Frage des Systems sei, erklärt:
“Ich glaube nicht, dass das systemisch ist. Es gibt Doping sicherlich als Strukturphänomen im Sport, aber nicht in Hinblick auf Kliniken. Das Problem liegt doch darin, dass ein sehr, sehr kleiner Personenkreis eine riesige Organisation mit tausenden von Mitarbeitern de-savouiert.”
Im deutschen “Krieg an der Heimatfront” fordert die CDU in Person von Fraktionschef Volker Kauder in Abstimmung mit Kriegsminister Franz-Josef Jung, Staatssicherheitsminister Wolfgang Schäuble und Dosenpfandkanzlerin Angela Merkel nun einen dem Kanzleramt unterstellten “Nationalen Sicherheitrat” sowie die Vorbereitung auf einen Bürgerkrieg in Deutschland durch die Legitimation von bisher illegalen Bundeswehreinsätzen im Inland. Volker Kauder macht aus seiner verfassungsfeindlichen Gesinnung keinen Hehl und lässt sich in der SZ wie folgt zitieren:
“Gerade bei der Bedrohung durch den globalen Terrorismus ist es wichtig, dass wir die traditionellen Grenzen zwischen innerer und äußerer Sicherheit überwinden.”
Da die Niederlander und Franzosen die EU-Verfassung in Volksbefragungen abgelehnt hatten, werden die Völker jetzt nicht mehr gefragt. Aus der EU-Verfassung wurden flugs die Lissabonner EU-Verträge - der Name wurde geändert, die Inhalte blieben. Diese wurden in zwei Kontrakte aufgespaltet, in den Vertrag über die Europäische Union und den Vertrag über die Arbeitsweise der Union. Diese Verträge sollen jetzt nur noch durch die Parlamente bestätigt werden, eine Zustimmung durch die Bevölkerung ist nicht vorgesehen. Die wichtigsten Inhalte des vormaligen Verfassungsentwurfs sind erhalten geblieben.
Ex-Staatsanwalt Heribert Prantl hat nun, nachdem sich Brigitte Zypries und Wolfgang Schäuble geeinigt haben, mal einen Blick auf das geplante “Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt”, was auch als Novelle des BKA-Gesetzes bekannt ist, geworfen. Seine Kritik an dem in Grundzügen schon lange bekannten Gesetzesentwurf hüllt Heribert Prantl in wolkige Worte wie:
“Das geplante Gesetze ist ein staatlicher Anschlag auf die Privatheit. … Schon gegen die Vorbereitung eines solchen Gefährdungsdeliktes soll mit Wanzen und Spähkameras operiert werden können - also in einem Stadium, in dem sich Gefährdungen erst im Kopf von potentiellen Gefährdern befinden. Das heißt: Denken ist künftig gefährlich. Jeder ist verdächtig.”
Radio Utopie drückt sich verständlicher aus:
“Das ist kein Gesetzentwurf. Das ist ein Staatsstreich.”
Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes hat in seiner überbordenden Weisheit entschieden:
Die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems … ist verfassungsrechtlich … zulässig
Ewald T. Riethmüller wies bereits gestern auf ein interessantes Interview in der Berliner Zeitung mit Wolfgang Wieland, dem innenpolitischen Sprecher der Bundetagsfraktion der Grünen, hin. Wolfgang Wieland erklärt darin, dass er befürchtet, das BKA werde sich nach der Verabschiedung des geplanten BKA Gesetzes über kurz oder lang jeglicher Kontrolle entziehen.
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24Stunden.de meldet, dass der von den SPD-Politikern Brigitte Zypries, Peter Struck und Holger Böhrsen ausgekungelte Kandidat für das Amt des Präsidenten vom Bundesverfassungsgericht, Horst Dreier, von der Union im Bundesrat blockiert werden soll.
Das ist erstmal eine gute Nachricht, denn Horst Dreier vertritt in Fragen der Menschenwürde eine relativierende Position und sieht Abwägungsmöglichkeiten bei der Zulässigeit der Anwendung von Folter.
Abgesehen davon, dass die Union sicher froh ist, der SPD mal wieder eins auswischen zu können, hat die Union sicherlich mit dem Widerspruch zwischen der kirchlichen Kampfposition zum Schutz ungeborenen Lebens und der von Horst Dreier vertretenen liberaleren Position in der Frage des Beginns von menschlichem Leben bei der Bioethik ein Problem.
Das Bundesverfassungsgericht in Person von Präsident Hans-Jürgen Papier (CSU), Richterin Christine Hohmann-Dennhardt (SPD) und Richter Wolfgang Hoffmann-Riem (vorgeschlagen von der SPD) hat in seiner jüngsten Entscheidung zur Äußerungsfreiheit in Deutschland - 1 BvR 967/05 - die Anforderungen an Gegendarstellungen höher als zuvor das OLG Hamburg gehängt. Auch wenn die einstimmig gefällte Entscheidung auf den ersten Blick nach einer sehr begrüßenswerten Unterstützung der Pressefreiheit aussieht, so ist Mein Parteibuch dennoch skeptisch.
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Par·tei·buch n. Heft mit persönlichen Daten und Mitgliedsnummer zum Beweis der Mitgliedschaft in einer Partei
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